105/SBI XXIV. GP


Eingebracht am 10.05.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, Bürgerinitiative

Nr. 57 betreffend „Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamophobie sowie gegen Homophobie“; Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubt sich zu der übermittelten Bürgerinitiative Nr. 57 betreffend „Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit, Anti­semitismus und Islamophobie sowie gegen Homophobie“ wie folgt Stellung zu nehmen:


Hinsichtlich der im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur liegenden Schulen wird darauf hingewiesen, dass alle Schülerinnen und Schüler in österreichischen Schulen in ihrer schulischen Ausbildung etwa im Rahmen der Politischen Bildung auf vielfache und differenzierte Art und Weise auf die Gefahren von Extremismen und undemokratischen Entwicklungen aufmerksam gemacht werden. Menschenrechtsbildung als zentraler Bereich der Politischen Bildung zielt gleichermaßen auf Information, Bewusstseins­bildung und die Befähigung, für Menschenrechte und gegen Rassismus, Vorurteile, Phobien, Fanatismus und gegen alle Arten von Radikalismen im unmittelbaren Lebensumfeld aber auch in größeren Zusammenhängen einzutreten.


Damit demokratisches Verhalten nachhaltig gefördert wird, geht es in der Politischen Bildung nicht vorrangig um punktuelle Maßnahmen oder zeitlich begrenzte Programme, sondern um eine Beschäftigung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragen, die auf Grundlage des Unterrichtsprinzips Politische Bildung (inklusive Friedenserziehung) während der gesamten Schulzeit wirksam wird. Zur Politischen Bildung im beschriebenen Sinn tragen auch Maßnahmen der globalen Bildung, der interkulturellen Bildung oder der Erziehung zur Gleich­stellung von Männern und Frauen bei.

Politische Bildung ist in den Lehrplänen der Primär- und Sekundarstufe verankert: das Unterrichtsprinzip Politische Bildung gilt für alle Schultypen und Schulstufen, Inhalte und Methodik (demokratie)politischer Bildung sind im Grundsatzerlass Politische Bildung, in den Allgemeinen Bildungszielen und in den Lehrplänen der einschlägigen Unterrichtsgegenstände festgeschrieben. Politische Bildung wird je nach Schulart als selbständiges Unterrichtsfach oder als Kombinationsfach (zB. mit Geschichte und Sozialkunde) und als Unterrichtsprinzip unterrichtet. In der Volksschule sind beispielsweise wesentliche Inhalte des Sachkunde-


unterrichts der Politischen Bildung zuzuordnen. Im Bereich des berufsbildenden Schulwesens werden Politische Lehrinhalte nicht nur an berufsbildenden höheren Schulen, sondern auch an berufsbildenden mittleren Schulen und Berufsschulen vermittelt, manchmal als eigener Gegen­stand „Politische Bildung und Recht“, manchmal in Kombination mit „Geschichte“. Diese kund­gemachten Lehrpläne sind der gesamten interessierten Öffentlichkeit auf verschiedenen Internetportalen, darunter dem RIS, zugänglich. Die Serviceeinrichtung Zentrum polis - Politik Lernen in der Schule bietet darüber hinaus eine zusammenfassende Darstellung (http://www.politik-lernen.at/site/basiswissen/politischebildung/lehrplaene). Ziel eines kompetenzorientierten Unterrichts ist ein reflektiertes und (selbst)reflexives Politikbewusstsein. Dabei geht es nicht vorrangig um den Erwerb möglichst umfangreichen Wissens, sondern um Lernangebote, die zum politischen Denken und Handeln befähigen. Angeknüpft wird an der Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler selbst. („Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern.“).

Zum Thema Politische Bildung besteht ein umfangreiches Lehr- und Lernangebot des Bundes­ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, das von der im Auftrag des Ressorts arbeitenden Serviceeinrichtung Zentrum polis -Politik Lernen in der Schule umgesetzt wird. Dazu gehört:

-          Beratung von Lehrkräften sowie anderen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bei der Planung und Durchführung von Unterrichtseinheiten und Projekten.

-          Erstellung und Bereitstellung relevanter Publikationen (polis aktuell, etc.) und Webangebote. Das in der gegenständlichen Bürgerinitiative genannte Themenfeld Rassismus und Vorur­teile ist beispielsweise in umfangreichen Dossiers (http://www.schule.at/portale/politische-bildung/themen.html) und in der Praxisbörse des Zentrum polis -Politik Lernen in der Schule (http://www.politik-lernen.at/site/praxisboerse) für die schulische Bildungsarbeit bearbeitet.

-       Durchführung einschlägiger Initiativen, Wettbewerbe etc.

