36/SBI XXIV. GP
Eingebracht am
25.02.2011
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 24. Februar 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.107/0010-IK/1a/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Bürgerinitiative Nr. 26 betreffend "SOS-Familie!" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend
Die Einsparungen im Familienbereich sind eine bedauerliche, aufgrund der Finanzierungssituation des Familienlastenausgleichfonds aber notwendige Maßnahme, um die nachhaltige Sicherung der Familienleistungen zu gewährleisten.
Bei der Reduktion der Familienbeihilfe im Altersbereich von 26 auf 24 Jahre wurde auf Sondersituationen wie Präsenz- oder Zivildienst, Schwangerschaft, Behinderung, Studien mit längerer Dauer oder die freiwillige Tätigkeit bei einem Wohlfahrtsträger Rücksicht genommen. Bei Vorliegen eines solchen Verlängerungstatbestandes ist die Gewährung der Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr möglich.
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Zuverdienstmöglichkeiten von Kindern in Berufsausbildung - also im Wesentlichen von Studierenden - ab dem Jahr 2011 von € 9.000 auf € 10.000 angehoben wurden.
Der Mehrkindzuschlag wird in Höhe von € 20 monatlich ausbezahlt.
Die 13. Familienbeihilfe wird als Pauschale von € 100 für Kinder von 6-15 Jahren, die auch die Schule besuchen, ausbezahlt. Damit kommt es für rund 900.000 Familien, die Kinder in diesem Altersbereich haben, so gut wie zu keinen Verlusten.
Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen muss festgehalten werden, dass das Niveau der Familienförderung noch immer über dem Leistungsniveau vor dem Jahr 2008 liegt. Damit nimmt Österreich im europäischen Vergleich auch weiterhin eine Spitzenposition ein.