137/PET XXIV. GP
Eingebracht am 02.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Betreff: Petition betreffend Initiative für die Änderung des Pyrotechnikgesetzes von 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir die Petition betreffend Initiative für die Änderung des Pyrotechnikgesetzes von 2010 mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Pirklhuber
Fußach, am 10.11.2011
Petition - Offener Brief
Bürgerinitiative Stille Nacht gemeinsam mit
der Österreichischen Ärztekammer,
Vier
Pfoten, Naturfreunde Österreich, Österr.
Alpenschutzverband, Österr. Berg- und
Naturwacht,
Aktiver Tierschutz Murtal, Grüne Bürgerliste Salzburg, überparteiliche
Bürgerinitiative Puchenau,
Storchenstation Tillmitsch
Bürgerinitiative „Stille Nacht“ Österreichische Ärztekammer
Obfrau B.A. Elke Wörndle, Mahd 57, A-6972 Fußach Vorstand, Adresse
Vier Pfoten Naturfreunde Österreich
Vorstand, Adresse Vorstand, Adresse
Österr. Alpenschutzverband Österr. Berg- und Naturwacht
Vorstand, Adresse Vorstand, Adresse
Aktiver Tierschutz Murtal Grüne Bürgerliste Salzburg
Vorstand, Adresse Vorstand, Adresse
überparteiliche Bürgerinitiative Puchenau Storchenstation Tillmitsch
Vorstand, Adresse Vorstand, Adresse
Betreff: Petition - Initiative für die Änderung des Pyrotechnikgesetzes von 2010
Das Pyrotechnikgesetz 2010 ist nicht exekutierbar und stellt keine
ausreichende |
Der Gebrauch von Pyrotechnik in Österreich steigt von Jahr zu Jahr.
Allein der Vergleich der durch österreichische Bezirkshauptmannschaften genehmigten
Großfeuerwerke der Kategorien F3 und F4 in den Jahren 2009 und 2010 zeugt von einem
Zuwachs um mehr als 25%. Erwartungsgemäß spiegelt sich diese Tendenz auch bei den
so genannten Kleinfeuerwerken (F2) wider.
Der absolute Großteil dieser Kleinfeuerwerke, ca 90%, findet widerrechtlich, ohne
entsprechende Verordnung, im Ortsgebiet statt. Dies gilt insbesondere für den
Jahreswechsel.
Pyrotechnik stellt - entgegen der (von der EU empfohlen) verharmlosenden Typisierung -
immer und ausnahmslos ein Risiko für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt dar.
Insbesondere an Silvester stoßen nicht nur die Polizei, sondern auch Feuerwehr und
Krankenhäuser regelmäßig an ihre Grenzen. Lt. Sicherheitsdirektor von OÖ, Mag. Dr.
Alois Lißl, gab es Silvester 2010/2011 so viele Unfälle wie noch nie. Aber auch das Jahr
über steigt die Zahl der Unfälle Brände, Sachbeschädigungen, etc. stetig, wobei sich ein
beunruhigender Trend zum Missbrauch von Pyrotechnik, inbesondere von sog.
„Böllern“ (Knallkörper der Klasse F2), als Waffe abzeichnet.
Wirklich unhaltbar aber ist die Situation zu Silvester; Frequenz und Dauer der Feuerwerke
zum Jahreswechsel bedeuten anhaltenden Stress für Mensch und Tier und eine
nachhaltige Belastung der Umwelt insbesondere durch Feinstaub.
Lt. Umweltbundesamt waren bereits Ende
Februar 2011 die Feinstaub-Grenzwerte in 14
österreichischen
Städten mehr als
20 mal überschritten worden; Klagenfurt (K.),
Wolfsberg
(K), Ebenthal (K), Innsbruck (T), Wien und Linz (OÖ) hatten
nach nur 56 Tagen
den österreichischen Jahresgrenzwert überschritten, die steirischen Städte Graz und
Leibnitz sogar bereits den Jahresgrenzwert gem. EU Feinstaubrichtlinie, was ab
2011
Strafzahlungen, also auch finanzielle Belastungen, nach sich zieht.
Darüber hinaus werden bei der
Explosion von Feuerwerk auch Schwermetalle und
hochgiftige Gase freigesetzt, die gem. medizinischer Studien im Zusammenhang
mit
Knochentumoren, Leukämie und Asthma stehen. Unter
anderem wies das Institut für
Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg zu Silvester 2009 und
2010
ausgeprägte Erhöhungen der Luftwerte von Schwefeldioxid
und Hexachlorbenzol nach.
