14/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 31.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

 

per E-Mail

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.353/0084-III/4/2009

 

SachbearbeiterIn:

Mag. Andreas Bitterer

 

Abteilung:

III/4

 

E-Mail:

andreas.bitterer@bmukk.gv.at

 

Telefon/Fax:

+43(1)/53120-2369/53120-812369

 

Ihr Zeichen:

17020.0025/13-L1.3/2009

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

 

 

 

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,

Bürgerinitiative Nr. 8 betreffend „Finanzielle Gleichstellung der Schulen

in freier Trägerschaft mit den konfessionellen Privatschulen.

GLEICHHEIT FÜR ALLE SCHULKINDER!“; Ressortstellungnahme

 

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubt sich zu der mit Schreiben vom 2. Juli 2009 übermittelten Bürgerinitiative Nr. 8 betreffend „Finanzielle Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den konfessionellen Privatschulen. Gleichheit für alle Schul­kinder!“ wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Eine staatliche Förderung der in der gegenständlichen Bürgerinitiative angesprochenen Privat­schulen ist entsprechend den näheren Voraussetzungen des Privatschulgesetzes möglich, dies jedoch nach der grundsätzlichen Voraussetzung der vom Bundesfinanzgesetzgeber zur Verfü­gung gestellten finanziellen Mittel.

 

Eine Gleichstellung mit konfessionellen Privatschulen, für dessen Personalaufwand der Bund zur Gänze aufzukommen hat, würde daher eine deutliche Steigerung der Personalausgaben des Bundes bzw. der Sachausgaben (UT 7) zur Folge haben. Es ist derzeit kaum möglich, die finan­ziellen Auswirkungen einer derartigen Maßnahme zu errechnen, da oft gar nicht bekannt ist, wie sich die Personalausstattung an den betreffenden Schulen darstellt.

 

Das Regierungsprogramm für die aktuelle Gesetzgebungsperiode sieht vor, dass „Privatschulen in freier Trägerschaft weiter gefördert werden sollen.“ Für 2009 ist für diese Schulen in freier Trägerschaft seitens des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst und Kultur eine deutliche Erhöhung der Förderung vorgesehen. Der Schulbetrieb an den freien Schulen mit Öffentlich­keitsrecht wird daher je Schülerin bzw. Schüler mit ca. EUR 1.000,-- subventioniert. Die Förde­rungen erfolgen über die Dachverbände der Waldorfschulen, Netzwerkschulen und Montessori­schulen.

 

 

Wien, 31. August 2009

Für die Bundesministerin:

SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller

 

 

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