8/MTEU XXIV. GP

 

M I T T E I L U N G

 

des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union

des Hauptausschusses des Nationalrates

vom 15. März 2011

 

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

„Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Mitteilung der Kommission betreffend

 

KOM (2010) 608 endg. Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft (39433/EU XXIV.GP)

 

am 15.02. und am 15.03.2011 in öffentlicher Sitzung beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Mehr als 18 Jahre nachdem der Binnenmarkt offiziell geschaffen wurde, hat sich die wirtschaftliche und soziale Lage in der Europäischen Union jedoch gewandelt. Der Binnenmarkt steht wie die Europäische Union als Ganzes vor neuen Herausforderungen, denen es politisch zu begegnen gilt, um die Lebenssituation der EuropäerInnen nachhaltig zu verbessern. Die Schritte, die nun gesetzt werden müssen, benötigen eine solide demokratische Grundlage.

 

Der österreichische Nationalrat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die volle Entfaltung des Potenzials des Binnenmarkts voranzutreiben und gleichzeitig die soziale Dimension der Union zu stärken sowie zur Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen und zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums der Unternehmen beizutragen.  Dies entspricht auch den Anforderungen, die sich aus den durch den Vertrag von Lissabon neu formulierten Zielen der Europäischen Union ergeben. Demnach verfolgt die Europäische Union als Ziel ihrer Politik nicht nur die Schaffung von Wohlstand, Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt, sie achtet auch die Gleichheit aller BürgerInnen und bekämpft soziale Ausgrenzung.

 

In diesen Bereichen liegen wichtige Herausforderungen an die Neubelebung des Binnenmarkts. Der Vorschlag einer verpflichtenden Abschätzung auch der sozialen Folgen jedes binnenmarktbezogenen Vorschlags, die umfassende Einbindung der europäischen Sozialpartner und die Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene, insbesondere in Fragen, die arbeitsmarktpolitische Auswirkungen haben, sind dabei  wesentliche Elemente.

 

Ziel muss sein, dass der Binnenmarkt als ein umfassendes Konzept verstanden wird, in dem alle Beteiligten und Betroffenen konkrete Vorteile erkennen können:

·        alle Akteure  durch die Entfaltung des Wachstums- und Wohlstandspotenzials

·        KonsumentInnen durch Zugang zum Binnenmarkt, niedrigere Preise und größeres Angebot sowie erleichterte grenzüberschreitende Durchsetzbarkeit ihrer Rechte

·        ProduzentInnen und UnternehmerInnen durch bessere Absatzchancen und niedrigere Transaktionskosten

·        ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen durch größere Chancen auf den Arbeits-und Exportmärkten

·        SchülerInnen-, Studierende und Aus- bzw. Weiterzubildende durch grenzüberschreitenden Bildungsaustausch

·        Lehr- und Forschungspersonal durch europaweiten Zugang zu wissenschaftlichen und ausbildenden Institutionen unter Beachtung berechtigter Interessen der Mitgliedstaaten.

 

Überaus bedeutend ist dabei, die hohen österreichischen Standards beim ArbeitnehmerInnen-, beim KonsumentInnen- und beim Sozialschutz sowie Produkt- bzw. Produktionsnormen und Dienstleistungsqualitäten zu erhalten und Lohn- oder Sozialdumping wirksam einzudämmen.

 

Folgende Bereiche werden grundsätzlich als prioritär gesehen:

·        Binnenmarkt für Dienstleistungen unter Beachtung der besonderen Erfordernisse der Dienstleistungen im allgemeinen Interesse

·        Achtung der in der EMRK und Grundrechtecharta zum Ausdruck kommenden Grundrechte

·        Vorschläge, die die besondere Situation KMU’s berücksichtigen

·        Maßnahmen betreffend Energieeffizienz und Förderung der Elektromobilität

·        Private Investitionen und Risikokapital

·        Einheitliche Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage

·        Internationaler Handel

·        Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen

·        Nationale Umsetzung von EU-Regelungen

 

Insbesondere in folgenden Bereichen bestehen Vorbehalte:

·        zusätzliche europäische Regelungen betreffend Investitionstätigkeit nationaler Risikokapitalfonds

·        Project bonds, hinsichtlich damit verbundener hoher Risken

·        VerbraucherInnenschutz bei Hypothekarkrediten, hinsichtlich der notwendigen Kohärenz mit den Regelungen für VerbraucherInnenkreditverträge

·        Regelungen, die in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten eingreifen

·        Vorschläge, die die besondere Situation von KMU’s nicht ausreichend berücksichtigen

·        Vorschläge, die in die Grundstrukturen (z.B. Vertragsfreiheit) des nationalen Zivilrechts eingreifen.

