212/PET XXIV. GP

Eingebracht am 08.05.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates
Maga Barbara Prammer

Parlament
1017 Wien

Wien, 7. Mai 2013

Betreff: Petition betreffend die Einrichtung eines öffentlichen Pflanzenschutzmittelmonitors
Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs 1 GOG-NR überreiche ich die Petition betreffend die Einrichtung eines öffentlichen Pflanzenschutzmittelmonitors mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Pirklhuber


 

Petition betreffend die Einrichtung eines öffentlichen Pflanzenschutzmittelmonitors

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat weitreichenden Einfluss auf Ökosysteme, die Natur- und Kulturlandschaft, sowie auf die Qualität von Lebensmitteln. Das gesetzliche Regelwerk zur Genehmigung, zum In-Verkehr- Bringen und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dient dazu, Risiken, die von einem unsachgemäßen und überschießenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausgehen, einzudämmen. Zudem ist eine Reihe von Förderungsmaßnahmen im Rahmen des ÖPUL darauf abgestellt, den Pflanzenschutz durch eine ökologische Optimierung des Anbaus zu leisten und insbesondere den Einsatz von toxischen Wirkstoffen zu reduzieren. Trotzdem ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (meist am Beispiel von einzelnen Wirkstoffen) immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen.

Um den gesellschaftlichen Dialog für alle Beteiligten zu fördern und konstruktiv zu gestalten, bedarf es einer umfassenden Information der Öffentlichkeit über den Einsatz von und den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen.

Die Kommission schlägt dem Bundesminister daher vor, einen „Pflanzenschutzmittelmonitor“, mit dem Ziel, der Öffentlichkeit, alle Informationen, die die Praxis des den Pflanzenschutzes in Österreich betreffen, zugänglich zu machen.

Der öffentliche Pflanzenschutzmittelmonitor soll mindestens einmal jährlich aktualisiert werden und mindestens enthalten:

1.        Zu- und Abgänge im jeweiligen Berichtsjahr im Betriebs- und Pflanzenschutzmittelregister gem. §4 Planzenschutzmittelgesetz

2.         Eine Übersicht über die in Österreich in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel, gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz, aufgegliedert nach Handelsmarken und Wirkstoffen.

3.         Einen Bericht über die jährlich in Österreich in Verkehr gebrachten Mengen, aufgegliedert nach Wirkstoffen und Bundesländern.

4.         Eine Auflistung aller Beanstandungen, die im Berichtsjahr durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit um Rahmen seiner Aufsicht gemäß §7 Pflanzenschutzmittelgesetz ausgesprochen wurden, aufgegliedert nach Deliktgruppen.

5.         Bericht über Beschlagnahmungen von Pflanzenschutzmitteln, die Menge, den Grund der Beschlagnahme und den Verbleib bzw. die Entsorgung der beschlagnahmten Ware.

 

6.         Eine Übersicht über alle vom Bundesamt für Ernährungssicherheit oder im Auftrag anderer öffentlicher Stellen im Berichtsjahr erstellten oder in Auftrag gegebenen Expertisen und Forschungsberichte zum Bereich Planzenschutz oder einzelnen Wirkstoffen.


7.         Eine Abschätzung der tatsächlich in Österreich ausgebrachten Menge an Pflanzenschutzmitteln, insbesondere auch eine Schätzung des Aufwandes, nach den Anwendungsgebieten, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, öffentliche Grünflächen und Verkehrsbegleitflächen, Garten- und Zierpflanzenbau der Privathaushalte.

8.         Eine Statistik über die landwirtschaftliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. Pflanzenschutzwirkstoffen, aufgegliedert nach Kulturarten, welche mindestens alle fünf Jahre erneuert wird

9.         Eine Beobachtung und Abschätzung der Im- und Exporte von Pflanzenschutzmitteln im Zuge des Versandhandels und privater Reisen

10.      Einen Überblick über Pestizide soweit es sich dabei nicht um Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 handelt

Der Monitor kann teilweise oder zur Gänze web-basiert der allgemeinen
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im jährlich erscheinenden Grünen Bericht soll jedoch an geeigneter Stelle eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des Monitors mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die Adresse des Monitors
erscheinen.