Das Unterrichtsprinzip Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Lehrplänen der meisten Schularten verankert. Dies entspricht dem Grundsatz des Gender Mainstreaming, das als integrativer, gesamtgesellschaftlicher Ansatz über das Konzept der Frauenförder- und Gleichstellungspolitik hinausgeht. Es zielt ausdrücklich auf ein übergreifendes Rollenverständnis für Frauen und Männer sowie die Aufnahme der Geschlechterperspektive in die Gesamt­gesellschaft, also auch in die schulische Bildungsarbeit, ab.

 

Mit dem Unterrichtsprinzip sind folgend dem Grundsatzerlass ua. die „Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechts­spezifischen Vorurteilen und Benachteiligungen, Förderung bzw. Ausgleich von Defiziten in Bezug auf sozialkooperative Verhaltensweisen und Selbstvertrauen sowie Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens von Buben und Mädchen“, die „Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktionen im Unterricht, des täglichen Umgangs miteinander, der eigenen Geschlechtsrollenvorstellungen“ und das „Bewusstmachen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus in der Schule, am Arbeitsplatz, in den Medien; Aufzeigen von Möglichkeiten zur Prävention und Intervention sowie von Schritten zum partnerschaftlichen Umgang miteinander“ inhaltlich verbunden. Auch der Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung hält fest, dass Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden sollen, gesellschaftliche Strukturen in ihrer Art und Bedingtheit zu erkennen und zu hinterfragen. Das Hinterfragen tradierter gesell­schaftlicher Rollenzuschreibungen liefert dazu einen wertvollen Beitrag. Unterschiedliche Lebensformen sollten diskutiert werden, um Homophobie aufzuweichen. In diesem Zusammen­hang darf etwa auf die Broschüre „Gender - Gleichstellung - Geschlechtergerechtigkeit“ hinge­wiesen werden, die Beispiele für Schulprojekte und Unterrichtseinheiten zum Thema Geschlechtergerechtigkeit vorstellt, darunter auch zum Thema „Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität (http://www.politik-lernen.at/content/site/gratisshop/shop.item/103760.html).

 

Zudem wird auf die Arbeit von „erinnern.at“ („Nationalsozialismus und Holocaust: Gedächtnis und Gegenwart“, http://www.erinnern.at) hingewiesen. Aus der besonderen Verantwortung heraus, die Österreich aus der neueren Geschichte erwächst, fördert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine angemessene Auseinandersetzung mit der Zeit des National­sozialismus und des Holocaust in österreichischen Schulen. Dieses Vermittlungsprojekt des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für Lehrende an österreichischen Schulen will den Transfer von historischem und methodisch-didaktischem Wissen fördern sowie seine Bedeutung für die Gegenwart reflektieren. Lernende sollen sowohl Kenntnisse erwerben als auch ethisch sensibilisiert werden. Dazu gehört:

-          Seminare für österreichische Lehrerinnen und Lehrer.

-          Das „Zentrale Seminar“, eine jährlich stattfindende Tagung zur grundsätzlichen Debatte um einen angemessenen Umgang mit dem Thema „Nationalsozialismus und Holocaust“ im österreichischen Bildungswesen.

-          Dezentrale Netzwerke zur Lehrkräftefortbildung in den Bundesländern.

-          Website www.erinnern.at als wichtiges Kommunikationsinstrument.

-          Entwicklung von Unterrichtsmaterialien.

-          Entwicklung und Durchführung von Projekten im nationalen und internationalen Kontext.

-          Mitwirkung in der Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance and Research.

Zahlreiche Fortbildungsangebote in den Bundesländern und an den Pädagogischen Hoch­schulen stoßen bei Lehrerinnen und Lehrern auf hohe Resonanz und dokumentieren das große Interesse an einem gelingenden Lehren und Lernen über Nationalsozialismus und Holocaust. Besonders wichtig ist die direkte Beschäftigung mit der Erinnerung an Verfolgung und Widerstand. Von besonderer Bedeutung ist dabei die persönliche Auseinandersetzung von jungen Menschen mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Aus Anlass des zehnjährigen Bestehens dieser Initiative wurde Bilanz gezogen und eine Broschüre erstellt, die die diversen Aktivitäten/Projekte in diesem Zeitraum dokumentiert (abrufbar unter http://www.erinnern.at/bundeslaender/oesterreich/zu-erinnern-at/10-jahre-erinnern.at-1).


Österreichische Schulen gehen mit der Aufgabe, junge Menschen auf das Leben in einer demo­kratischen Gesellschaft vorzubereiten, verantwortungsvoll um. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Schule allein, Kinder und Jugendliche durch entsprechende gesellschaftliche Rahmen­bedingungen und Chancengerechtigkeit gegen alle Arten von Radikalismen zu immunisieren.