 

Der Binnenmarkt bringt darüber hinaus eine Notwendigkeit zur Koordinierung der Besteuerungssysteme mit sich. Vorstöße in Richtung eines betrugsresistenteren Umsatzsteuerkonzepts sollten rasch umgesetzt werden. Die nunmehr vorgesehene Harmonisierung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage ist überdies begrüßenswert und stellt eine wichtige Grundlage für die zukünftige Verhinderung von Steuerwettbewerb in der Europäischen Union dar.

 

Die konkreten Bemerkungen zu den Vorschlägen im Einzelnen werden als Anlage dieser Mitteilung beigefügt.“

 


 

 

ANLAGE

zur Mitteilung gem. Art. 23f B-VG vom 15.03.2011

 

betreffend KOM (2010) 608 endg. Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft (39433/EU XXIV.GP):

 

Zum Vorschlag Nr. 1 (EU-Patent):

Das EU-Patent kann wesentlich zur Stärkung der Innovation und Forschung in Europa beitragen Die Bestrebungen der österreichischen Bundesregierung sowie mehrerer anderer Mitgliedstaaten, die Schaffung eines EU-Patents im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit voranzutreiben, werden daher unterstützt. Bei der Umsetzung sollen die bestehenden Prinzipien und Kriterien des Europäischen Patentübereinkommens nicht in Frage gestellt und die Anliegen der KMU, insb. betreffend Zugang zu Patentinformationen, berücksichtigt werden. 

 

Zum Vorschlag Nr. 2 (Urheberrecht):

Die Bemühungen der Kommission, die Online-Bereitstellung von Wissen und Kulturgütern zu fördern, werden begrüßt.

 

Zum Vorschlag Nr. 3 (Marken-&Produktpiraterie):

Das Ausmaß der Bemühungen in diesem Bereich sollte sich am Grad der Gefährdung von gesellschaftlich geschützten Gütern orientieren. Besonders wichtig erscheint in diesem Zusammenhang die künftige Strategie in diesem Bereich gegenüber Drittstaaten. Auch dem Kampf gegen gefälschte Arzneimittel sollte Priorität eingeräumt und die Verhandlungen zur Richtlinie über Arzneimittelfälschungen (2008/0261/COD) rasch abgeschlossen werden. Außerdem darf es zu keiner Absenkung des Daten- und des KonsumentInnenschutzniveaus im Vergleich zu den bestehenden nationalen Standards kommen.

 

Zu den Vorschlägen Nr. 4 und 44 (Dienstleistungen):

Die Schaffung eines Binnenmarkts für  Dienstleistungen - mit Ausnahme der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse - wird als Priorität angesehen, wobei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich voll zu achten ist. Für die  ArbeitnehmerInnen- und KonsumentInnenrechte gilt dies genauso.

 

Zum Vorschlag Nr. 5 (Elektronischer Handel):

Um das volle Potenzial des E-Commerce Binnenmarkts auszuschöpfen, wäre es unter Berücksichtigung der aktuellsten, im VerbraucherInnenbarometer präsentierten Zahlen, wünschenswert, einerseits Verbraucherinnen und Verbraucher zum grenzüberschreitenden Einkaufen zu ermutigen und andererseits KMUs von den Vorteilen des grenzüberschreitenden Verkaufs zu überzeugen. Im Interesse der verstärkten Teilnahme von KMU am E-Commerce wäre die Möglichkeit einer Harmonisierung der E-Commerce-Regelungen einschließlich damit zusammenhängender VerbraucherInnenrechte zu prüfen. Was Online-Dienste anbelangt, die direkt an PatientInnen gerichtet sind  (z.B.: Bezug von Arzneimitteln im Fernabsatz) so darf es aus Gesundheitsschutzüberlegungen keine Aufweichung der derzeit zulässigen nationalen Beschränkungsmöglichkeiten geben. Die geplante Stärkung des elektronischen Handels im Business-to-Business Bereich ist zu begrüßen.

