142/PET XXIV. GP
Eingebracht am 05.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
S.g. Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 5.12.2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die vom Grazer Gemeinderat einstimmig beschlossene Petition betreffend „Begrenzung von Überziehungszinsen und Mahngebühren auf Girokonten“.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Abg.z.NR Gerald Grosz
Gemeinderat Christian Sikora
Betrifft: Begrenzung von Überziehungszinsen und Mahngebühren auf Girokonten
Gemeinsamer DRINGLICHKEITSANTRAG
(gemäß §18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)
von KPÖ und SPÖ
Die steirische AK hat vor wenigen Tagen eine Studie vorgestellt, in der überhöhte Zinsen und Gebühren für überzogene Girokonten aufgedeckt werden. Die Konsumentenschützer kritisieren auch die mangelnde Transparenz dieser „versteckten“ Gebühren. Ich zitiere: „Den wenigsten KonsumentInnen ist bewusst, welche Kostenlawine eine Überziehung nach sich ziehen kann.“
Manche Banken verlangen bis zu 18 % an Überziehungszinsen, Rücklastschriftspesen und Bearbeitungsgebühren. Dazu kommen noch Mahnkosten bis zu 77 Euro. Die steirische AK hat mit dieser Studie wertvolle Unterlagen geliefert.
Im Interesse der Betroffenen kommt es aber darauf an, gegen die Wucherzinsen bei Kontoüberziehungen vorzugehen. Die Banken werden mit Milliarden aus Steuergeldern gestützt, der Leitzinssatz der Zentralbank beträgt 1 Prozent. Die Banken bekommen praktisch gratis Geld vom Staat.
Trotzdem sind weiterhin Überziehungszinsen bei Gehaltskonten von mehr als 10 Prozent die Regel. Dazu kommen noch exorbitant hohe Gebühren. Die Menschen, denen es nicht gerade gut geht, müssen auf diese Weise dafür zahlen, dass die Bankmanager weiterhin saftige Sonderzahlungen kassieren können.
Hier müsste der Gesetzgeber regulierend eingreifen.
Ich stelle daher namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden
Dringlichkeitsantrag:
Der Gemeinderat der Stadt Graz wendet sich im Petitionsweg an den Bundesgesetzgeber und ersucht ihn, eine gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen von Girokonten einzuführen. Diese sollten nur um fünf Prozent über dem Zentralbanksatz liegen dürfen. Das wären zurzeit sechs Prozent. Außerdem müssten die Bearbeitungsgebühren und Mahnspesen gesetzlich begrenzt werden.