152/PET XXIV. GP

Eingebracht am 09.02.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete zum Nationalrat

Heidrun Silhavy

 

 

     Wien, am 09.02.2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir   Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die
Petition betreffend          KEINE VORZEITIGE ANHEBUNG DES FRAUENPENSIONSALTERS

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/

mit freundlichen Grüßen

Anlage PETITION “Keine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters”


 


KEINE VORZEITIGE ANHEBUNG DES FRAUENPENSIONSALTERS

Mit 1. Jänner 1993 ist das Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen
von m
ännlichen und weiblichen Sozialversicherten“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wird mit
31. Dezember 2033, also dem Datum, an dem beide Geschlechter das gleiche Regelpensi-
onsalter erreicht haben werden, au
ßer Kraft treten.

Dass Frauen fünf Jahre vor den Männern Anspruch auf das reguläre Regelpensionsalter ha-
ben, ist damit zu begr
ünden, dass Frauen in Gesellschaft und der Arbeitswelt nicht gleichge-
stellt sind. Sie leisten den Gro
ßteil der unbezahlten Arbeit im Haushalt, tragen die Verantwor-
tung sowohl f
ür die Erziehung und Betreuung der Kinder aber auch pflegebedürftiger Angehö-
riger. Im Gegensatz dazu mussten und müssen sie die fehlenden Rahmenbedingungen bei
der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben mit guter Organisation ausgleichen. Im Berufsle-
ben waren und sind sie deshalb noch immer mit schlechterer Bezahlung und fehlenden Chan-
cen beim Aufstieg und dem Zugang zur Aus- und Weiterbildung konfrontiert. Das sind nur
einige Gr
ünde dafür, dass Frauen aufgrund der Doppel- und Dreifachbelastung mit einem
fr
üheren Regelpensionsalter rechnen konnten.

Im Vorfeld des oben angeführten Bundesverfassungsgesetzes wurde von den Frauenpolitike-
rinnen im Jahr 1992 ein begleitendes Gleichstellungspaket beschlossen. Darin enthalten sind
die notwendigen Bedingungen zur Erreichung der Gleichstellung, unter denen sich die Frauen
vorstellen konnten, das Frauenpensionsalters ab 2024 schrittweise anzuheben.

In der aktuellen Debatte rund um den Schuldenabbau und ein damit verbundenes und zu er-
wartendes Sparpaket begann die Diskussion nach einer vorzeitigen Anhebung des Frauen-
pensionsantrittsalters. Wurde die Anhebung zuerst als
Sparmöglichkeit“ des Pensionssys-
tems ins Spiel gebracht, entwickelte sie sich danach zusehends zu einer Diskussion rund um
die Gleichstellung von Frauen und M
ännern.

Von einer echten Gleichstellung sind wir allerdings im Jahre 2012 noch weit entfernt. Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind noch immer sehr hoch, was auch die aktuellen Zahlen des Einkommensberichtes des Rechnungshofes und der Statistik Austria aus dem Jahr 2010 fundiert belegen.


 


Fehlende Rahmenbedingungen im Kinderbetreuungs- und Pflegebereich, eine hohe Teilzeit-
beschäftigung und das Herausdrängen älterer Frauen aus dem Arbeitsmarkt bedeuten für
viele Frauen Nachteile in der sozialen und finanziellen Absicherung im Alter.

Wir sind von einer alternsgerechten Arbeitswelt weit entfernt, die die Bedürfnisse älterer Ar-
beitnehmerinnen ber
ücksichtigt. Frauen gehören sehr rasch zum alten Eisen", wenn sie nach
Ansicht der Wirtschaft ihre Leistung nicht mehr erbringen und freigesetzt werden. Ein Drittel
der Frauen muss gezwungenerma
ßen aus der Langzeitarbeitslosigkeit in die Pension wech-
seln, weil sie keine Besch
äftigung mehr findet. Zuerst muss von der Wirtschaft verpflichtend
eingefordert werden, dass auch
ältere Menschen beschäftigt werden. Es muss also zuerst das faktische Pensionsalter angehoben werden!

Die Frauen in der Gewerkschaft PRO-GE (Die Produktionsgewerkschaft) haben dazu bereits
im Dezember 2011 eine Online-Petition gestartet, die bereits von einigen Tausend Personen
aus den verschiedensten Berufsgruppen unterzeichnet und an die Bundesregierung versandt
wurde.

Die PRO-GE Frauen stellen dazu fest, dass vor einer Angleichung des Pensionsalters
der Frauen an jenes der M
änner eine Gleichstellung der Frauen in Gesellschaft, Familie
und Arbeitswelt erreicht werden muss, wie auch vom Verfassungsgerichtshof 1990
vorgesehen.

Frauen zwar beim Pensionsalter gleich zu behandeln, ansonsten aber zu benachteili-
gen, ist ungerecht Daher fordern die PRO-GE Frauen: Gleichbehandlung bzw. Gleich-
stellung darf nicht beim Pensionsalter beginnen - denn das ungleiche Pensionsalter ist kein Privileg, sondern eine Ausgleichsma
ßnahme für die vielen noch bestehenden Diskriminierungen!

Glück auf,

Renate Anderl                                                          Klaudia Frieben

Bundesfrauenvorsitzende                                        Bundesfrauensekretärin