206/PET XXIV. GP

Eingebracht am 25.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

NAbg. Werner Neubauer

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

A-1017 Wien

Wien, am 26. März 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlag überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionsbezieher insbesondere für Witwen- und Waisenrentner

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

NAbg. Werner Neubauer


 


 

Petition

an den

Österreichischen Nationalrat und die Österreichische Bundesregierung

Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionisten, insbesondere für Witwen- und Waisenrentner

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Bezieher von Beamtenpensionen, die nicht höher sind als die ASVG-Höchstpension, künftig keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr leisten müssen."

Begründung:

Bezieher von Beamtenpensionen zahlen seit Jahren den sogenannten Pensionssicherungsbeitrag, der zwischen 3 und 15 Prozent liegt. Bei der derzeitigen Regelung müs­sen auch Waisen, Halbwaisen und Witwen von ihren Bezügen diesen Pensionssicherungsbeitrag bezahlen. Es kommt dabei immer wieder zu Härtefällen wie z.B. bei einer Familie, deren Vater verstorben ist und nun das behinderte Kind und die Witwe lebenslang diesen Pensionssicherungsbeitrag von ihren Bezügen zahlen müssen.

Bei der Pensionsanpassung wurden die Beamten und ASVG-Versicherten gleichgestellt. Das war bei der seinerzeitigen Einführung des Pensionssicherungsbeitrages nicht der Fall, hat sich aber mittlerweile geändert. Daher ist auch der Pensionssicherungsbeitrag für Beamtenpensionen in seiner jetzigen Form zu überdenken.

Darüber hinaus wird im Bereich der Beamtenpensionen ein wichtiger Aspekt völlig außer Acht gelassen. Viele Beamte haben äußerst niedrige Anfangsbezüge in Kauf genommen, weil beim Einstellungsgespräch die Zusage unter Hinweis auf das (damals) geltende Recht gemacht wurde, eine entsprechend bessere Pension zu erhalten.

Alle Seniorenorganisationen vertreten die Auffassung, dass die Bestimmungen zu Pensionssicherungsbeiträgen für Beamte und weitere Berufsgruppen längst ihren Sinn verloren haben und nicht weiter aufrecht erhalten werden dürfen.

 

Überdies ergeben sich gegen die Regelungen verfassungsrechtliche Bedenken, insbe­sondere bei Neupensionisten, deren Pension nicht unter die Regelung der früheren Pensionsautomatik gefallen und bei deren Bemessung bereits die Verlängerung der Bemessungszeit zum Tragen gekommen ist.

Der Österreichische Seniorenring fordert daher die Streichung des § 13a Pensionsgesetz und der Regelungen betreffend den Pensionssicherungsbeitrag anderer Berufsgruppen, beispielsweise der Post -, Bahn- Landesbediensteten.

Dr. Edwin Tiefenbacher e.h.                                               NAbg. Werner Neubauer

Bundesobmann                                                                    Generalsekretär