148/PET XXIV. GP

Eingebracht am 07.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                 Wien, 7. Dezember 2011

Betreff: Petition betreffend rechtliche Besserstellung der Teilnehmer am Agrarumweltprogramm gemäß dem ABGB

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir die Petition betreffend rechtliche Besserstellung der Teilnehmer am Agrarumweltprogramm gemäß dem ABGB mit  dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Pirklhuber


Unabhängiger Bauernverband NÖ/Wien/Burgenland

Landesverbandsobfrau Marianne Helm

Konradsheim 39, 3340 Waidhofen/ Ybbs


 

Petition

an den

österreichischen Nationalrat und die österreichische Bundesregierung

Rechtliche Besserstellung der Teilnehmer am Agrarumweltprogramm gemäß dem ABGB

Folgendes wichtiges Anliegen wollen wir in Form einer Petition an Sie richten:

In den letzten Jahren hat sich bei jeder Mehrfachantragstellung über die AMA gezeigt, dass  die Antragsteller mit ihrer Unterschrift am Mantelantrag Seite 3 (Verpflichtungserklärung) auf jegliche Rechte bei Verträgen durch den Gesetzgeber verzichten. Die Sonderrichtlinien  des Landwirtschaftsministeriums betreffend dem Agrarumweltprogramm, auf die mit dieser Seite verwiesen wird, können jederzeit auch rückwirkend abgeändert werden und als solche kontrolliert und sanktioniert werden.

Dies ist ein krasser Verstoß der im „ Allgemeinen bürgerlichen Recht“ festgelegten Rechte von Vertragspartnern.

Darum bitten wir folgende Veränderungen vorzuschlagen: Die Teilnehmer am ÖPUL sollen mit der Unterschrift am Mehrfachantrag dieselben Rechte erhalten wie sie für alle herkömmlichen Verträge in Österreich gültig sind. Einseitige Vertragsänderungen und das rückwirkend, wären somit mit einem Ausstiegsrecht für die Landwirte verbunden, und würden in weiterer Folge zu keinen Rückzahlungsverpflichtungen mehr führen.

Weiters muss die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen und Aufzeichnungen, von 10 Jahren auf 7 Jahre wie beim Steuer und Abgabenrecht, rückgeführt werden!

Hochachtungsvoll Marianne Helm

Im Namen des UBV NÖ und sehr vieler betroffener Bäuerinnen und Bauern