158/PET XXIV. GP

Eingebracht am 23.02.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Mag. Josef AUER

Abgeordneter z. Nationalrat
der Republik Österreich

Frau

Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament                     
1017 Wien                     

 

 

Im Hause                                                        Tirol/Wien, 23. Februar 2012

Betrifft: Erhaltung des BG Rattenberg“

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition
für die Erhaltung des Bezirksgerichts Rattenberg“.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition
verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Mag. Josef Auer
Abg. z. Nationalrat


Parlamentarische Petition
Erhaltung des BG Rattenberg“

Laut aktuellen Medienberichten ist geplant, Bezirksgerichte, die bestimmte
Kriterien wie z. B. mindestens 4 Richter/-innen nicht erfüllen, geschlossen
werden sollen. Nach derzeitigem Stand wird in Tirol u. a. auch der Standort des
BG Rattenberg in Frage gestellt und soll künftig zum BG Kufstein verlegt

werden.

11.013 Akten fanden am BG Rattenberg im Jahr 2011 Bearbeitung.
Rechtssachen aus 12 Gemeinden mit 35.000 Einwohnern sind 2011 angefallen,
1511 Zivil-, 3892 Exekutions-, 84 Straf-, 3006 Grundbuch- und 1054
Justizverwaltungssachen. Im Rahmen der Bezirksgerichte wird Justiz vor Ort
praktiziert. Dies bedeutet, dass nicht komplexe F
älle von
Wirtschaftskriminalität und Korruption abgehandelt werden, sondern, dass an
der L
ösung von sozialen Konflikten (Obsorgestreitigkeiten, familiäre Gewalt,
strittige Scheidungen, Unterhaltsansprüche, Nachbarschaftskonflikte,
Erbschaftsangelegenheiten sowie Sachwalterschaften) gearbeitet wird, vor
allem auch pr
äventiv.

Wird das Bezirksgericht Rattenberg geschlossen, würde dies bedeuten, dass all
diese rechtlichen Angelegenheiten in das Bezirksgericht Kufstein verlegt
werden.

Dies bedeutet auch, dass es zu einer wesentlichen Verschlechterung des
Rechtszugangs für die Bevölkerung in der Region, vor allem für Ältere,
Behinderte, Alleinerziehende etc. kommt. Intellektuelle und wirtschaftliche
Ausdünnung der betroffenen Region wäre eine weitere Folge.

Es erscheint fraglich, ob durch eine Verlegung ins BG Kufstein eine tatsächliche
Effizienz- oder Qualitätssteigerung erreicht werden kann bzw. ein Netto-
Kostensparpotential erreicht werden kann. (Eher das Gegenteil ist der Fall)

Kostenersparnis, moderne Justiz, Strukturreform, Vertrauensrückgewinnung in
die Justiz, sind u.a. Ziele, die Bundesministerin Dr.in Karl erreichen möchte. Auf
dem Weg dahin würden mit der Schließung des BG Rattenberg jedoch die
negativen Konsequenzen - nicht zuletzt auch betreffend der Arbeitspl
ätze und
der damit verbundenen Kaufkraft in der Region - für die Bevölkerung


überwiegen. Deshalb wird gefordert, das Bezirksgericht Rattenberg zu
erhalten.

Hochachtungsvoll

Mag. Josef AUER
Abg. z. Nationalrat