104/PET XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

A-1017 Wien

Wien, am 8. Juni 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gem. § 100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Verbot von Kastenständen in der Schweinehaltung.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Mag.a Christiane Brunner


Petition

betreffend Verbot von Kastenständen in der Schweinehaltung

Laut österreichischer Schweinehaltungsverordnung dürfen weibliche Zuchtschweine das gesamte Jahr über in sogenannten Kastenständen gehalten werden. Diese sind 1,9 m lange und 60 cm breite, also körpergroße Metallgitterkäfige. Ein so hochintelligentes und soziales Tier wie ein Schwein leidet natürlich in einer derartigen Haltung immens.

Ab 2013 schreibt eine EU-Richtlinie neue Mindeststandards in der Kasten- standhaltung vor. Danach dürfen die Mutterschweine nur" noch während der sogenannten Leerzeit nach dem Absetzen der Ferkel bis zur Befruchtung (mindestens 5 Tage, oft aber mehrere Wochen), danach 4 Wochen während der Schwangerschaft und zuletzt 5 Wochen während der Säugezeit in Kastenständen gehalten werden, also 10 Wochen pro Gebärzyklus bzw. 6 Monate pro Jahr.

Das Gesundheitsministerium hat einen neuen Entwurf zur Schweinehaltungs- verordnung erarbeitet, nach dem die Kastenstandhaltung auf die gesamte Leerzeit, auf 10 Tage während der Schwangerschaft und auf 5 Tage während der Geburt und Säugezeit beschränkt wird. Das würde die Kastenstandhaltung noch immer etwa 1 ½ Monate pro Jahr erlauben. Das Landwirtschaftsministerium hat signalisiert, von seinem Vetorecht gegen Verordnungsänderungen Gebrauch machen zu wollen, um eine Beschränkung der Kastenstandzeit über den von der EU vorgeschriebenen Mindeststandard von maximal 6 Monaten pro Jahr hinaus zu verhindern.

Jeder Tag in einem körpergroßen Käfig ist ein Tag zu viel. Auf der anderen Seite ist der Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums ein Schritt in die richtige Richtung, der auch von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen gedeckt wird. Die UnterzeichnerInnen fordern daher:

Das Parlament möge das Landwirtschaftsministerium auffordern, einer Veränderung der Schweinehaltungsverordnung zuzustimmen, die eine drastische Reduktion der Zeit, die die Mutterschweine in Kastenständen verbringen müssen - insbesondere während der Säugezeit - ähnlich dem Vorschlag des Gesundheitsministeriums, vorsieht.