134/PET XXIV. GP

Eingebracht am 29.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

S.g. Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 28.11.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die vom Grazer Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Petition betreffend „Änderung der Begutachtungsvorlage des Bundesgesetzes zur Förderung von Freiwilligen Engagement Freiwilligengesetz (FWG)“

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

 

Gerald Grosz


ANTRAG

zur

dringlichen Behandlung

unterstützt durch die im GR vertretenen

Klubs von………………………

Betr.:      Petition an den Landes- und Bundesgesetzgeber bezüglich Änderung der Begutachtungsvorlage des Bundesgesetzes zur Förderung von Freiwilligen Engagement Freiwilligengesetz (FWG)

Laut Freiwilligenbericht des Bundesministeriums f. Arbeit und Soziales sind 30,6 Prozent der über 15jährigen Steirerlnnen in der Woche durchschnittlich 4,1 Stunden ehrenamtlich tätig. Dieses Engagement hat in Österreich einen großen Stellenwert, ist unverzichtbar für den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft und für unsere Lebensqualität.

Multipliziert man die Anzahl der Freiwilligen in der Steiermark mit den im Durchschnitt geleisteten Stunden in der Woche, ergibt dies das Freiwilligen- volumen. Wenn eine Freiwilligenstunde als Annahme einen Wert von 20 Euro kosten würde, käme man in der Woche auf rund 29 Millionen Euro. Für das ganze Jahr bedeutet das eine Wertschöpfung von 1,5 Milliarden Euro, die von den Freiwilligen in der Steiermark erbracht wird. Diese Summe entspricht dem eineinhalbfachen Jahresbudget der Landeshauptstadt.

Dieser Einsatz ist für die öffentliche Hand ein nicht bezahlbarer Wert und gehört mit sinnvollen Rahmenbedingungen gefördert und vor allem abgesichert.

Genau für diesen Zweck hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Begutachtung geschickt.

Diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind sehr zu begrüßen, doch wurde auf die dringend notwendige rechtliche Absicherung der Freiwilligen, durch eine kollektiven Haft- und Unfallversicherung vergessen.


Da für Freiwillige in Blaulichtorganisationen (wie etwa Rotes Kreuz oder Freiwillige Feuerwehr) eine solche Freiwilligen Haft- und Unfallversicherung längst selbstverständlich und gesetzlich festgeschrieben ist, muss dies auch für Freiwillige in anderen gemeinnützigen Vereinen über das neu zu beschließende Freiwilligengesetz verankert werden.

Grazer Freiwilligenorganisationen haben in der von der Stadt Graz unterstützten Steuerungsgruppe Graz entwickelt Ehrenamt“ das wichtige Anliegen nach einer kollektiven Unfall- und Haftpflichtversicherung für Freiwillige thematisiert. Im Bundesland Tirol und im Freistaat Bayern besteht bereits die rechtliche Grundlage und die Finanzierung einer solchen Versicherung für Ehrenamtliche.

Am 20. Jänner haben wir zum Thema Freiwilligenversicherung einen einstimmigen dringlichen Antrag beschlossen und über den Petitionsweg an den Landtag weiter geleitet. Gemeinderätin Gerda Gesek hat in weiterer Folge am 9. Juni eine diesbezügliche Anfrage gestellt. Leider ohne Erfolg. Im momentanen Entwurf wird die Versicherung lediglich als eines von vielen Förderkriterien für Träger angeführt.

Da im ersten bundesweiten Freiwilligengesetz die so notwendige kollektive Haft- und Freiwilligenversicherung als grundlegende Absicherung von Freiwilligen verankert gehört, tritt der Gemeinderat mit diesem dringenden Anliegen, vor Ende der Begutachtungsfrist (6. Dezember 2011), an den Bundesgesetzgeber heran. Die Finanzierung soll über den Bund und die Länder sichergestellt werden.

Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher folgenden

dringlichen Antrag:

Der Gemeinderat tritt mit folgenden Anliegen sowohl an den Städtebund als auch an den Bundesgesetzgeber heran:

Im neuen Bundesgesetz zur Förderung von Freiwilligem Engagement (Freiwilligen- gesetz - FWG) soll ein bundesweit einheitlicher Standard bezüglich der Haft- und Unfallversicherung für Freiwillige geregelt werden.


 ZUSATZANTRAG

an den Gemeinderat

eingebracht von Frau Gemeinderätin Mag. Dr. Karin Sprachmann

in der Sitzung des Gemeinderates

vom 17. November 2011

Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich nachfolgenden

Zusatzantrag:

Der Bürgermeister wird ersucht, fristgerecht innerhalb des Begutachtungszeitraumes gemäß Motivenbericht dem Stadtsenat eine Stellungnahme der Stadt Graz zur Beschlussfassung vorzulegen, in der die Stadt Graz an den Städtebund herantritt, dass im neuen Bundesgesetz zur Förderung von Freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz - FWG) ein bundesweit einheitlicher Standard bezüglich der Haft- und Unfallversicherung für Freiwillige geregelt wird.