 

Zum Vorschlag Nr. 7 (Weißbuch Verkehr):

Das Weißbuch zur Verkehrspolitik sollte einen signifikanten Beitrag zu jenen Bemühungen leisten, die auf eine Verlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger abzielen. Dem Prinzip der Kostenwahrheit im Verkehrssystem kommt dabei ebenso besondere Bedeutung zu wie der Durchsetzung des Binnenmarkts im Schienenverkehr einschließlich voller Interoperabilität und geeigneter intermodaler Verkehrsknoten.

 

Zum Vorschlag Nr. 8 (Energiebesteuerungsrichtlinie):

Die Bestrebungen der Kommission, Energieeffizienz und Bekämpfung des Klimawandels auch im Bereich der Energiebesteuerung stärker zu berücksichtigen, weisen in die richtige Richtung. Konkrete Vorschläge bleiben abzuwarten. Der Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten wird eine besondere Bedeutung zukommen. Die Auswirkungen von Kosten- oder Preissteigerungen auf das Wachstum und in sozialer Hinsicht sowie auf die sozialen Sicherungssysteme sind jedenfalls zu berücksichtigen.

 

Zum Vorschlag Nr. 10 (Ökologischer Fußabdruck):

Hier sollte auf die besonderen Rahmenbedingungen von kleineren und mittleren ProduzentInnen entsprechend Rücksicht genommen werden, insbesondere wenn sie ihre Produkte lediglich regional begrenzt vertreiben. Das Potenzial eines umfassenden, freiwilligen, verlässlichen und leicht verständlichen Labellings sollte ausgeschöpft werden – insbesondere bei den Waren des alltäglichen Gebrauchs wie Lebensmittel.

 

Zum Vorschlag Nr. 11 (Energieeffizienzplan):

Die Pläne des Rates und der Kommission, zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der Energieeffizienzziele zu überlegen und bis 2013 im Hinblick auf das 20%-Ziel zu evaluieren, werden begrüßt.

 

Zum Vorschlag Nr. 12 (Zugang von KMUs zu Finanzmärkten):

Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen können einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Binnenmarkts leisten. Es sollte dabei jedoch angestrebt werden, dass diese Investitionen von langfristigem Charakter und nicht bloß auf kurzfristige Gewinnmaximierung gerichtet sind. Die Mobilisierung von „private equity“ in diesem Zusammenhang muss nicht notwendig im Rahmen der herkömmlichen börslichen Mechanismen erfolgen, weil dort KMUs mit substanziellen Zugangsschwellen konfrontiert sind.

 

Zum Vorschlag Nr. 13 (Small Business Act):

Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Ihre Rahmenbedingungen unterscheiden sich in vielen Fällen fundamental von jenen von Großunternehmen. Die Bewertung des Small Business Act wird begrüßt und die daraus folgenden Vorschläge zur Stärkung von KMUs werden erwartet. Als generell wichtig wird die kohärente Integration in die EU-2020 – Strategie angesehen. Bei den weiteren Verhandlungen zur  Verordnung über die Satzung der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) ist auf eine wirksame Ausgestaltung der ArbeitnehmerInnenbeteiligung zu achten. Im Einzelnen sollten insbesondere folgende Maßnahmen für KMU getroffen werden:

 

·         Durchführung eines „KMU-Tests“ für neue Rechtsvorschriften

·         Reduktion von Verwaltungslasten für KMU um 25% bis 2012

·         One-stop-shops

·         Ausbau KMU-relevanter Finanzierungsinstrumente

·         Erleichterten Marktzugang für KMU (öff. Vergabe, Dienstleistungen)

·         verbesserter Zugang zu F&E für KMU

·         •       Liquiditätssicherung durch Maßnahmen gegen Zahlungsverzug, insb. der öff.   Hand

 

Zum Vorschlag Nr. 14 (Rechnungslegungsstandards):

Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, welche mittelbare und unmittelbare Bedeutung Rechnungslegungsvorschriften für die Stabilität des Finanzsektors haben. Die Einhaltung dieser Standards bildet die Grundlage für das gegenseitige Vertrauen der MarktteilnehmerInnen. Die Diskussion der Rechnungslegungsstandards sollte daher als Teil der Krisenbewältigungsstrategie gesehen werden. Erleichterungen für Kleinst- und Kleinunternehmen, wie sie etwa in Österreich bestehen, sind zu begrüßen. Sonderbilanzierungsregeln könnten aber zu einer wenig sinnvollen Verkomplizierung führen.

