142/PET XXIV. GP

Eingebracht am 05.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

 

 

S.g. Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 5.12.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die vom Grazer Gemeinderat einstimmig beschlossene Petition betreffend Begrenzung von Überziehungszinsen und Mahngebühren auf Girokonten“.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Abg.z.NR Gerald Grosz

Gemeinderat Christian Sikora

Betrifft: Begrenzung von Überziehungszinsen und Mahngebühren auf Girokonten

Gemeinsamer DRINGLICHKEITSANTRAG

(gemäß §18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

von KPÖ und SPÖ

Die steirische AK hat vor wenigen Tagen eine Studie vorgestellt, in der überhöhte Zinsen und Gebühren für überzogene Girokonten aufgedeckt werden. Die Konsumentenschützer kritisieren auch die mangelnde Transparenz dieser „versteckten“ Gebühren. Ich zitiere: „Den wenigsten KonsumentInnen ist bewusst, welche Kostenlawine eine Überziehung nach sich ziehen kann.“

Manche Banken verlangen bis zu 18 % an Überziehungszinsen, Rücklastschriftspesen und Bearbeitungsgebühren. Dazu kommen noch Mahnkosten bis zu 77 Euro. Die steirische AK hat mit dieser Studie wertvolle Unterlagen geliefert.

Im Interesse der Betroffenen kommt es aber darauf an, gegen die Wucherzinsen bei Kontoüberziehungen vorzugehen. Die Banken werden mit Milliarden aus Steuergeldern gestützt, der Leitzinssatz der Zentralbank beträgt 1 Prozent. Die Banken bekommen praktisch gratis Geld vom Staat.

Trotzdem sind weiterhin Überziehungszinsen bei Gehaltskonten von mehr als 10 Prozent die Regel. Dazu kommen noch exorbitant hohe Gebühren. Die Menschen, denen es nicht gerade gut geht, müssen auf diese Weise dafür zahlen, dass die Bankmanager weiterhin saftige Sonderzahlungen kassieren können.

Hier müsste der Gesetzgeber regulierend eingreifen.

Ich stelle daher namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden

Dringlichkeitsantrag:

Der Gemeinderat der Stadt Graz wendet sich im Petitionsweg an den Bundesgesetzgeber und ersucht ihn, eine gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen von Girokonten einzuführen. Diese sollten nur um fünf Prozent über dem Zentralbanksatz liegen dürfen. Das wären zurzeit sechs Prozent. Außerdem müssten die Bearbeitungsgebühren und Mahnspesen gesetzlich begrenzt werden.