208/PET XXIV. GP

Eingebracht am 25.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

NAbg. Werner Neubauer
Stadtrat Mag. Detlef Wimmer, MPA

An Frau

Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
A-1017 Wien

Linz, am 3. April 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreichen wir Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

„Sicheres Linz“

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht festgestellt: Die Struktur der Bundespolizei sowie eine Änderung der Bundesverfassung betreffen die Gesetzgebung des Bundes.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von zahlreichen Bürgern unterstützt und stellvertretend für diese von NAbg. Werner Neubauer eingebracht und von Stadtrat Mag. Detlef Wimmer, MPA unterstützt (siehe Beilage).

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen

NAbg. Werner Neubauer                                                                Stadtrat Mag. Detlef Wimmer, MPA

„Petition Sicheres Linz“

1.      „Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass zusätzlich drei Polizeiwachzimmer und zwar in den Bereichen Spallerhof/Bindermichl, Ebelsberg und Froschberg errichtet und mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden.“

2.     „Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die bestehenden Polizeiwachzimmer (Polizeiinspektionen) beibehalten werden und auch die Dienstzeit in diesen nicht reduziert wird.

3.   „Die Österreichische Bundesregierung wird ersucht, eine Novelle des Art 78d (2) B-VG in die Wege zu leiten, um künftig allen Gemeinden die Errichtung von Gemeindewachkörpern zu gestatten.“

Die Linzer Bevölkerung (45.000 Adressaten) wurde im Rahmen der Bürgerbefragung 2011 über verschiedene Lebensbereiche befragt - so auch über das Sicherheitsgefühl, die Tätigkeit der Polizei sowie die Lage der Wachzimmer. Wie die Auswertung zeigt, besteht in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf. Dies bestätigen auch unzählige Einzelgespräche und Bürgeranliegen. Angesichts der geplanten zivilien Nutzung der Hiller-Kaserne im Linzer Süden wird die Bevölkerungsdichte und somit der Bedarf nach zusätzlichem Exekutivpersonal weiter steigen.

Aus den Ergebnissen wird ersichtlich, dass die objektive und die subjektive Sicherheit der Bevölkerung in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Präsenz der Polizei stehen. So fühlt sich im Linzer Süden in den Bereichen Neue Welt, Kleinmünchen und Scharlinz (so auch in Wegscheid, Neue Heimat) mehr als jeder Dritte unsicher bzw. sehr unsicher. Über 27 Prozent sind mit der Lage des nächsten Wachzimmers unzufrieden. Über die Verlegung der Polizeiinspektion Ebelsberg nach Pichling ist beinahe jeder Zweite unzufrieden, was sich unmittelbar auf das Sicherheitsgefühl auswirkt, da sich immer weniger Personen sicher bzw. sehr sicher fühlen.

Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner ließ den Linzer Bürgermeister Franz Dobusch in einer Stellungnahme wissen, dass der bestmögliche Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Handlungen seitens der Ressortleitung höchste Priorität habe. Oberstes Ziel sei die größtmögliche Gewährleistung der objektiven Sicherheit und die Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung. Dass die betroffenen Stadtteile Spallerhof/Bindermichl, Ebelsberg und Froschberg von zuständigen Polizeiinspektionen sowie den für ganz Linz zuständigen Fachinspektionen aktuell „bestmöglich“ überwacht werden, mag sein. Was aufgrund der derzeitigen Zahl und Lage von Polizeiinspektionen sowie dem vorhanden Personal gerade „bestmöglich“ ist, reicht aber nicht aus.

Im Übrigen wurden bereits vor der letzten Landtagswahl sowie vor der Nationalratswahl den verunsicherten Menschen 400 zusätzliche Exekutivorgane für Oberösterreich versprochen, die bis heute ihren Dienst nicht angetreten haben. Im Wesentlichen werden derzeit bestenfalls Abgänge durch Dienstaustritt und Versetzung in den Ruhestand „ausgeglichen“.

Textfeld: NAbg. Werner NeubauerDas aus den Wirren der späten 1920er-Jahre stammende verfassungsmäßige Verbot für bestimmte (größere) Städte, eigene Gemeindewachkörper zu errichten, ist nicht mehr zeitgemäß und schränkt die Gemeindeautonomie ohne nachvollziehbare, sachliche Begründung ein. Ursprünglich diente es dazu, die Stadt Wien nach den Ereignissen von Schattendorf und dem Justizpalastbrand gegenüber dem gewünschten „Gewaltmonopol“ des Bundes zu entmachten. Künftig sollen alle Gemeinden diesbezüglich gleiche Rechte genießen und ihnen die Errichtung von Wachkörpern möglich sein.

Stadtrat Mag. Detlef Wimmer, MPA