3/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 12.05.2009
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM
F
ÜR LANDESVERTEIDIGUNG
UND SPORT

 

 

 

 

 

 

 

Sachbearbeiterin:

Bea Franziska TRIEBE-MADER

(:       050201/1021331

Fax:      050201/1017014

S91146/1-PMVD/2009

Bürgerinitiative Nr. 1 betreffend "Free Acro -Legalisierung und somit Anerkennung des Kunstfluges für Hänge- und Paragleiten";

Stellungnahme

Anden

Ausschuss für Petitionen

und Bürgerinitiativen

Parlament

A-1017Wien

Zum Ersuchen der Parlamentsdirektion vom 20. Februar 2009, Zl. 17020.0025/1-L1.3/2009, darf in Bezug auf die Bürgerinitiative Nr. 1 betreffend „Free Acro - Lega­lisierung und somit Anerkennung des Kunstfluges für Hänge- und Paragleiten“ fol­gendes mitgeteilt werden:

Eine Anerkennung (des Kunstfluges für Hänge- und Paragleiten bedarf zunächst der Schaffung geeigneter Rechtsgrundlagen in der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgeräte­verordnung 2005 (ZLLV 2005). Hiezu wird auf die Stellungnahme des Bundesminis­teriums für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen.

Im Bezug auf militärluftfahrtrechtliche Bestimmungen sowie aus Sicht der Flugsiche­rung und Flugsicherheit ergibt sich derzeit kein Handlungsbedarf.

12.05.2009

Für den Bundesminister:

ZEHETNER