Weiters ist zur bemerken, dass der Unterstützung gesellschaftlicher Vielfalt durch Bildung besondere Bedeutung zukommt. Bildung spielt eine entscheidende Rolle im gesellschaftlichen Integrationsprozess und wird deshalb vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Basis internationaler Erfahrungen und Erkenntnisse gestaltet. Die Grundlage dafür bildet eine mit der OECD gemeinsam entwickelte Strategie für einen potenzialorientierten Umgang mit sprachlicher und kultureller Diversität - denn davon profitieren sowohl einzelne Personen als auch die Gesellschaft insgesamt. Die vielfältigen, individualisierten Bildungsangebote beginnen mit der Förderung im elementarpädagogischen Bereich und erstrecken sich über die Schule bis hin zur Erwachsenenbildung.

 

Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen zur Förderung von Deutsch als Zweitsprache, die Unterstützung mehrsprachlicher Kompetenzen sowie das interkulturelle Lernen (Unterrichts­prinzip). Die Qualität der pädagogischen Angebote wird durch wissenschaftliche Begleitung, standortspezifische Beratung seitens der Schulaufsicht sowie abgestimmte Maßnahmen in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung sichergestellt. Darüber hinaus wurde ein Rahmen für die sprachliche Förderung und das Nachholen von Schulabschlüssen in der Erwachsenenbildung geschaffen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unterstützt auch konkrete interkulturelle Projekte an einzelnen Schulen, da diese zur Bewusstseinsbildung, wechsel­seitigem Verständnis und zur demokratischen Teilhabe beitragen. Die Förderung von sprach­lichen und interkulturellen Kompetenzen gilt auch in Zukunft als wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Wirtschaftsstandorts Österreich, die Entwicklung einer sozial ausgewogenen Gesell­schaft und die Realisierung individueller Lebenschancen.

In Zusammenhang mit der Umsetzung des Unterrichtsprinzips „Interkulturelles Lernen“ sind etwa zu benennen:

-          „Interkulturalität und Mehrsprachigkeit - eine Chance!“

Um Lehrerinnen und Lehrer bei der praktischen Umsetzung des Unterrichtsprinzips zu unterstützen, wurde im Schuljahr 2006/07 seitens des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (damals: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur) die Schulaktion „Interkulturalität und Mehrsprachigkeit - eine Chance!“ ins Leben gerufen, die bisher sechs Mal unter reger Beteiligung aus allen Bundesländern und Schularten durch­geführt wurde. Im Rahmen dieser Aktion können Schulen Projektkonzepte einreichen, die sich kreativ mit der sprachlichen und kulturellen Vielfalt im eigenen Lebensumfeld auseinandersetzen (Weitere Informationen unter www.projekte-interkulturell.at). Die Schul­aktion wird durch eine Reihe begleitender Maßnahmen ergänzt, wie etwa die Hervorhebung von Impulsprojekten (Um Lehrkräfte und Lehrerteams zum Mitmachen anzuregen, werden ab dem Schuljahr 2007/08 einige besonders gelungene Projekte in der jährlich erscheinenden Broschüre „Impulsprojekte“ vorgestellt) oder die Durchführung einer Abschlussveranstaltung (Ab dem Schuljahr 2008/09 werden jährlich im Herbst einige Projektteams stellvertretend für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Abschluss­veranstaltung nach Wien eingeladen).


-          „TRIO. Lesen und lernen in drei Sprachen“

Die erste Nummer der vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur heraus­gegebenen dreisprachigen (Deutsch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Türkisch) Kinder­zeitschrift TRIO (vgl. auch www.trio.co.at) erschien Anfang März 2006. Inzwischen sind insgesamt 13 reguläre Nummern sowie zwei Sonderausgaben zu den Themen Fußball-EM und Demokratie erschienen. Die ursprüngliche Auflage (40.000 Stück) wurde ab der Nummer 8 auf Grund der gestiegenen Nachfrage auf 50.000 Stück erhöht. TRIO eignet sich für den Einsatz ab der 2. Schulstufe und stellt ein wertvolles Medium zur Unterstützung des Leseunterrichts in mehrsprachigen Klassen dar. Das Heft will die Freude aller Schülerinnen und Schüler am Lesen wecken und einen Beitrag zur Förderung der (schrift)sprachlichen Kompetenz in der Erst- wie in der Zweitsprache leisten. Bei den Texten handelt es sich vielfach nicht um Übersetzungen, sondern um eigenständige Kurztexte zum jeweiligen Thema oder um Rätsel, zu deren Lösung die Kenntnis aller drei Sprachen erforderlich ist. Dieser Zugang soll zu Gruppenarbeiten anregen und das Knowhow der fremdsprachigen Kinder zum Nutzen aller einbeziehen. Somit ist TRIO auch ein ideales Medium zur Förde­rung der interkulturellen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler.

