4/MTEU XXIV. GP

 

M I T T E I L U N G

 

des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses

in Angelegenheiten der Europäischen Union des Nationalrates

vom 9. November 2010

 

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

KOM (10) 474 endg.

Mitteilung der Kommission über die Entwicklung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums

(36886/EU XXIV.GP)

 

KOM (10) 475 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums

(Neufassung)

(36888/EU XXIV.GP)

und

 

KOM (10) 212 endg.

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

Konsultation über die künftige Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz

(30491/EU XXIV.GP)

 

 

Die Bemühungen der Europäischen Union zur weiteren Liberalisierung des Schienenverkehrmarktes, insbesondere durch Strukturreformen im Sinne einer sachlichen Trennung von Infrastruktur und operativem Zugbetrieb, durch die Entschuldung von Staatsbahnen, durch den diskriminierungsfreien Zugang für Eisenbahnunternehmen zur Schieneninfrastruktur sowie durch die Aufwertung der Funktion des Schienenregulators, werden ausdrücklich begrüßt.

Ein wesentliches Ziel ist die Entlastung der Umwelt und der Bevölkerung durch eine Verlagerung von der Straße auf umweltschonendere Verkehrsmittel. Es erscheint daher sinnvoll, sich auf europäischer Ebene weiterhin für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums einzusetzen. Dazu sollen neben den im Richtlinienvorschlag erwähnten Maßnahmen zur Öffnung des Schienenmarktes auch die weitere technische Harmonisierung der Systeme und eine weitere Verbesserung der Kostenwahrheit im Verkehrswesen, um Wettbewerbsnachteile der Bahn auszugleichen. Dies bedarf auch eines ausreichenden Budgetrahmens der EU für TEN-Vorhaben, damit große Infrastrukturvorhaben von europäischer Bedeutung auch in den künftigen Finanzperioden ausreichend hoch ko-finanziert werden können (Stichwort: Systemumstellungen wie ETCS).