28/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 26.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

28/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 26.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

BMVIT - I/PR3 (Recht und Koordination)       

Postanschrift:  Postfach 201, 1000 Wien

Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien

E-Mail:              pr3@bmvit.gv.at

 

 

GZ. BMVIT-16.400/0009-I/PR3/2010     DVR:0000175

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

Mag. Gottfried Michalitsch

 

Dr. Karl-Renner-Ring

1010    W i e n

 

                                                                                                                          Wien, am 26. April 2010

 

 

Betreff: Bürgerinitiative Nr. 19

Bezug: do. GZ. 17020.0025/9-L1.3/2010

 

 

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 15. April 2010, mit dem die Bürgerinitiative Nr. 19 „Für eine Straßenbahn nach Schwechat“ vorgelegt wird, übermittelt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende Stellungnahme:

 

Innerstädtische und regionale Verkehrsvorhaben sind dem BMVIT sehr wichtig und unterstützt es diese, soweit  als gesetzliche und finanzielle Möglichkeiten bestehen. Dabei ist aber auf die jeweiligen Zuständigkeiten und Finanzierungstöpfe zu achten.


Straßenbahnen sowie Oberleitungsbusse unterliegen in der Finanzierung nicht dem Bund. Die Städte und Gemeinden erhalten für derartige Nahverkehrssysteme Mittel aus dem Finanzausgleich, die auch als solche zweckgewidmet sind. Sämtliche Straßenbahnlinien/-systeme Österreichs werden in dieser Art finanziert (z.B.: Wien, Graz, Innsbruck, Linz). Die Bund darf aufgrund der Finanzverfassung keine über den Finanzausgleich hinausgehende Ko-finanzierung leisten.

 

Der Wiener U-Bahn-Bau basiert auf einem Sondervertrag zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und der Stadt Wien, wo die Finanzierung nur dieses Verkehrsystems (keine Straßenbahnen und auch keine Buslinien) 50/50 geregelt ist.

 

Seitens des BMVIT werden aus dem Privatbahngesetz lediglich Vorhaben gefördert, wenn es sich um „Volleisenbahnen“ handelt und diese gem. EisenbahnG entsprechend agieren (Signalabhängigkeit, Eisenbahnkreuzungen, …); Straßenbahnen unterliegen jedoch der StVO und fahren auf Sicht, müssen Vorrangregelungen einhalten, ...).

 

Wenn eine solche Straßenbahn gewünscht ist, dann wäre diese von der jeweiligen Gemeinde (mit Unterstützung des Landes) zu finanzieren.

 

Die Stellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 21 wird Ihnen mit gesondertem Schreiben zugeleitet.

 

 

 

 

Für die Bundesministerin:

Heidemarie Weilinger

Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Heidemarie Weilinger

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7402

E-Mail: heidemarie.weilinger@bmvit.gv.at

 

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