148/PET XXIV. GP
Eingebracht am
07.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, 7. Dezember 2011
Betreff: Petition betreffend rechtliche Besserstellung der Teilnehmer am Agrarumweltprogramm gemäß dem ABGB
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir die Petition betreffend rechtliche Besserstellung der Teilnehmer am Agrarumweltprogramm gemäß dem ABGB mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Pirklhuber
Unabhängiger Bauernverband NÖ/Wien/Burgenland
Landesverbandsobfrau Marianne Helm
Konradsheim 39, 3340 Waidhofen/ Ybbs
Petition
an den
österreichischen Nationalrat und die österreichische Bundesregierung
Rechtliche Besserstellung der Teilnehmer am Agrarumweltprogramm gemäß dem ABGB
Folgendes wichtiges Anliegen wollen wir in Form einer Petition an Sie richten:
In den letzten Jahren hat sich bei jeder Mehrfachantragstellung über die AMA gezeigt, dass die Antragsteller mit ihrer Unterschrift am Mantelantrag Seite 3 (Verpflichtungserklärung) auf jegliche Rechte bei Verträgen durch den Gesetzgeber verzichten. Die Sonderrichtlinien des Landwirtschaftsministeriums betreffend dem Agrarumweltprogramm, auf die mit dieser Seite verwiesen wird, können jederzeit auch rückwirkend abgeändert werden und als solche kontrolliert und sanktioniert werden.
Dies ist ein krasser Verstoß der im „ Allgemeinen bürgerlichen Recht“ festgelegten Rechte von Vertragspartnern.
Darum bitten wir folgende Veränderungen vorzuschlagen: Die Teilnehmer am ÖPUL sollen mit der Unterschrift am Mehrfachantrag dieselben Rechte erhalten wie sie für alle herkömmlichen Verträge in Österreich gültig sind. Einseitige Vertragsänderungen und das rückwirkend, wären somit mit einem Ausstiegsrecht für die Landwirte verbunden, und würden in weiterer Folge zu keinen Rückzahlungsverpflichtungen mehr führen.
Weiters muss die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen und Aufzeichnungen, von 10 Jahren auf 7 Jahre wie beim Steuer und Abgabenrecht, rückgeführt werden!
Hochachtungsvoll Marianne Helm
Im Namen des UBV NÖ und sehr vieler betroffener Bäuerinnen und Bauern