19/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 19.11.2009
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
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Stubenring 1, 1010 Wien DVR: 0017001
AUSKUNFT Dr.in Susanne Mayer Tel: (01) 711 00 DW 6188 Fax: +43 (1) 7158254 Susanne.Mayer@bmask.gv.at
E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse post@bmask.gv.at zu richten. |
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An die Parlamentsdirektion
Per E-Mail: stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at |
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GZ: BMASK-40006/0023-IV/9/2009 |
Wien, 18.11.2009 |
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Betreff: Bürgerinitiative Nr. 10 betreffend „Definition von Service- und Signalhunden im Bundesbehindertengesetz (analog zu § 39a BBG, BGBl. I Nr. 177/1999 - Definition von Blindenführhunden)“ |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezug nehmend auf das Schreiben vom 15. Oktober 2009, GZ: 17020.0025/30-L1.3/2009, betreffend die Bürgerinitiative Nr. 10, betreffend „Definition von Service- und Signalhunden im Bundesbehindertengesetz (analog zu § 39a BBG, BGBl. I Nr. 177/1999 - Definition von Blindenführhunden“, nimmt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) wie folgt Stellung:
Das BMASK hat die Definition von Blindenführhunden im Bundesbehindertengesetz (BBG) aufgrund der Schwerpunktsetzung auf den Bereich der beruflichen Integration von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen vorgenommen. Service- und Signalhunde gelangen jedoch vorwiegend im Rahmen der sozialen Rehabilitation in sehr vielfältiger Weise zum Einsatz, sodass das BMASK in diesem Bereich nach wie vor von einer primären Zuständigkeit der Länder auszugehen hat.
Da in den letzten Jahren mehrmals Anliegen von Betroffenen im Hinblick auf eine in den Behindertenpass nach §§ 40 BBG aufzunehmende Zusatzeintragung speziell für die Unterstützung bei behinderungsbedingten Einschränkungen ausgebildeter Hunde an das Bundessozialamt herangetragen wurden, hat das BMASK mit Erlass vom 20. März 2008 die Zusatzeintragung von Service- und Signalhunden in den Bundesbehindertenpass geregelt.
Dabei wurden sowohl international gebräuchliche Begriffe herangezogen als auch Anregungen mit dem Thema befasster Vereine berücksichtigt (Verein „Partner-Hunde Österreich/Assistance Dogs Europe“ und Verein „Freunde der Rehabilitationshunde Österreichs - Partner für Behinderte und Anfallkranke“).
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag. Manfred Pallinger
Elektronisch gefertigt.