112/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

Betreff:   Legistik und Recht; Verbindungsdienst - Parlament und Ministerrat;

Parlament Allgemein;

Stellungnahme zu Petition 66 betr. "Alle Kinder sind unsere Kinder!"

Seitens des Bundesministeriums für Inneres darf zur Parlamentarischen Bürgerinitiative „Alle Kinder sind unsere Kinder!“ (XXIV.GP, NR Nr. 66/BI) Folgendes mitgeteilt werden:

In Österreich gilt das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), nach welchem die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung von einem österreichischen Staatsbürger erworben wird. Mit einer sich gerade im parlamentarischen Beschlussfassungsprozess befindlichen Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz, deren Inkrafttreten für den 1.8.2013 geplant ist, wird es künftig auch möglich sein, dass uneheliche Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung vom österreichischen Vater erwerben. In allen Fällen des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch Abstammung können die Kinder auch eine allenfalls vom anderen Elternteil vermittelte weitere Staatsangehörigkeit behalten. Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten sind daher in diesen Fällen möglich. Weiters können sowohl uneheliche Kinder bis zum 14. Lebensjahr, denen die Staatsbürgerschaft verliehen wird, als auch Adoptivkinder bis zum 14. Lebensjahr Doppelbürger werden.

Das Territorialitätsprinzip (ius soli) ist dem österreichischen Recht - ebenso wie vielen anderen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen - weitgehend fremd. Es sei aber darauf hingewiesen, dass in Österreich geborene Fremde bereits nach sechs Jahren rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalts eingebürgert werden können. Es darf darauf hingewiesen werden, dass das Abstammungsprinzip das im Staatsbürgerschaftsrecht wichtige Prinzip der Familieneinheit fördert, wonach Eltern und Kinder die gleiche Staatsangehörigkeit haben sollten. Das Territorialitätsprinzip hingegen würde dem Prinzip der Familieneinheit zuwiderlaufen.

Die von der Bürgerinitiative geforderte Ausgestaltung des Territorialitätsprinzips, wonach es ausreichend sein soll, dass ein Elternteil seit mindestens einem Jahr einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat, würde im Übrigen zur Folge haben, dass auch Kinder von Personen die keine langfristige Niederlassung in Österreich planen oder gar unrechtmäßig im Inland sind, automatisch Österreicher werden, was nicht nur unsachlich wäre, sondern auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr der Umgehung aufenthalts- und fremden rechtlicher Bestimmungen mit sich bringen würde.

Abschließend darf zur Forderung der generellen Ermöglichung von Doppelstaatsbürgerschaften darauf hingewiesen werden, dass Österreich auf Grund des Übereinkommens des Europarates aus dem Jahr 1963 über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (ratifiziert 1975, BGBl. Nr. 471/1975) völkerrechtlich zu einer restriktiven Haltung gegenüber Doppelstaatsbürgerschaften verpflichtet ist.

Für die Bundesministerin:

Mag. Dietmar Hudsky