38/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 03.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

An die

Parlamentsdirektion
Parlament

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Dr. Beate Sternig
Telefon +43 1 51433 501167
Fax +43 1514335901167
e-Mail Beate.Sternig@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-310212/0003-I/4/2011                                         

 

 

Bezugnehmend auf die Note der Parlamentsdirektion vom 13. Jänner 2011, GZ. 17020.0025/2-L1.3/2011, mit welcher die Bürgerinitiative Nr. 25 betreffend „Gerechtigkeit macht stark – Für mehr Verteilungsgerechtigkeit!“ übermittelt wird, beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen wie folgt Stellung zu beziehen:

 

Zur Besteuerung von Spekulationsgewinnen – Vermögenszuwachssteuer:

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die einjährige Spekulationsfrist gestrichen und eine generelle KESt-Pflicht in Höhe von 25% für Veräußerungsgewinne aus neu angeschafften Wertpapieren eingeführt. Diese Forderung wurde daher bereits umgesetzt.

 

Zur Bankenabgabe:

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde ab 2011 eine Stabilitätsabgabe für Banken eingeführt. Diese Forderung wurde daher ebenfalls bereits umgesetzt.


Zur Vermögenssteuer für private Netto-Vermögen ab einer Million Euro:

Hinsichtlich Vermögenssteuern verfolgt die österreichische Steuerpolitik den Grundsatz, dass Vermögen, das schon einmal besteuert wurde, nicht nochmals besteuert werden soll. Ob generell im Bereich der Vermögensbesteuerung Änderungsbedarf besteht, wird aber auf breiter Ebene zu erörtern sein, wobei dies immer im Kontext mit der Besteuerung von Einkommen bzw. Gewinnen gesehen werden muss.

 

Zur Börsenumsatzsteuer als Vorstufe für europaweite Finanztransaktionssteuer:

Eine Finanztransaktionssteuer macht nur im europäischen Gleichklang Sinn. Österreich setzt sich schon seit langer Zeit auf europäischer Ebene für eine europaweite Finanztransaktionssteuer ein und wird bei entsprechenden Beschlüssen im EU-Bereich auch mitmachen. Ein Alleingang Österreichs in diesem Bereich wird aber kritisch angesehen und erscheint nicht sinnvoll, weil dies zu einer Schädigung des Wirtschaftsstandortes und österreichischen Finanzmarktes führen könnte.

 

Zur Abschaffung der Steuerprivilegien bei eigennützigen Stiftungen:

Eigennützige Privatstiftungen hatten vor dem Budgetbegleitgesetz 2011 bei bestimmten Kapitalerträgen und Beteiligungsveräußerungen einen Thesaurierungsvorteil auf Grund der niedrigen Zwischensteuer von nur 12,5%, d.h. die Zwischensteuer betrug nur die Hälfte der Kapitalertragsteuer und der Körperschaftsteuer. Dieser Thesaurierungsvorteil entfällt durch die Anhebung der Zwischensteuer auf 25% im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011. Diese Forderung wurde daher bereits erfüllt.

 

Zum Thema „Faire Besteuerung der Gewinne – Gruppenbesteuerung einschränken“:

Im Sinne der österreichischen Wirtschaftsstandortpolitik sollen Betriebsansiedelungen gefördert werden und nicht durch die Einschränkung von bestimmten erprobten Besteuerungsmodellen die Abwanderung forciert und künftige Betriebsansiedelungen verhindert werden.

 

Zum Punkt „Arbeit entlasten durch Wertschöpfungsabgabe“:

Eine Wertschöpfungsabgabe, die kapitalintensive Betriebe belasten würde, würde vornehmlich die österreichische Industrie treffen. Eine derartige einseitige Belastung unser Industrieunternehmen kann aus standortpolitischen Erwägungen daher nicht befürwortet werden.

 


Zum Thema „Kampf gegen Steuerhinterziehung“:

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 und der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 wurden bereits zahlreiche Maßnahmen zum Kampf gegen Steuerhinterziehung umgesetzt, wobei insbesondere auf die neue Finanzpolizei hinzuweisen ist. Dieser eingeschlagene Weg wird aber auch künftig fortgesetzt werden.

 

Zur Forderung „Ökologische Anreize ohne Massenbelastung“:

Bereits in den vergangenen Jahren und auch im Budgetbegleitgesetz 2011 wurden zahlreiche ökologische Maßnahmen umgesetzt, um umweltschädliches Verhalten durch höhere Abgabenbelastungen zu vermeiden bzw. umweltfreundliches Verhalten steuerlich zu begünstigen. Dieser Weg soll auch künftig fortgesetzt werden, wobei stets versucht wird, Massenbelastungen zu vermeiden, was jedoch teilweise unvermeidbar ist, da bei ökologischen Maßnahmen die Umwelt im Vordergrund steht und entsprechende Lenkungseffekte gesetzt werden sollen.

 

 

 

02.03.2011
Für den Bundesminister:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)