 

Zum Vorschlag Nr. 15 (Projektbezogene Anleihen):

Eine Verwirklichung der Vorschläge für projektbezogene Anleihen auf europäischer Ebene wird kritisch gesehen, insbesondere im Hinblick auf das damit unter Umständen verbundene Risiko. Der Vorteil dieser Anleihen gegenüber anderen Finanzierungsformen ist zudem unklar. Zu befürchten ist, dass bei einer zu engen Widmung der Anleihen der öffentlichen Hand zusätzliche Kosten entstehen, die Projekte sich verteuern und damit die notwendigen Infrastrukturinvestitionen nicht im ausreichenden Ausmaß getätigt werden können. Grundsätzlich sollten diese Fragen anlässlich der Verhandlungen zum Finanzrahmen 2014 beraten und bis dahin den Entscheidungen nicht präjudiziell vorgegriffen werden.

 

Zum Vorschlag Nr. 16 (Anreize für private Investitionen):

Vorschläge zur Mobilisierung auch von privaten Investitionen in jene Bereiche, denen im Rahmen der Europa 2020-Strategie besondere Bedeutung zukommt, sind zu begrüßen. Ebenso ist die Betonung der Langfristigkeit von Investitionen, insbesondere im Forschungsbereich, dringend geboten. Die vertraglichen Kompetenzen der Mitgliedstaaten im Bereich steuerlicher Begünstigungen müssen geachtet werden.

 

Zum Vorschlag Nr. 19 (Steuerharmonisierung):

Die Bemühungen der Kommission zur Festlegung einer einheitlichen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage werden ausdrücklich begrüßt, da eine solche die Grundlage für die Verhinderung von Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich ist. Derartige Vorhaben werden unterstützt, soweit diese auf regionale Besonderheiten und KMU ausreichend Rücksicht nehmen und soweit keine Verringerung des KÖSt-Aufkommens zu befürchten ist.

 

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer könnte zudem einen weiteren wesentlichen Beitrag in diesem Bereich leisten.

 

Zum Vorschlag Nr. 20 (Mehrwertsteuer):

Vorhaben zur Minderung von Missbrauchsmöglichkeiten und Modernisierung des Mehrwertsteuersystems werden unterstützt.

 

Zu den Vorschlägen Nr. 23 und Nr. 24 (Internationale Zusammenarbeit):

Viele Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Finanzmarkts sowie in Umweltfragen bzw. beim Klimawandel, können nur durch eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gelöst werden. Eine stärkere Koordination auf globaler Ebene ist in diesen Bereichen daher absolut sinnvoll und nach Kräften voranzutreiben. Die Europäische Union sollte bereit sein, auch ohne entsprechenden globalen Konsens ihren Beitrag zur Bewältigung der anstehenden globalen Herausforderungen zu leisten. In Hinblick auf die Handelsbeziehungen mit wirtschaftlich und klimatisch benachteiligten Ländern sollte sich die Europäische Union ihrer Verantwortung zur Förderung der Entwicklung in diesen Ländern bewusst sein. Ebenso kann die Intensivierung des Handels in ärmeren Staaten einen nachhaltigen Beitrag zu Wohlstand und Entwicklung leisten. Dazu gehört auch, den Auswirkungen von Handelsabkommen auf die Entwicklungszusammenarbeit verstärkte Beachtung zuzuwenden. Den ILO-Kernübereinkommen sowie gleichartiger internationaler Abkommen ist dabei Rechnung zu tragen.

 

Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs von EU-Unternehmen auf die Beschaffungsmärkte bedeutender Handelspartner werden begrüßt.

 

Zum Vorschlag Nr. 25 (Dienste von allgemeinem Interesse):

Dienste von allgemeinem Interesse sind entsprechend den Verträgen und dem Protokoll Nr. 26 nur eingeschränkt den in anderen Bereichen üblichen Prinzipien zu unterstellen. Die Festlegung von Universaldienstverpflichtungen kann dabei in gewissen Bereichen ein taugliches Mittel sein. Maßstab soll sein, dass die flächendeckende Versorgung mit diesen Diensten im entsprechenden Ausmaß und in entsprechender Qualität sowie kosteneffizient gewährleistet wird. In diesem Sinne wäre eine horizontale Rücksichtnahme auf diese Faktoren, etwa im Zuge der in der Einleitung erwähnten Analyse der sozialen Auswirkungen, ebenso geboten wie die Vermeidung unfairen Wettbewerbs zwischen öffentlichen und privaten Anbietern.

