141/PET XXIV. GP

Eingebracht am 05.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

S.g. Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 5.12.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die vom Grazer Gemeinderat einstimmig beschlossene Petition betreffend zu hohe Kopierkosten bei Gericht“.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Abg.z.NR Gerald Grosz

 



Gemeinderätin Gerti Schloffer

Donnerstag, 20. 5. 2010

DRINGLICHER ANTRAG

(gemäß §18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

Betrifft: Zu hohe Kopierkosten bei Gericht - Petition

Mit 1. Juli 2009 wurde das Gerichtsgebührengesetz (GGG) insofern novelliert, als dass die

Kosten für Kopien von Gerichtsakten um 150% (!!) von 40 Cent auf einen Euro  pro  Seite

angehoben wurden.

In Österreich  hat  jeder  Beteiligte in einem  Straf- bzw. Zivilprozess das Recht auf

Akteneinsicht.  Ein Verstoß gegen  diese  Regelung  würde  dem  in  der  Europäischen

Menschenrechtskonvention  festgeschriebenen  Grundsatz  des  fairen  Verfahrens

widersprechen. Dennoch wird dieses Recht durch die seit letztem Jahr gültigen „Luxuspreise“

für Aktenkopien untergraben.

Die hohen Kopierkosten für Gerichtsakten, die auch schnell einmal 100 Seiten umfassen

können, erschweren sozial Schwachen den Zugang zum Recht ganz erheblich, da allein die

finanzielle Belastung durch überhöhte Kopierkosten für viele nicht mehr zu bewältigen ist.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

Antrag zur dringlichen Behandlung

(gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz fordert den Bundesgesetzgeber auf dem

Petitionsweg auf, die im vergangenen Jahr erfolgte Erhöhung der Kopierkosten bei Gericht

rückgängig zu machen und zu bestimmen, dass Kopien bei Gericht künftig zum

Selbstkostenpreis ausgefolgt werden.