37/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 


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GZ: BMASK-40001/0007-IV/9/2011                                            Wien, 22.02.2011

Betreff:    Bürgerinitiative Nr. 23 "Die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes

                   samt Wertausgleich seit der Einführung"; Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezug nehmend auf das Schreiben vom 13. Jänner 2011, GZ: 17020.0025/4- L1.3/2011, zur im Betreff genannten Bürgerinitiative, nimmt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wie folgt Stellung:

Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Thema für die Zukunft unseres österreichischen Sozialsystems. Im Sinne von Solidarität und Gerechtigkeit muss jeder und jedem von uns die Sicherheit gegeben werden, möglichst gleichbe­rechtigt am sozialen Leben teilnehmen zu können. Dies gilt nicht zuletzt insbeson­dere für pflegebedürftige Menschen und deren betreuende Angehörige. Das Pflege-


geld stellt eine wesentliche Säule des österreichischen Pflegevorsorgesystems dar, die bestmöglich und nachhaltig abzusichern ist. Nicht zuletzt vor dieser Intention wurde das Pflegegeld mit Wirkung ab 1. Jänner 2009 in den Stufen 1 und 2 um 4%, in den Stufen 3 bis 5 um 5% sowie in den Stufen 6 und 7 um 6% erhöht.

Aktuell beziehen mehr als 430.000 Frauen und Männer ein Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz, was etwa 5% der ös­terreichischen Gesamtbevölkerung entspricht. Durch die demografische Entwicklung und die erfreulicherweise steigende Lebenserwartung nimmt die Zahl der Menschen, die Betreuung und Hilfe benötigen, kontinuierlich zu, was natürlich auch jährliche Mehrausgaben zur Folge hat. Unter diesem Gesichtspunkt ist es besonders wichtig, das bestehende Pflegegeldsystem für die Zukunft nachhaltig zu sichern.

Hinsichtlich einer laufenden Valorisierung des Pflegegeldes ist zu bemerken, dass diese vor dem Hintergrund der derzeitigen angespannten wirtschaftlichen und bud­getären Situation zu sehen ist. Eine jährliche Erhöhung des Pflegegeldes ist im Hin­blick auf die gesamte budgetäre Situation des Bundes derzeit nicht angedacht.

Überdies ist auch darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf die Vereinbarung zwi­schen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maß- nahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen sowie den Kon­sultationsmechanismus das Einvernehmen mit den Ländern herzustellen wäre.

Im Hinblick auf den Wertverlust des Pflegegeldes wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.

 

Pflegegeld ab 1994 - Inflationsrate

Jahr

Inflationsrate

1994

3,0%

1995

2,2%

1996

1,9%

1997

1,3%

1998

0,9%

1999

0,6%

2000

2,3%

2001

2,7%

2002

1,8%

2003

1,3%

2004

2,1%

2005

2,3%

2006

1,5%

2007

2,2%

2008

3,2%

2009

0,5%

2010

1,9%

Gesamt

31,7%

 

bisher durchgeführten Valorisierungen

Jahr

APF

1994

2,5%

1995

2,8%

2005

2,0%

2009

4%, 5% und 6%

Gesamt

11,3%, 12,3%, 13,3%

 

Es ist allerdings auch zu erwähnen, dass das Pflegegeld der Stufe 6 ab 1. Jänner 2011 von mtl. 1.242,- auf mtl. 1.260,- erhöht wurde, weil die Erfahrungen gezeigt haben, dass der Aufwand bei diesen Pflegegeldbezieherlnnen besonders hoch ist. Durch diese Erhöhung steht rund 13.000 schwerst pflegebedürftigen Menschen über 200,- pro Jahr zusätzlich zur Inanspruchnahme der erforderlichen Pflege und Be­treuung zur Verfügung.

Das nachstehende Diagramm zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Pflege­geldhöhe im Bereich des Bundes, aus dem eine kontinuierliche Zunahme der Leis­tungshöhe zu entnehmen ist. Die Steigerung im Jänner 2009 resultiert dabei aus der Erhöhung aller Pflegegeldstufen.

 

Außerdem ist zu erwähnen, dass mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 Erschwerniszu­schläge für schwerst behinderte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in der Höhe von 50 Stunden, ab dem vollendeten 7. bis zum vollende­ten 15. Lebensjahr in der Höhe von 75 Stunden sowie Erschwerniszuschläge für schwer geistig oder schwer psychisch behinderte, insbesondere demenziell erkrankte Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr in der Höhe von 25 Stunden gesetzlich verankert wurden. Damit werden die pflegeerschwerenden Faktoren der gesamten Pflegesituation dieser Personengruppen besonders berücksichtigt und eine höhere Pflegegeldeinstufung ermöglicht.

Im Sinne einer nachhaltigen Sicherung des Systems und im Hinblick auf die demo­grafische Entwicklung bildet die künftige Pflegefinanzierung einen wichtigen Schwer­punkt in der Weiterentwicklung der Pflegevorsorge.

Daher ist auch im aktuellen Regierungsprogramm die Einrichtung eines Pflegefonds vorgesehen.

Dabei stellen die Ergebnisse der Studien des Österreichischen Institutes für Wirt­schaftsforschung (WIFO) über die Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflege- vorsorge“ sowie Alternative Finanzierungsformen der Pflegevorsorge“, eine fundierte Ausgangsbasis für Entscheidungen über die zukünftige Finanzierung der Pflegevor­sorge dar.

Weiters wurde von der Gesundheit Österreich GmbH eine Erhebung über die Betreuungs- und Pflegeangebote in Österreich“ durchgeführt, um einen Überblick über den notwendigen zusätzlichen Finanzierungsbedarf im Bereich der Betreuung und Pflege älterer Menschen zu erhalten.

Um Österreichs bestehendes Pflegesystem auch künftig finanzieren zu können, be­darf es Maßnahmen wie den Pflegefonds, der die steigenden Mehrkosten der Länder abfedern soll. Als Sofort- und Übergangslösung bis zum nächsten Finanzausgleich sollen dazu steuerfinanzierte Mittel zweckgewidmet werden. Im Zuge der Ver­handlungen zum nächsten Finanzausgleich wird sodann eine nachhaltige und trans­parente Pflegefinanzierung zu verhandeln sein.

Der Pflegefonds soll in Entsprechung der Zielsetzungen des aktuellen Regierungs­programms künftig dem Ausbau der notwendigen Betreuungs- und Pflegedienstleis­tungen, insbesondere der Kurzzeitpflege, der Wochenend- und Nachtpflege, dem Care- und Casemanagement sowie der Tagesbetreuungsstrukturen, verstärkt Au­genmerk schenken. Als Voraussetzung für eine Unterstützung der sozialen Dienste von Ländern und Gemeinden durch den Bund sollen - unter Berücksichtigung lan­desspezifischer Besonderheiten - eine Harmonisierung von Versorgungsgrad, Qua­litätsstandards sowie Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote im Sinne der BürgerInnen erreicht werden.

Derzeit werden politische Gespräche zur Umsetzung und Mittelaufbringung mit den Ländern und dem Bundesministerium für Finanzen geführt.


Mit dem Einsatz weiterer Finanzmittel soll daher die bedarfsgerechte Versorgung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Mag. Manfred Pallinger

Elektronisch gefertigt.