 

Zum Vorschlag Nr. 26 (TEN):

In diesem Zusammenhang wird auf die Mitteilung vom 9.11.2010 verwiesen.

 

Zum Vorschlag Nr. 27 (Energieinfrastruktur):

Das Energieinfrastrukturpaket wird begrüßt.

 

Zum Vorschlag Nr. 28 (Funkfrequenzen):

In diesem Zusammenhang wird auf die Mitteilung vom 9.11.2010 verwiesen.

 

Zu den Vorschlägen Nr. 29 und Nr. 30 (Grundrechte):

Die Pläne der Kommission, in Hinkunft bei jedem Legislativvorschlag im Vorfeld eingehende Analyse der sozialen Auswirkungen vorzunehmen, wird unterstützt. Diese sollte unter umfassender Einbindung der Sozialpartner vorgenommen werden. Ebenso begrüßt wird eine Initiative der Kommission, die klarstellt, dass Grundrechte und Grundfreiheiten gleichermaßen zu beachten sind.

 

Im Zusammenhang mit den Plänen betreffend die Entsende-Richtlinie wird auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes in den Rechtsachen Viking und Laval verwiesen. Diese Judikatur ist auf großes Unverständnis gestoßen. Nicht zuletzt deshalb beschlossen der Nationalrat und der Bundesrat zu ähnlichen Bestimmungen im Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung begründete Stellungnahmen wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Es ist daher klarzustellen, dass es sich bei der Entsende-Richtlinie um Mindeststandards handelt. Darüber hinaus sollen weitere arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards (die bei der nationalen Umsetzung überschritten werden können) vorbereitet und die grenzüberschreitende Behördenkooperation verbessert werden. Den entsprechenden Maßnahmen hat jedenfalls eine Konsultation der Sozialpartner im Sinne des Artikels 154 AEUV vorauszugehen. Außerdem sollte außer Frage gestellt werden, dass die in der Grundrechtecharta sowie - nach Abschluss des Beitrittsprozesses - die in der EMRK festgeschriebenen Grundrechte den Grundfreiheiten des Vertrags nicht untergeordnet werden dürfen.

 

Zum Vorschlag Nr. 31 (Pensionen):

Die Zuständigkeit für die Pensionspolitik liegt unverändert ausschließlich bei den Mitgliedstaaten. Die als Folge der Finanzkrise erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen öffentlicher Haushalte müssen hinsichtlich allfälliger Maßnahmen im Pensionsbereich nicht nur der finanziellen Nachhaltigkeit, sondern  auch dem Prinzip der Angemessenheit verpflichtet sein. Steuerliche und administrative Hindernisse  bei der Überweisung von Renten(ansprüchen) in einen anderen MS sollen abgebaut werden.

 

Zu den Vorschlägen Nr. 36 , Nr. 37 und Nr. 38 (Corporate Governance):

Soziales Unternehmertum (CSR) verdient es, unterstützt zu werden. Ob die in Aussicht genommenen Maßnahmen ausreichen, sollte in angemessener Zeit überprüft werden.

 

Zum Vorschlag Nr. 39 (Produktsicherheit):

Initiativen zur effektiven Steigerung der Produktsicherheit und der Vernetzung der zuständigen Überwachungsbehörden in Europa werden unterstützt. Dabei sollte es jedoch zu keiner Herabsenkung der bestehenden (nationalen) Standards kommen.

 

Zum Vorschlag Nr. 40 (Bankdienstleistungen):

Der Zugang zu Bankdienstleistungen ist heutzutage auf Grund der verstärkten Bedeutung des bargeldlosen Verkehrs oftmals eine Grundvoraussetzung für Teilhabe am Leben der Gesellschaft. Initiativen auch auf europäischer Ebene, die den Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen verbessern, werden grundsätzlich unterstützt.