-          „Ausbildungs- und Fortbildungsangebote im Bereich „Interkulturelles Lernen““

Im Rundschreiben Nr. 22/2009 wurde seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur der Themenkomplex „Sprachenvielfalt - Mehrsprachigkeit - interkulturelles Lernen“ als einer von acht Ressortschwerpunkten für die Lehrerfort- und -Weiterbildung im Zeitraum von 2010 - 2013 definiert.

Seither bieten fast alle Pädagogischen Hochschulen im Rahmen der Fort- und Weiter­bildung einschlägige Lehrgänge und Einzelveranstaltungen an, wobei die Themen inter­kulturelles Lernen, Migration, Mehrsprachigkeit und Deutsch als Zweitsprache oft im einem Lehrgang bzw. in einer Lehrveranstaltung zusammengefasst werden, etwa unter dem Titel „Unterricht in mehrsprachigen und multikulturellen Klassen“. Einige Pädagogische Hoch­schulen haben diese Thematik inzwischen auch strukturell verankert. Begleitend zur Schulaktion „Interkulturalität und Mehrsprachigkeit - eine Chance!“ wird in Kooperation mit einigen Pädagogischen Hochschulen die Fortbildungsschiene „Interkulturalität und Mehr­sprachigkeit in der schulischen Praxis“ seit dem Sommersemester 2010/11 zweimal jährlich angeboten. An den bisher sechs bundesweiten Seminaren haben jeweils zwischen 60 und über 100 Lehrkräfte teilgenommen.

Im Rahmen der Grundausbildung des Ressorts haben öffentlich Bedienstete das Ausbildungs­fach „Verfassungsrecht“, in dem auch die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte („Grundrechte“) unterrichtet werden, zu absolvieren. Im Rahmen des Ausbildungsfaches „Öffentlicher Dienst“ werden unter anderem auch die Grundzüge des Bundes-Gleich- behandlungsgesetzes (B-GIBG) vorgetragen. Das B-GIBG gilt für Bedienstete im öffentlich- rechtlichen oder privaten Dienstverhältnis zum Bund, Personen mit einem freien Dienstvertrag zum Bund, Lehrlinge, Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten und Personen, die sich um ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Bund bewerben. Im 2. Hauptstück des Teil I des gegenständlichen Gesetzes („Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung)“) wird die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft umgesetzt.


Angemerkt wird weiters, dass schon derzeit Teil III des Gleichbehandlungsgesetzes ein Regelungsgefüge zur Gleichbehandlung ohne Unterscheid der ethnischen Zugehörigkeit enthält, das sich auch auf den Bereich Bildung bezieht.

Ferner ist auch in Zusammenhang mit dem im Dienststand des Bundes befindlichen Lehrkräfte- und Verwaltungspersonal auf das Bildungsangebot der Pädagogischen Hochschulen und der Verwaltungsakademie des Bundes sowie die entsprechenden Lehrangebote zu ua. den Themen Gender, Integration und Diversität hinzuweisen. Gender und Diversität sind immanente Prinzipien der Ausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Sie finden sich als Kompetenzen im Kompetenzkatalog des Entwicklungsrates im Rahmen des Projektes „Pädagoglnnenbildung NEU“ und werden im Rahmen der Curricula im Hochschul­gesetz 2005 verankert.

Für den Personalbereich ist weiters anzumerken, dass die Pflichten zur Aufgabenerfüllung und zur Vertrauenswahrung schon nach den traditionellen Dienstrechtsbestimmungen zu den Dienstpflichten gehören (§ 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979, § 5 Abs. 1 VBG, § 29 Abs. 1 und 2 LDG 1984). Eine Verletzung etwa der Pflicht zu Vertrauenswahrung hat die Rechtsprechung in erster Linie dann angenommen, wenn der Bedienstete „ein Rechtsgut verletzte, mit dessen Schutz er


im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben betraut war.“ In diesem Zusammenhang wird auf die einschlägigen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 15.03.2000, 97/09/0182 - Auszug Rechtsatz: „Ausländerfeindliche Äußerungen eines Lehrers, Beschimpfungen der (ausländischen) Schüler in dieser Hinsicht oder ein herabwürdigendes (in ihrer Achtung und ihrem Ansehen verletzendes) Verhalten gegen Schüler mit ausländischer Muttersprache stellen einen schwer wiegenden Vertrauensbruch gegenüber dem Dienstgeber dar, der geeignet ist, diesen Lehrer des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen zu lassen. Auch ein einmaliger derartiger Vorfall kann im konkreten Einzelfall bereits einen zur Unwürdigkeit als Lehrer führenden Charaktermangel hinreichend dartun, der die Vertrauens­verwirkung rechtfertigt und die Weiterbeschäftigung dieses Lehrers unzumutbar erscheinen lässt.“; weiters VwGH 03.07.2000, 2000/09/0006) hingewiesen.

 

Wien, 8. Mai 2013

Für die Bundesministerin:

SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller