37/SBI XXIV. GP
Eingebracht am
24.02.2011
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möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Stubenring 1, 1010 Wien
DVR. 0017001
AUSKUNFT
Mag.a Gertraud Käfer
Tel: (01) 711 00 DW 2332
Fax: +43 (1) 7158254
Gertraud.Kaefer@bmask.gv.at
An die
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Per E-Mail
GZ: BMASK-40001/0007-IV/9/2011 Wien, 22.02.2011
Betreff: Bürgerinitiative Nr. 23 "Die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes
samt Wertausgleich seit der Einführung"; Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezug nehmend auf das Schreiben vom 13. Jänner 2011, GZ: 17020.0025/4- L1.3/2011, zur im Betreff genannten Bürgerinitiative, nimmt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wie folgt Stellung:
Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Thema für die Zukunft unseres österreichischen Sozialsystems. Im Sinne von Solidarität und Gerechtigkeit muss jeder und jedem von uns die Sicherheit gegeben werden, möglichst gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen zu können. Dies gilt nicht zuletzt insbesondere für pflegebedürftige Menschen und deren betreuende Angehörige. Das Pflege-
geld stellt eine wesentliche Säule des österreichischen Pflegevorsorgesystems dar, die bestmöglich und nachhaltig abzusichern ist. Nicht zuletzt vor dieser Intention wurde das Pflegegeld mit Wirkung ab 1. Jänner 2009 in den Stufen 1 und 2 um 4%, in den Stufen 3 bis 5 um 5% sowie in den Stufen 6 und 7 um 6% erhöht.
Aktuell beziehen mehr als 430.000 Frauen und Männer ein Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz, was etwa 5% der österreichischen Gesamtbevölkerung entspricht. Durch die demografische Entwicklung und die erfreulicherweise steigende Lebenserwartung nimmt die Zahl der Menschen, die Betreuung und Hilfe benötigen, kontinuierlich zu, was natürlich auch jährliche Mehrausgaben zur Folge hat. Unter diesem Gesichtspunkt ist es besonders wichtig, das bestehende Pflegegeldsystem für die Zukunft nachhaltig zu sichern.
Hinsichtlich einer laufenden Valorisierung des Pflegegeldes ist zu bemerken, dass diese vor dem Hintergrund der derzeitigen angespannten wirtschaftlichen und budgetären Situation zu sehen ist. Eine jährliche Erhöhung des Pflegegeldes ist im Hinblick auf die gesamte budgetäre Situation des Bundes derzeit nicht angedacht.
Überdies ist auch darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maß- nahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen sowie den Konsultationsmechanismus das Einvernehmen mit den Ländern herzustellen wäre.
Im Hinblick auf den Wertverlust des Pflegegeldes wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.
|
Pflegegeld ab 1994 - Inflationsrate |
|
|
Jahr |
Inflationsrate |
|
1994 |
3,0% |
|
1995 |
2,2% |
|
1996 |
1,9% |
|
1997 |
1,3% |
|
1998 |
0,9% |
|
1999 |
0,6% |
|
2000 |
2,3% |
|
2001 |
2,7% |
|
2002 |
1,8% |
|
2003 |
1,3% |
|
2004 |
2,1% |
|
2005 |
2,3% |
|
2006 |
1,5% |
|
2007 |
2,2% |
|
2008 |
3,2% |
|
2009 |
0,5% |
|
2010 |
1,9% |
|
Gesamt |
31,7% |
|
bisher durchgeführten Valorisierungen |
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|
Jahr |
APF |
|
1994 |
2,5% |
|
1995 |
2,8% |
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2005 |
2,0% |
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2009 |
4%, 5% und 6% |
|
Gesamt |
11,3%, 12,3%, 13,3% |
Es ist allerdings auch zu erwähnen, dass das Pflegegeld der Stufe 6 ab 1. Jänner 2011 von mtl. € 1.242,- auf mtl. € 1.260,- erhöht wurde, weil die Erfahrungen gezeigt haben, dass der Aufwand bei diesen Pflegegeldbezieherlnnen besonders hoch ist. Durch diese Erhöhung steht rund 13.000 schwerst pflegebedürftigen Menschen über € 200,- pro Jahr zusätzlich zur Inanspruchnahme der erforderlichen Pflege und Betreuung zur Verfügung.
Das nachstehende Diagramm zeigt
die Entwicklung der durchschnittlichen Pflegegeldhöhe im Bereich des Bundes, aus dem eine kontinuierliche
Zunahme der Leistungshöhe zu entnehmen ist. Die Steigerung
im Jänner 2009 resultiert dabei aus der Erhöhung aller Pflegegeldstufen.
Außerdem ist zu erwähnen, dass mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 Erschwerniszuschläge für schwerst behinderte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in der Höhe von 50 Stunden, ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in der Höhe von 75 Stunden sowie Erschwerniszuschläge für schwer geistig oder schwer psychisch behinderte, insbesondere demenziell erkrankte Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr in der Höhe von 25 Stunden gesetzlich verankert wurden. Damit werden die pflegeerschwerenden Faktoren der gesamten Pflegesituation dieser Personengruppen besonders berücksichtigt und eine höhere Pflegegeldeinstufung ermöglicht.
Im Sinne einer nachhaltigen Sicherung des Systems und im Hinblick auf die demografische Entwicklung bildet die künftige Pflegefinanzierung einen wichtigen Schwerpunkt in der Weiterentwicklung der Pflegevorsorge.
Daher ist auch im aktuellen Regierungsprogramm die Einrichtung eines Pflegefonds vorgesehen.
Dabei stellen die Ergebnisse der Studien des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung (WIFO) über die „Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflege- vorsorge“ sowie „Alternative Finanzierungsformen der Pflegevorsorge“, eine fundierte Ausgangsbasis für Entscheidungen über die zukünftige Finanzierung der Pflegevorsorge dar.
Weiters wurde von der Gesundheit Österreich GmbH eine Erhebung über die „Betreuungs- und Pflegeangebote in Österreich“ durchgeführt, um einen Überblick über den notwendigen zusätzlichen Finanzierungsbedarf im Bereich der Betreuung und Pflege älterer Menschen zu erhalten.
Um Österreichs bestehendes Pflegesystem auch künftig finanzieren zu können, bedarf es Maßnahmen wie den Pflegefonds, der die steigenden Mehrkosten der Länder abfedern soll. Als Sofort- und Übergangslösung bis zum nächsten Finanzausgleich sollen dazu steuerfinanzierte Mittel zweckgewidmet werden. Im Zuge der Verhandlungen zum nächsten Finanzausgleich wird sodann eine nachhaltige und transparente Pflegefinanzierung zu verhandeln sein.
Der Pflegefonds soll in Entsprechung der Zielsetzungen des aktuellen Regierungsprogramms künftig dem Ausbau der notwendigen Betreuungs- und Pflegedienstleistungen, insbesondere der Kurzzeitpflege, der Wochenend- und Nachtpflege, dem Care- und Casemanagement sowie der Tagesbetreuungsstrukturen, verstärkt Augenmerk schenken. Als Voraussetzung für eine Unterstützung der sozialen Dienste von Ländern und Gemeinden durch den Bund sollen - unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten - eine Harmonisierung von Versorgungsgrad, Qualitätsstandards sowie Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote im Sinne der BürgerInnen erreicht werden.
Derzeit werden politische Gespräche zur Umsetzung und Mittelaufbringung mit den Ländern und dem Bundesministerium für Finanzen geführt.
Mit dem Einsatz weiterer Finanzmittel soll daher die bedarfsgerechte Versorgung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag. Manfred Pallinger
Elektronisch gefertigt.
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