 

Die Stärkung der Transparenz bei Bankgebühren wird unterstützt. Ob eine Selbstregulierungsinitiative ausreicht, sollte in angemessener Zeit überprüft werden.

 

Zum Vorschlag Nr. 41 (Hypothekenkredite):

Gerade bei Kreditgeschäften mit langer Laufzeit gilt es, besondere Vorkehrungen zum Schutz der KreditnehmerInnen zu treffen. Ob dies im Bereich der Hypothekarkredite zufriedenstellend gewährleistet werden kann, wird nach Vorlage eines konkreten  Entwurfs zu  beurteilen sein. Ein solcher Entwurf müsste jedenfalls im Einklang mit den Regeln für VerbraucherInnenkredite stehen.

 

Zum Vorschlag Nr. 42 (Steuerliche Hindernisse):

Die Vermeidung von Doppelbesteuerung und von steuerlichen Hemmnissen erscheint grundsätzlich sinnvoll. Jedoch dürfen Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung nicht den Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten verschärfen, Missbrauch begünstigen oder zu budgetären Ausfällen führen.

 

Zum Vorschlag Nr. 43 (Fluggastrechte):

Besonderes Augenmerk im Bereich der Passagierrechte sollte der leichten Verständlichkeit der Regelungen und der Information der Passagiere bei der Durchsetzung dieser Rechte gelten. Umfassende Ansprüche aus Verspätungen etc. erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn die Passagiere sie kennen und ohne besondere Hürden geltend machen können. Daher sollte die Kommission sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Transportunternehmen dafür Sorge tragen, dass die Passagiere umfassend über ihre Rechte informiert werden und diese effektiv durchsetzbar sind.

 

Zum Vorschlag Nr. 45 (IMI):

Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit unter Nutzung zeitgemäßer elektronischer Möglichkeiten ist für die weitere Entwicklung des Binnenmarkts ohne Zweifel ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig sollten die Grundsätze des Datenschutzes volle Beachtung finden. Der Europäische Datenschutzbeauftrage sollte vorab um Stellungnahme ersucht werden.

 

Zum Vorschlag Nr. 46 (Alternative Streitbeilegung):

Das Ermöglichen einer reibungslosen Abwicklung von Geschäftsvorgängen ist eine zentrale Zielsetzung des Binnenmarkts. Vorrangig ist daher, durch klare Regelungen Streitigkeiten tunlichst schon ex-ante zu vermeiden. Das Vertrauen der VerbraucherInnen in den Binnenmarkt ist überdies von besonderer Bedeutung für die Verwirklichung des Einzelhandelsbinnenmarkts. Vertrauensbildende Maßnahmen, wie etwa Informationskampagnen für VerbraucherInnen auch über die Durchsetzbarkeit ihrer Rechte, sind demnach besonders wichtig. Gerade im grenzüberschreitenden Bereich ist – so wie generell – auf einfache, gerechte und faire, rasche, kostengünstige und dennoch transparente Rechtsdurchsetzungsverfahren hinzuwirken. Der geplanten Initiative der Europäischen Kommission zur Etablierung von ADR-Mechanismen wird daher mit Interesse entgegengeblickt, wobei Eingriffe in das nationale Zivilrecht nur mit äußerster Zurückhaltung vorzunehmen sind.

 

Zum Vorschlag Nr. 47 (Umsetzung von Unionsrecht):

Initiativen zur Durchsetzung und Implementierung des Unionsrechts in den MS sind wichtig und werden unterstützt. Die vorgeschlagenen Übereinstimmungstabellen werden aber nicht als geeignetes Instrument betrachtet, verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Mitgliedstaaten und bringen keinen erkennbaren Nutzen für die BürgerInnen. Die Übereinstimmungstabellen werden daher abgelehnt.

 

Zum Vorschlag Nr. 48 (Einbindung der Zivilgesellschaft):

Die verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft ist zu begrüßen. Gleichzeitig sind die EU-Institutionen gefordert, auf ein repräsentatives Verhältnis zwischen verschiedenen Interessengruppen und Positionen, insbesondere in Sachverständigengruppen, zu achten. Hier können auch die Bemühungen der EU-Institutionen zu verpflichtenden Lobbying-Registern einen positiven Beitrag leisten. Außerdem ist die in den Verträgen verankerte besondere Stellung der Sozialpartner uneingeschränkt zu beachten.