2/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 06.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative

An die
Parlamentsdirektion
Reichsratstraße 1
1017 Wien
Wien, am 03.04.2009
Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Unsere Geschäftszahl Sachbearbeiter(in)/Klappe
17020.0025/2-L1.3/2009 BMLFUW-LE.4.2.6/0031-I/3/2009 Renate Schmidl
6653
Ressortstellungnahme zur Bl Nr. 2
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Bürgerinitiative Nr. 2 betreffend „Stopp Mochovce 3 & 4" wie folgt Stellung:
Österreich
lehnt die energetische Nutzung der Kernenergie ab - u. a. weil sie weder mit
den Prinzipien nachhaltiger Entwicklung in Einklang zu bringen ist noch eine
kostengünstige und zukunftsverträgliche Option
zur Bekämpfung des Klimawandels darstellt. Im Einklang mit
internationalem und europäischem Recht muss Österreich
allerdings die nationale Souveränität anderer
Staaten hinsichtlich der Auswahl der Energieträger grundsätzlich
respektieren.
Dort jedoch, wo es um legitime Schutzbedürfnisse der österreichischen Bevölkerung, bzw. um den Schutz der Umwelt geht, ist Österreich berechtigt und verpflichtet, seine Stimme zu erheben. Dies geht auch ganz klar aus dem Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode hervor, in dem unter Anderem ausgeführt wird, dass die Bundesregierung in allen Fällen von kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben oder haben könnten, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen nutzen wird.
Diese Haltung ist nicht nur den Regierungen unserer Nachbarstaaten bekannt. Sie gilt vor allem auch für den konkreten Fall der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des KKW Mochovce in der Slowakischen Republik.
Angesichts einer aufrechten Baubewilligung wurde in der Slowakischen Republik lange die Meinung vertreten, dass im Fall der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des KKW Mochovce nach slowakischer Rechtslage eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zwingend erforderlich ist.
Dennoch hat sich der damalige Umweltminister Anfang 2008 auch schriftlich an seinen slowakischen Amtskollegen gewandt und u. a. Österreichs dringenden Wunsch nach größtmöglicher Information und bestmöglicher Konsultation sowie nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit, gleicher Maßen in der slowakischen Republik wie in der Republik Österreich deponiert. In seiner Antwort verwies der slowakische Umweltminister darauf, dass die Rechtslage hinsichtlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung gründlich geprüft werde.
Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass die beabsichtigten Änderungen doch sehr weit reichend sind. Daher hält die Bundesregierung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne größtmöglicher Transparenz und des optimalen Schutzes für Menschen und Umwelt für unbedingt erforderlich.
Vor diesem Hintergrund hat sich der damalige Umweltminister im Frühjahr 2008 auch an die zuständigen Kommissare PIEBALGS und DIMAS gewandt und um Unterstützung der österreichischen Anliegen, insbesondere nach ausführlicher Information und bestmöglicher Konsultation, sowie nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit gebeten.
Erfreulicher Weise hat sich die österreichische Rechtsansicht durchgesetzt. Die zuständigen slowakischen Stellen haben Mitte 2008 bestätigt, dass als Voraussetzung für die Erteilung der Betriebsbewilligung eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sein wird.
Mittlerweile hat die Slowakische Republik gemäß Artikel 7 der EU-UVP-Richtlinie (Richtlinie 2003/35/EG) bzw. Art. 3 der ESPOO-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung das Vorhaben der Inbetriebnahme einer neuer Kernkraftanlage am Standort Mochovce („Mochovce Block 3+4") an Österreich notifiziert. Österreich hat postwendend erklärt, am Verfahren teilzunehmen.
Das notifizierte Vorhaben umfasst die Fertigstellung einer Doppelblockanlage mit einer Leistung von je 440 MWel einschließlich aller damit in Zusammenhang stehender Bauobjekte und technologischer Anlagen zur Energieerzeugung und -ableitung sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der Kernkraftanlage. Mit dem Bau der Anlage wurde im Jahr 1986 begonnen. Im Jahre 1992 wurden die Bautätigkeiten aus finanziellen Gründen eingestellt. Während der Jahre 1992 bis 2000 wurden - laut Betreiberangaben - Instandhaltungs- und Konservierungsarbeiten bei den bereits angelieferten Anlagen und Komponenten und bei den bislang errichteten Bauteilen durchgeführt. Vom Jahre 2000 bis 2009 wurden - ebenfalls laut Betreiberangaben - laufend Konservierungs- und Schutzarbeiten gemäß den IAEO Richtlinien vorgenommen und von der slowakischen Atomaufsichtsbehörde (ÚJD) überprüft. Die Bauarbeiten sollen bis Februar 2012 (Block 3) bzw. Juni 2012 (Block 4) abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme soll im November 2012 (Block 3) bzw. im Juni 2013 (Block 4) erfolgen. Die geplante Betriebsdauer beträgt jeweils 40 Jahre.
