50/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 17.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

BMJ-Pr4528/0010-Pr 1/2011

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ

 
Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 2713

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

Sachbearbeiter/in:

Mag. Julia Wieltschnig

Parlamentsdirektion
Dr. Karl-Renner-Ring 3
1017 Wien

zu Handen:

Mag. Gottfried Michalitsch

Leiter des NationalratsdienstesParlamentsdirektion

 

via E-Mail: stellungnahme.petbi@parlament.gv.at

 

 

 

Betrifft:   Bürgerinitiative Nr. 32 „Stoppt Sex-Handel mit Kindern & Jugendlichen“ 

 

Das Bundesministerium für Justiz nimmt zur Bürgerinitiative Nr. 32 „Stoppt Sex-Handel mit Kindern & Jugendlichen“  wie folgt Stellung:

Die Bekämpfung des Menschenhandels im Allgemeinen ist eine wichtige Aufgabe des Bundesministeriums für Justiz, weil dieser eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und der Menschenwürde darstellt.

Österreich ist Vertragsstaat sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente gegen den Menschenhandel und ratifizierte im Oktober 2006 als erster EU-Mitgliedstaat überhaupt das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels. Ebenfalls bereits ratifiziert wurde das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, dessen Ziel es ist, den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung zu verbessern und Täter/innen stärker zu bestrafen.

Das Bundesministerium für Justiz ist bestrebt, diese internationalen Verpflichtungen innerstaatlich bestmöglich umzusetzen.

Das Bundesministerium für Justiz ist Mitglied der Task Force Menschenhandel sowie deren Unterarbeitsgruppe Kinderhandel. In beiden Gremien nehmen auch Vertreter/-innen von Nichtregierungsorganisationen, darunter ECPAT Österreich, teil. Die intensive gemeinsame Arbeit im Rahmen der Task Force bildet ebenfalls eine wichtige Grundlage für die effektive Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Kinderhandel in Österreich.

Zur derzeitigen Rechtslage in Österreich:

Da es zur Aufdeckung und Aufklärung der Straftatbestände der Sklaverei (§ 104 StGB), des Menschenhandels (§ 104a StGB) und des Grenzüberschreitender Prostitutionshandels (§ 217 StGB) in den überwiegenden Fällen der Aussage des Opfers bedarf und die Qualität und Verwertbarkeit der Aussage eng mit der Aussagebereitschaft des Opfers und der Verfügbarkeit des Opfers für die Strafverfolgungsbehörden zusammenhängt, sieht die StPO gerade im Zusammenhang mit den genannten Straftatbeständen eine Reihe von Opferschutz- und Unterstützungsmaßnahmen vor: Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung (§ 66 Abs. 2 StPO), anonyme Aussage (§ 162 StPO), kontradiktorische Vernehmung von Zeugen (§ 165 StPO) etc.

Darüber hinaus bedarf es aber auch einer engen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit den einschlägigen Opferschutzeinrichtungen, insbesondere dem Verein LEFÖ - Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen, der Opfer des Menschenhandels in ganz Österreich betreut.

Alle Opfer von Straftaten und somit auch Opfer von Menschenhandel haben das Recht, im Rahmen des Strafverfahrens den Ersatz des durch die Straftat erlittenen Schadens oder eine Entschädigung für die Beeinträchtigung ihrer strafrechtlich geschützten Rechtsgüter zu begehren. Um Opfern die Möglichkeit der Durchsetzung von Schadenersatz oder Entschädigung im Strafverfahren zu erleichtern, können sie am Strafverfahren als Privatbeteiligte mitwirken (§ 67 StPO). Dabei können Opfer von Menschenhandel aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit insbesondere auf die ihnen zustehende psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zurückgreifen. Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die damit verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren, juristische Begleitung die rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Beides wird vom Verein LEFÖ im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz gewährt. Im Jahr 2011 wurden dafür seitens des Justizressorts 81.300 Euro aufgewendet (2010: 43.600 Euro, 2009: 91.500 Euro). 

Soweit die Ergebnisse des Strafverfahrens und allfällige einfache zusätzliche Erhebungen dafür ausreichen, ist das Ausmaß des Schadens oder der Beeinträchtigung von Amts wegen festzustellen (§ 366 Abs. 2 StPO). Im Fall einer Verurteilung hat das Gericht auch über die privatrechtlichen Ansprüche der Privatbeteiligten zu entscheiden, wenn die dadurch erforderlichen Ermittlungen das Strafverfahren nicht erheblich verzögert würden. Kann das Gericht die Frage der privatrechtlichen Ansprüche trotz zusätzlicher Erhebungen nicht klären und bieten die Ergebnisse keine ausreichende Entscheidungsgrundlage, so ist der Privatbeteiligte auf den Zivilrechtsweg zu verweisen. In der Praxis kann das volle Ausmaß der zivilrechtlichen Ansprüche im Rahmen des Strafverfahrens mitunter im gebotenen Zeitrahmen nicht beurteilt werden, sodass es häufig zu Teilzusprüchen kommt.

Darüber hinaus stehen Opfern von Menschenhandel auch Ansprüche nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) zu, wobei diesbezüglich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen werden darf.

Neben den gesetzlichen Vorkehrungen wird dem Thema Menschenhandel auch im Bereich der Aus- und Fortbildung in der Justiz ein entsprechender Stellenwert eingeräumt. So werden für Richter/innen und Staatsanwält/innen regelmäßig Veranstaltungen zur Sensibilisierung für das Thema angeboten. Zuletzt veranstaltete das Bundesministerium für Justiz am 20. Oktober 2011 ein Seminar mit dem Thema „Aktiv gegen Menschenhandel: internationale Vorgangsweisen und Möglichkeiten aus strafrechtlicher Perspektive“. Mitorganisatoren waren der Verein LEFÖ und die Internationale Organisation für Migration (IOM).

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Finanzierung des vom Weissen Ring betriebenen Opfernotrufes 0800 112 112 durch das Bundesministerium für Justiz (im Jahr 2011 mit  einem Finanzierungsvolumen von 330.000 Euro). Diese Hotline bietet insbesondere für minderjährige Opfer rund um die Uhr psychosoziale Unterstützung, telefonische Krisenintervention, bei Bedarf auch Organisation von Notmaßnahmen, kompetente Information über bzw. Vermittlung von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen in Österreich und im Ausland, Information über weitere wichtige Kontakte (z.B. Türsicherung) sowie Information und Beratung über psychozoziale Dienste und über Opferrechte, allenfalls auch Organisation der anwaltlichen Beratung bzw. Verweis an weitere qualifizierte Beratungseinrichtungen.

 

Wien, 16. November 2011

Für die Bundesministerin:

Dr. Wolfgang Kirisits

 

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