35/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 08.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative

GZ. BMVIT-13.400/0001 -I/PR3/2011 DVR:0000175
An die
Parlamentsdirektion
Mag. Gottfried Michalitsch
Parlament
1017 Wien
Wien, am 8. Februar 2011
Betreff: Bürgerinitiative Nr. 24
Bezug: do. GZ. 17020.0025/3-L1.3/2011
Bezug nehmend auf die gegenständliche Bürgerinitiative betreffend „Höchste Eisenbahn - Für eine Verkehrswende” übermittelt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu den einzelnen darin aufgelisteten Anliegen folgende Stellungnahme:
- Sofortiger Stopp der Bahnliberalisierung und der Pläne zur Streckenstilllegung!
Die Liberalisierung im Öffentlichen Schienenpersonenverkehr ist aufgrund der geltenden Rechts- vorgaben der EU durchzuführen. Ausgehend von der Zielsetzung eines möglichst flächendecken- den ÖV-Angebot gilt es insbesondere auf schwach nachgefragten Strecken zu prüfen, ob eine Leistungserbringung mit Bussen oder mit Schienenfahrzeugen effizienter bzw. auch ökologischer angeboten werden kann.
- Ausweitung des öffentlichen Verkehrsnetzes und Taktfahrplan nach dem Muster der Schweiz!
In der Schweiz ist zwar eine Mindestbedienung in Abhängigkeit von der Nachfrage gesetzlich vor- gegeben, eine Verpflichtung diese Verkehre in Form von Eisenbahnverkehrsdiensten sicher zu stellen existiert jedoch auch in der Schweiz nicht.
Angemerkt wird weiters, dass es gemäß § 7 Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrgesetz 1999 (ÖPNRV-G 1999) Aufgabe des Bundes ist, ein Grundangebot im Schienenpersonennah- und Regionalverkehr österreichweit sicher zu stellen. Dieser Verpflichtung kommt der Bund selbstverständlich nach. Gemäß § 11 ÖPNRV-G 1999 ist es Aufgabe der Länder und Gemeinden auf Basis dieses Grundangebots nachfrageorientierte Verkehrsdienstleistungen sowohl im Eisenbahn- als auch im Busbereich zu planen und zu finanzieren.
- Umstellung der Finanzierung von teuren Fahrpreisen auf einen solidarischen Mobili- tätsbeitrag für alle, der sich an der Wertschöpfung bemisst!
Die Fahrpreise im Schienenpersonennahverkehr decken rund ein Viertel der tatsächlichen Kosten. Der Rest der Finanzierung wird aus Mitteln der öffentlichen Hand, also aus Steuermitteln und somit ohnedies aus solidarischen Beiträgen, finanziert.
- Volksabstimmung über einen zukunftsfähigen Öffentlichen Verkehr statt Bahnlibera- lisierung!
Die Voraussetzungen für die Durchführung einer Volksabstimmung sind im B-VG (Art. 43, 44 und 60) geregelt. Es steht dem Nationalrat frei zu beschließen, künftige gesetzliche Regelungen des öffentlichen Personennahverkehrs einer Volksabstimmung zu unterziehen. Gemeint ist hier aber wohl entweder die Durchführung einer Volksbefragung gem. Art. 49b B-VG oder eines Volksbe- gehrens. Die Zuständigkeit für die Durchführung einer Volksbefragung liegt allerdings beim Natio- nalrat, die Beantragung der Einleitung eines Volksbegehrens steht der Bürgerinitiative bei Vorlie- gen der gesetzlichen Voraussetzung jederzeit frei.
Für die Bundesministerin: Ihr(e)Sachbearbeiter(in):
Heidemarie Weilinger Heidemarie Weilinger
Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7402
E-Mail: heidemarie.weilinger@bmvit.gv.at