43/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 10.06.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

Wien, am 9. Juni 2011

Geschäftszahl:
BMWFJ-10.107/0013-IK/1a/2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Bürgerinitiative Nr. 27 betreffend "Ergänzungen des § 46 (1) SchOG" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Beilage

Stellungnahme des Bundesministeriums für

Wirtschaft, Familie und Jugend

Unbeschadet der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für Angelegenheiten des Schulorganisationsgesetzes wird seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend angemerkt, dass durch eine entsprechende legistische Anpassung des Schulorganisationsgesetzes ein Beitrag dafür geleistet werden könnte, dass sich für Personen im Rahmen von einschlägigen Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen die Chancen zur positiven Absolvierung der Lehrabschlussprüfung erhöhen. Dadurch werden einerseits die beruflichen und ökonomischen Chancen des Einzelnen verbessert und andererseits ein wichtiger Beitrag geleistet, der österreichischen Wirtschaft die erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.