26/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2010
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

BMVIT - I/PR3 (Recht und Koordination)       

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GZ. BMVIT-16.500/0001-I/PR3/2010     DVR:0000175

 

 

An die

Parlamentsdirektion

Mag. Gottfried Michalitsch

 

Parlament

1010   W i e n

 

                                                                                                                           Wien, am 1. März 2010

 

 

 

Betreff: Bürgerinitiative Nr. 18

Bezug: do. GZ. 17020.0025/4-L1.3/2010

 

 

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 21. Januar 2010 betreffend die Bürgerinitiative Nr. 18 „Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung“ übermittelt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende Stellungnahme:

 

Österreich ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Union dazu verpflichtet, die EU-Richtlinie 2006/24/EG über Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

Ein erstes Begutachtungsverfahren im Jahr 2007 hat gezeigt, wie sensibel sich diese Materie darstellt, sodass seither - auf Grund der erheblichen Bedenken gegen das Vorhaben -  genau geprüft wurde, wie unter Wahrung der Menschenrechte eine Minimalumsetzung dieser Richtlinie möglich ist.


Um eine Umsetzung der Richtlinie in der gelindest möglichen Form zu garantieren, wurde das international anerkannte Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte beauftragt, legislative Vorschläge – die die grundrechtlichen Bedenken zu diesem Vorhaben berücksichtigen – auszuarbeiten.

Der Gesetzesentwurf wurde einer allgemeinen Begutachtung unterworfen; die zahlreichen Stellungnahmen dazu zeigen, dass die Richtlinie selbst von der Bevölkerung sehr kritisch gesehen wird, wenngleich das Bemühen um die Wahrung der Grundrechte durchaus anerkannt wurde.

 

Ein Zuwarten mit der Umsetzung der Richtlinie ist bedauerlicherweise nicht mehr möglich, da mittlerweile ein Verfahren gegen Österreich wegen der Nichtumsetzung der gegenständlichen Richtlinie läuft und Strafzahlungen drohen. Mit eine Verurteilung Österreichs ist mit großer Wahrscheinlichkeit noch im Frühjahr 2010 zu rechnen. Aus verfahrensrechtlicher Sicht ist ungewiss, ob jene grundrechtlichen Bedenken gegen die Richtlinie, die seitens der Republik Österreich bisher im Verfahren vorgebracht wurden, in diesem Fall der reinen Nichtumsetzung Wirkung zeigen können.

 

Die sachlich zuständigen Ministerinnen für Justiz und für Inneres wurden ersucht, im Rahmen ihrer Aufgaben auf europäischer Ebene Initiativen zu starten, um eine Neubewertung der Richtlinie zu erreichen. Diese Initiativen werden selbstverständlich seitens des BMVIT unterstützt.

 

 

 

 

Für die Bundesministerin:

Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Heidemarie Weilinger

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7402

E-Mail: heidemarie.weilinger@bmvit.gv.at

 

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