40/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 04.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

Betreff:     Legistik und Recht; Verbindungsdienst - Parlament und Ministerrat; Parlament

Allgemein

Bürgerinitiative Nr. 28 betreffend "Österreichische Staatsbürgerschaft für Süd-

Tiroler" Stellungnahme

Das Bundesministerium für Inneres nimmt zur Bürgerinitiative Nr. 28 betreffend „Österreichische Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler" wie folgt Stellung:

Die  Südtiroler  Bevölkerung  erwarb mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages von St. Germain  am  16. Juli 1920 die italienische Staatsangehörigkeit unter gleichzeitigem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Nach derzeitiger Rechtslage können Südtiroler die österreichische Staatsbürgerschaft allgemein nur in einem Verleihungsverfahren nach § 11a Abs. 4 Z 2 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen und unter Aufgabe der italienischen Staatsbürgerschaft erwerben. Eine Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler,  welche die österreichische Staatsbürgerschaft nach dieser Bestimmung erwerben wollen, ist demnach ausgeschlossen.


Abgesehen  davon  könnte  eine Regelung über die Doppelstaatsbürgerschaft an  Südtirolern mit dem Staatsvertrag von St. Germain unvereinbar sein. Darüber hinaus liefe eine ausschließlich Südtiroler begünstigende Regelung Gefahr, unsachlich und daher vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes verfassungsrechtlich bedenklich zu sein.

Zum Vorbringen des Argumentes Dreizehnlinden", wonach österreichischen Auswanderern in Brasilien, die dort in der Siedlung Dreizehnlinden leben, Mitte der 1990er-Jahre die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden und dass diese Personen seither Doppelstaatsbürger  wären,  muss darauf hingewiesen werden, dass die beiden Sachverhalte weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht vergleichbar sind, im geltenden österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht mehrere Varianten bestehen, die die legale Erlangung einer Doppelstaatsbürgerschaften ermöglichen (etwa auf Grund von Abstammung), eine lex Dreizehnlinden“ (eine ausschließlich die in Dreizehnlinden lebenden Personen  begünstigende Sonderregelung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechtes) jedoch nicht existiert.

Für die Bundesministerin:

Mag. Dietmar Hudsky

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