29/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 26.05.2010
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

19.05.2010

BMLFUW-LE.4.2.6/0051-I/3/2010

R. Schmidl

6653

17020.0025/10-L1.3/2010

15.04.2010

Ressortstellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 20

Zentrale Rechtsdienste, Forstrecht, Arten- und Naturschutz

Abteilung I/3

An die

Parlamentsdirektion

 

Reichsratstraße 1

1017   W i e n


 

 

 

 

 

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Wien, am

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Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Bürgerinitiative Nr. 20 betreffend „Verbesserung der tierschutzgesetzlichen Situation der Schweine in Österreich“ wie folgt Stellung:

 

Das BMLFUW ist immer offen für Weiterentwicklungen im Bereich Tierschutz und gerne bereit, diesbezüglich Vorschläge von Expertengremien zu diskutieren. Allerdings muss dabei auch die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft berücksichtigt werden, wie auch in der Verordnungsermächtigung zur 1. Tierhaltungsverordnung in § 24 Abs. 1 TSchG festgelegt ist.

 

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, A-1010 Wien, Stubenring 1

Telefon (+43 1) 711 00-0, Telefax (+43 1) 711 00-6503, E-Mail: office@lebensministerium.at, www.lebensministerium.at

DVR 0000183, Bank PSK 5060007, BLZ 60000, BIC OPSKATWW, IBAN AT 46 6000 0000 0506 0007, UID ATU 37632905

Wenn Lösungen gefunden werden, die zu einer weiteren Verbesserung des Tierschutzes führen und für die Landwirtschaft in einem vernünftigen wirtschaftlichen Rahmen umsetzbar sind, ist das BMLFUW selbstverständlich bereit, diese zu unterstützen.

 

Weiters gilt es zu bedenken, dass auch in der Richtlinie 2008/120/EG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen sowohl in den Erwägungsgründen als auch in Artikel 7 festgelegt ist,

 

§  wissenschaftliche Forschungen über die für eine artgerechte Schweinehaltung am besten geeigneten Systeme intensiv fortzusetzen,

§  dass auf der Grundlage einer Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit die Kommission dem Rat einen Bericht vorzulegen hat, dem erforderlichenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge beigefügt werden können.

 

Es wäre eine gesamteuropäische Lösung anzustreben. Ein Alleingang Österreichs erscheint aus den obengenannten Gründen nicht sinnvoll.

 

Für den Bundesminister:

i.V. Mag. Kaiser

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