Und obwohl im Bericht
zur Gesetzesvorlage (430 der Beilagen XXIV. GP -
Ausschussbericht NR - Berichterstattung) neben dem freien Verkehr pyrotechnischer
Gegenstände am Binnenmarkt der Schutz der
menschlichen Gesundheit als
Hauptgesichtspunkt der Gesetzesänderung
2010 genannt wird, genügt das
Pyrotechnikgesetz 2010 eben diesem Anspruch in keinster Weise, sondern stellt
in
manchen Punkten sogar eine Verschlechterung
gegenüber der Gesetzgebung von 1974
dar.
Wir fordern daher die Änderung des Pyrotechnikgesetzes in folgenden Punkten:
Artikel 1 § 2 Abs 2, 2.
stellt „pyrotechnische Gegenstände, die
ausschließlich bei Messen,
Ausstellungen
und Vorführungen zum Verkauf von
pyrotechnischen Gegenständen
ausgestellt und verwendet oder die für Forschung, Entwicklung und Prüfung hergestellt
und verwendet werden.", vom
gesamten 2. Hauptstück (Inverkehrbringen und
Marktüberwachung) und § 32 frei.
Dies entspricht nicht den
Anforderungen der Harmonisierung mit der EU-Richtlinie
2007/23/EG und ermöglicht unzumutbare Belastungen insbesondere für die Umwelt
Wir fordern diese Freistellung für
pyrotechnische Gegenstände, die ausschließlich |
Artikel 1 § 3 Abs 2 nimmt unter 1-6 eine Reihe von Personen,
Einrichtungen und
Unternehmen vom gesamten 3. Hauptstück (Besitz,
Verwendung und Überlassung) aus.
Dies entspricht nicht den Anforderungen der Harmonisierung mit der
EU-Richtlinie
2007/23/EG und
ermöglicht unzumutbare Gefährdungen insbesondere der
öffentlichen Ordnung und
Sicherheit.
Wir fordern die Aufhebung dieser Ausnahmen, insbesondere für 1. „Personen,
die |
Artikel 1 § 8 Abs 1 behandelt den Entzug des
Pyrotechnik-Ausweises „wenn nachträglich
Umstände eintreten oder bekannt werden,
bei deren Vorliegen oder Bekanntsein die
Bewilligung nicht erteilt oder der Pyrotechnik-Ausweis nicht ausgestellt worden
wäre."
Wir fordern diesen Paragraphen zu ergänzen um
den Entzug bei Verstoß gegen das |
Artikel 1 § 19 Abs 1 regelt die
Anforderungen für die Ausstellung eines Pyrotechnik-
Ausweises
.
Wir fordern die Aufnahme von „Verlässlichkeit“ gem. § 16 als unbedingtes Kriterium |
Artikel 1 §27 Abs 2 nennt die Gewährleistung von „Leben, Gesundheit, Eigentum von
Menschen oder die öffentliche
Sicherheit" als Voraussetzung für das
Inverkehrbringen von
Pyrotechnik.
Die jährlich steigende Zahl der
Schwerverletzten, die steigenden Zahlen von
Vandalismus und Bränden, aber auch erhöhte Luftmesswerte an Feinstaub,
Schwefeldioxid, Hexachlorbenzol, etc.,
insbesondere um den Jahreswechsel, sind
vor allem auf jenes Segment der Pyrotechnik zurückzuführen, welches von
Privatpersonen ohne Qualifikationen erworben werden kann (F2, S1 und P1, im
Pyrotechnikgesetz 2010 §11, §13 und §14 irrigerweise eingestuft als „geringe
Gefahr"), und zu mehr
als 90% widerrechtliche Verwendung findet.
Wir fordern daher weitere Einschränkungen:
Besitz und
Verwendung § 28 (1) auch der Kategorien F2,
S1 und P1 nur aufgrund |
Artikel
1 § 15,1. Kategorie F1 Altersbeschränkungen anheben auf 16 Jahre;2. Altersgrenzen nach Absatz 1 anheben, wenn das
aus Gründen der öffentlichen Ordnung |
Ein
ausnahmsloses Verbot von für den Warenverkehr bestimmter Pyrotechnik, |
Einschränkung der
Verkaufszeiten für Pyrotechnische
Gegenstände der Kategorien |
Artikel 1 § 28 Abs 1, 2. gewährt die
Genehmigung bzw. Durchführung von Großfeuerwerk
(Kategorien F3, F4,
P2, S2) unter der Bedingung „dass Gefährdungen von Leben,
Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie
unzumutbare Lärmbelästigungen
vermieden werden."