Für das Vorhaben wird zunächst ein sogenanntes Feststellungsverfahren durchgeführt. Ziel dieses Vorverfahrens ist festzustellen, welche Angaben die von der Projektwerberin zukünftig vorzulegende Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten soll (Scoping).
Da davon auszugehen ist, dass im Falle eines schweren Unfalls in einer derartigen Anlage alle österreichischen Bundesländer betroffen sein können, sind im Verfahrensteil Scoping alle Landesregierungen angehalten, zur „Bekanntmachung des Vorhabens" eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 Abs.7 UVP-G 2000 durchzuführen.
Da es sich noch nicht um eine Umweltverträglichkeitserklärung handelt, ist nicht nach § 9 UVP-G 2000 zu verfahren, sondern so vorzugehen, dass die österreichische Öffentlichkeit und die slowakische Öffentlichkeit gleichwertige Rechte auf Teilnahme erhalten. In sinngemäßer Anwendung des Slowakischen UVP-Gesetzes haben die einzelnen Bundesländer die nachfolgend angegebenen Unterlagen für die Dauer von mindestens 21 Tagen zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahmemöglichkeit aufzulegen. Die Auflage erfolgt je nach Bundesland zu unterschiedlichen Terminen und endet spätestens am 17. April 2009.
In die Unterlage kann binnen der festgelegten Frist von allen interessierten BürgerInnen von Montag bis Freitag während der Amtsstunden Einsicht genommen werden. Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Internet-Seite des Umweltbundesamtes als Download zur Verfügung. Zu den Unterlagen kann jede und jeder während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die Landesregierungen richten. Diese werden nachfolgend im Wege des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft an die zuständige slowakische Behörde, das slowakische Umweltministerium, weitergeleitet.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird zudem eine Fachstellungnahme erstellt. Mit der Veröffentlichung dieser Fachstellungnahme ist etwa eine Woche vor Ende der Auflagefrist zu rechnen.
Das Feststellungsverfahren wird mit einem „Standpunkt" des slowakischen Umweltministeriums abgeschlossen. Der Zeitpunkt, zu dem die Projektwerberin dann die UVE vorlegen wird, ist offen.
Da es nach wie vor keine rechtsverbindlichen europäischen Sicherheitsstandards gibt, können die Blöcke 3 und 4 des KKW Mochovce nicht an derartigen Standards gemessen werden. Unbeschadet dessen drängt Österreich auch im Falle der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des KKW Mochovce auf höchstmögliches Sicherheitsniveau und einen umfassenden Sicherheitsdialog. Dafür steht mit dem bilateralen „Nuklearinformationsabkomrnen" - neben der UVP-Richtlinie - ein zusätzliches Instrument zur Verfügung. Die Slowakische Republik hat ihre Bereitschaft dazu bekundet. Erste Schritte wurden bereits gesetzt. Eine Serie von Spezialistentreffen ist in Vorbereitung.
Die von der Bürgerinitiative angeführten sicherheitstechnischen Bedenken bestehen grundsätzlich zu Recht. Aus sicherheitstechnischer Sicht ist jedoch festzuhalten, dass das oberste Sicherheitsziel im Nachweis des sicheren Einschlusses des Kernmaterials und anderer radioaktiver Stoffe unter allen Betriebs- und Unfallbedingungen steht. Für den Fall, dass alle Sicherheitsbarrieren versagen sollten, ist die Minimierung einer allfälligen Freisetzung anzustreben. Dieses Sicherheitsziel kann nicht mit einer einzigen Maßnahme, wie etwa mit einem „Containment" - auch wenn dieses heute als Stand der Technik anzusehen ist - erreicht werden. Dazu bedarf es einer Fülle von gestaffelten Maßnahmen und Vorkehrungen, auch als „defence-in-depth" bezeichnet. Da Österreich sich seinerzeit sehr intensiv mit der Fertigstellung der Blöcke 1 und 2 des KKW Mochovce befasst hat, kann hier auf umfangreiche Vorarbeiten zurückgegriffen werden. Darüber hinaus werden im Zuge des oben erwähnten Sicherheitsdialogs die vom Betreiber angekündigten Verbesserungen, die auch die von der
Bürgerinitiative angeführten Sicherheitsaspekte betreffen, zu prüfen sein. Daher scheint es zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht, diesbezüglich endgültige Aussagen zu treffen.
Für den Bundesminister:
Dr. Franz Jäger
Elektronisch gefertigt.