Protokoll

zur Änderung des

Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

 

 

 

 

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Slowenien sind übereingekommen das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit vom 8. Mai 1998, gegenwärtig in Kraft zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Republik Slowenien, wie folgt zu ändern:

 

Art. 10 Abs. 2 des Abkommens wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

 

„Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von jeder Vertragspartei  schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden.“

 

Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des ersten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander schriftlich auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

 

Unterzeichnet in zwei Urschriften, jede in deutscher und slowenischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

 

 

 

 

Für die Regierung der Republik  Österreich:       Für die Regierung der Republik Slowenien:

 

 

 

.Hahn m.p.                                                             .Golobič m.p.

 

Wien, am 30. Juni 2009                                          Ljubljana, am 29. Juni 2009