Wir fordern
verbindliche Parameter zur Gewährleistung dieser Einschränkung:
Verbindliche Emissionsgrenzwerte für Lärm und Schadstoffe bei Feuerwerken |
Geseztlich
verordnete jährliche Veröffentlichung der Anzahl
genehmigter |
Artikel 1 § 29 Abs 2 schränkt auch das sog. Böllerschießen unter Berufung auf den
Schutz von „Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen
Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen" ein.
Traditionsgemäß wurden Böller als Signal zur Ankündigung von Feierlichkeiten -
sinnigerweise außerhalb von Ortsgebieten - eingesetzt. Dem gegenüber steht die heutige
Besiedelungsdichte und Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes.
Böllerschießen ist heute fast ausnahmslos sowohl aufgrund der Orts- als auch der
Zeitwahl eine unzumutbare Lärmbelästigung.
Wir fordern einen gesetzlichen Mindestabstand von mindestens 1000 m
sowohl zu |
Artikel 1 § 38 schränkt die
Verwendung von Pyrotechnik der Kategorie F2 räumlich ein.
Wir fordern weitreichendere und konkrete Schutzmaßnahmen für sensible
Gebiete:
Die Ergänzung der Liste von Einrichtungen in
§ 38 (2) um „Bauernhöfe mit |
die Aufhebung
der Ausnahme von Artikel 1 § 38 Abs 3 „für pyrotechnische Diese
Formulierung schließt Lärmbelästigung in
keiner Weise aus. Überdies bedeuten |
Jede Rechtspersonen muss per Antrag die Möglichkeit
eingeräumt werden, in einen Absurderweise sieht
nämlich geltendes
Versicherungsrecht u.U. keinen |
Tier- und Umweltschutz
Die EU-Richtlinie 2007/23/EG erwähnt in Artikel 1, „Ziele und Umfang“, (1) auch den
Schutz der Umwelt.
Pyrotechnik stellt immer und ausnahmslos einen Konflikt mit dem Tier- und
Umweltschutz dar, der im österreichischen Pyrotechnikgesetz 2010 leider kaum
abgebildet ist.
Wie oben dargestellt, emittiert Pyrotechnik und deren Rest- und Abfallstoffe
Schwermetalle, Giftgase und signifikante Mengen an Feinstaub. Die Langzeitfolgen
der in Boden und Wasser eingelagerten Reststoffe ist aus heutiger Sicht noch gar
nicht abschätzbar.
Im vergangenen Jahr wurde ein durch Feuerwerk in Panik geratenes Pferd
auf der Flucht von einem Zaunpfahl förmlich aufgespießt und starb. Ein Bienenstock
wurde mit Böllern ausgeräuchert, ein Hund verblutete an den Wunden die er sich auf der
Flucht durch eine Fensterscheibe zuzog, eine Katze, die von Jungen mit Böllern gejagt
wurde, geriet unter ein Auto, etc. Ganz zu schweigen von den Auswirkungen für Wildtiere,
die zu Silvester an ihren Winterreserven zehren und durch Feuerwerk unter enormen
Stress geraten;
Wir fordern:
Eine
Formulierung im Sinne von: ...„Leben, und Gesundheit von Menschen und |
Der Befürchtung, dass durch ein derart verschärftes Pyrotechnikgesetz illegale
Handlungen vorangetrieben würden, können wir nicht folgen. Wie oben beschrieben, ist
schon heute das Gros aller Handlungen im Zusammenhang mit Pyrotechnik illegal, ohne
je verfolgt oder geahndet zu werden.
Wir behaupten im Gegenteil, dass dieser Mangel an Exekutierbarkeit die
gesellschaftliche Moral korrumpiert; dass v.a. dies und Nachahmung die Situation
weiter verschlechtern würde; dass nur rigorose Einschränkungen langfristig auch
diesem Trend Einhalt gebieten werden, weil sie die Handlungsfähigkeit der
Exekutive verbessert, entsprechende Handlungen gesellschaftlich abwertet und
diese weniger allgegenwärtig macht
An die Stelle von Feuerwerken als kommerzialisierte und zunehmend bedeutungsleere
Gestaltungselemente könnten gemeinschaftsfördernde, friedliche und umweltverträgliche,
vor allem aber auch sichere Traditionen treten.
Umso mehr kann der Anspruch auf die Erhaltung der Feuerwerks-Traditionen in der
heutigen Form durch den Anspruch auf Sicherheit, Gesundheit und Ordnung relativiert
werden.
Die politischen
Vertreter sind aufgefordert, eine Änderung dieser gesetzlichen
Grundlagen im Interesse der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit zu beschließen.
Wir ersuchen
um Stellungnahme zu unserer Petition und danken für Ihre
wohlwollende Behandlung unseres Themas.