197/PET XXIV. GP

Eingebracht am 27.02.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

Abgeordnete zum Nationalrat
Ing. Erwin Kaipel
Mag. Gertrude Aubauer

An Frau

Präsidentin des Nationalrates
Mag.
a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien

Wien, am 27.02.2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend „Bekämpfung der rückwirkenden Versteuerung deutscher Renten für österreichische Bezieher durch Neuverhandlung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Deutschland und Novellierung des Einkommensteuergesetzes“.

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsübereinkommen Österreich - Deutschland, Novellierung des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition

verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Anlage


Petition

betreffend Bekämpfung der rückwirkenden Versteuerung deutscher Renten für österreichische Bezieher durch Neuverhandlung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Deutschland und Novellierung des Einkommensteuergesetzes.

Rund 150.000 österreichische Pensionistinnen und Pensionisten, die aus Deutschland eine Rente beziehen, werden seit einigen Monaten vom zuständigen Finanzamt Neubrandenburg aufgefordert, eine Steuererklärung rückwirkend ab 2005 in Deutschland abzugeben. Aufgrund des rückwirkenden Vollzugs der Steuerpflicht ist dieser Personenkreis mit teils massiven Nachzahlungen konfrontiert.

Die Deutschen Behörden haben nach Ansicht des Österreichischen Seniorenrates, der gesetzlich anerkannten Interessenvertretung aller älteren Menschen in Österreich, ihre Informationspflicht klar vernachlässigt.

Es ist Pensionisten, welche in Österreich leben und österreichische Staatsangehörige sind, nicht zumutbar, sich mit dem deutschen Steuerrecht und dessen Konsequenzen zu beschäftigen. Es wäre für die deutschen Behörden (Rentenversicherung und Steuerbehörden) zwingend erforderlich gewesen, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen im Steuerrecht den Pensionisten und Pensionistinnen so rechtzeitig und verständlich mitzuteilen, dass sie in finanzieller Hinsicht hätten Vorsorge treffen können. Dies hätte sofort nach der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag durch die Rentenversicherung - und dies mehrmals - erfolgen müssen.

Die rückwirkende Versteuerung der deutschen Renten verstößt unserer Ansicht nach auch gegen den Vertrauensschutz. Der betroffene Personenkreis hat mit dieser Neuregelung nicht rechnen müssen und sich auf die (bis 2005) bestehende Rechtslage verlassen.

Für die teils massiven Rückzahlungen wird zwar vom zuständigen Finanzamt Neubrandenburg die Möglichkeit von Ratenzahlung eingeräumt, allerdings sind jährlich 6% Zinsen fällig, was in Anbetracht der überraschenden Nachforderung als ebenso ungerechtfertigt zu betrachten ist.

Der Österreichische Seniorenrat wird/hat daher auch/bereits eine Petition an den deutschen Bundestag in dieser Angelegenheit richten/gerichtet.

Namens des Österreichischen Seniorenrates stellen wir folgende Anträge:

1.)   Aufnahme von Neuverhandlung zum Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit dem Ziel, dass bis zum Jahr 2010 rückwirkende Steuernachzahlungen bei Bezügen aus der gesetzlichen Sozialversicherung nicht mehr möglich sind.

2.)   Abänderung des § 20 Abs. 1 Z 6 Einkommensteuergesetz in dem Sinne, dass die in Deutschland erbrachte Steuerleistung für Bezügen aus der gesetzlichen deutschen Sozialversicherung abzugsfähige Aufwendungen darstellen.

3.)   Wir ersuchen eine rechtlich großzügige Handhabung der §§ 109 und 110 AO (Verlängerung von Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) durch die Finanzbehörden.


4.)   Bei der Berechnung des Durchschnittssteuersatzes soll nur jener Teil einer Deutschen Rente berücksichtigt werden, der in Deutschland der Steuerbemessung unterliegt.

 

Bedauerlicherweise widerspricht es dem Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Deutschland nicht, dass die deutsche Bruttopension für die Ermittlung des österreichischen Steuersatzes „volle Berücksichtigung" findet. Bei der Versteuerung des österreichischen Einkommens ist der Steuersatz durch die sog. Progression erhöht, die an Deutschland geleistete Einkommenssteuer findet keine Berücksichtigung.

Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen zum Doppelbesteuerungsabkommen sind jedenfalls beim Einkommensteuergesetz Erleichterungen für den betroffenen Personenkreis notwendig, um einerseits die besonderen Härten in den Jahren 2011 und 2012, in denen die teils massiven Nachzahlungen zu leisten sind, zu mildern sowie um auch die überhöhte Gesamtsteuerleistung für die Zukunft zu reduzieren.