3/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 12.05.2009
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
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REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM
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Sachbearbeiterin: Bea Franziska TRIEBE-MADER (: 050201/1021331 Fax: 050201/1017014 |
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S91146/1-PMVD/2009 |
Bürgerinitiative Nr. 1 betreffend "Free Acro -Legalisierung und somit Anerkennung des Kunstfluges für Hänge- und Paragleiten";
Stellungnahme
Anden
Ausschuss für Petitionen
und Bürgerinitiativen
Parlament
A-1017Wien
Zum Ersuchen der Parlamentsdirektion vom 20. Februar 2009, Zl. 17020.0025/1-L1.3/2009, darf in Bezug auf die Bürgerinitiative Nr. 1 betreffend „Free Acro - Legalisierung und somit Anerkennung des Kunstfluges für Hänge- und Paragleiten“ folgendes mitgeteilt werden:
Eine Anerkennung (des Kunstfluges für Hänge- und Paragleiten bedarf zunächst der Schaffung geeigneter Rechtsgrundlagen in der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgeräteverordnung 2005 (ZLLV 2005). Hiezu wird auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen.
Im Bezug auf militärluftfahrtrechtliche Bestimmungen sowie aus Sicht der Flugsicherung und Flugsicherheit ergibt sich derzeit kein Handlungsbedarf.
12.05.2009
Für den Bundesminister:
ZEHETNER