32/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

An die

Parlamentsdirektion

zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch

Leiter des Nationalratsdienstes

Parlament 1017   Wien

Wien, am 16. Juni 2010

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben GZ. 17020.0025/9-L1.3/2010 vom 15. April 2010, mit welchem die Bürgerinitiative Nr. 21 übermit­telt wurde, wie folgt Stellung zu nehmen:

Für die B 303 Weinviertier Straße wurde auf Initiative des Landes NÖ durch das BMVIT im Herbst 2005 eine SP-V (strategische Prüfung im Verkehrsbereich) durchgeführt. Als Ergebnis erging eine Empfehlung für einen Schnellstraßenausbau.

Nach mehrheitlichem Beschluss der BStG-Novelle im Nationalrat im Frühjahr 2006 ist die ehemali- ge Landesstraße B 303 als S 3 Weinviertier Schnellstraße wieder Teil des Anhanges des BStG (Bundesstraßengesetzes) und fällt somit in Bundeskompetenz, d. h. in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG.

Der Sicherheitsausbau der B 303 (S 3 Weinviertier Schnellstraße) von Stockerau – Hollabrunn Süd ist ein Gemeinschaftsprojekt der ASFINAG und des Landes NÖ und wurde im August 2009 fertig gestellt und dem Verkehr freigegeben.

Der Grund für den Sicherheitsausbau liegt in der raschen Erhöhung der Verkehrssicherheit - die B 303 war zwar keine Strecke mit besonders vielen Unfällen, aber mit einer signifikanten Anzahl an schweren Unfällen.

Der Sicherheitsausbau bedeutet, dass über die gesamte Abschnittslänge, bis auf den Bereich Gölersdorf/Großstelzendorf (2-streifiger Querschnitt), eine Betonleitwand als Mitteltrennung errichtet wurde. Durch diese Betonleitwand werden Frontalunfälle, die in der Regel besonders schwer sind, verhindert. Es wird darauf hingewiesen, dass die beim Sicherheitsausbau eingesetzten Betonleit­wände durch ihre Querschnittsform (sog. New Jersey - Profil”) die Fahrzeugenergie aufnehmen und die Fahrzeuge bei einem Unfall kontrolliert ableiten. Betonleitwände bieten einen ausgezeich­neten Schutz vor dem Abkommen auf die Gegenfahrbahn bei geringst möglichen Verformungen und damit auch den bestmöglichen Schutz des Verkehrs auf der gegenüberliegenden Richtungs­fahrbahn.

Im Bereich der Brücken wird die Fahrbahn durchgezogen, lediglich der Abstellstreifen wird vorher abgebaut. Es handelt sich hier daher definitiv nicht wie in der Resolution behauptet, um Engstel­len, denn die bestehenden Fahrstreifen und befestigten Randstreifen verlaufen in konstanter Breite auch durch diese Brückenbereiche. Wie Geschwindigkeitsmessungen des Fachbereiches Ver­kehrssicherheit des Landes NÖ bewiesen, funktionieren diese Brückenbereiche als allgemeine Geschwindigkeitsdämpfung und helfen wie erwartet mit, das Unfallsgeschehen zu verringern.

Generell kann festgestellt werden, dass der Sicherheitsausbau sich im Zeitraum seit der Inbetrieb­nahme bewährt hat: Insgesamt sind vier Unfälle passiert, teilweise konnte die Betonleitwand dabei Frontalunfälle verhindern. Nach einem Zeitraum von unter einem Jahr kann grundsätzlich nur eine Tendenz der Unfallzahlen ermittelt werden. Jedoch bedeutet die bisher ermittelte hervorragende Unfallrate (Unfälle bei Berücksichtigung der Verkehrsdichte) von 0,07, dass diese Unfallrate zwi­schen Stockerau und Hollabrunn Süd vergleichbar ist mit der durchschnittlichen Unfallrate des restlichen A+S Streckennetzes von ganz Österreich (ebenfalls 0,07) und damit zu den kleinsten Raten in Niederösterreich zählt. Auch die Unfallfolgen (leicht verletzt, schwer verletzt oder Todes­fälle) haben sich gegenüber dem Zeitraum vor dem Sicherheitsausbau bedeutend reduziert. Eine detaillierte Unfallanalyse kann erst nach Vorliegen eines längeren Betrachtungszeitraums durchge­führt werden.


Zusätzlich wurde im Juli 2009 eine Road Safety Inspection durch einen unabhängigen Verkehrs­sachverständigen durchgeführt. Die getroffenen Maßnahmen wurden bestätigt und geringfügige Verbesserungsvorschläge eingebracht, die derzeit umgesetzt werden.

Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen und der Notwendigkeit der Umsetzung von ra­schen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit konnte kein sofortiger vierstreifiger Aus­bau erfolgen. Dieser hätte, aufgrund der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, einen um mindestens fünf bis sieben Jahre späteren Ausbau bedeutet.