55/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 25.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme
zu Bürgerinitiative
Bürgerinitiative Nr. 33 betr. "BlO-Schulbuffets"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter
Bezugnahme auf das Schreiben vom 6. Dezember 2011, GZ 17020.0025/40-
L1.3/2011,
teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff
genannten
Bürgerinitiative
Folgendes mit:
Im vorliegenden Antrag unterstellt „Global
2000", dass in Schulbuffets angebotene
und
nicht aus biologischer Landwirtschaft stammende Produkte gesundheitsschädlich
sind.
Das ist unrichtig. Alle in Schulbuffets angebotenen Produkte (egal ob
biologisch
oder herkömmlich erzeugt) müssen sicher sein,
d.h. sie dürfen nicht
gesundheitsschädlich sein. Würde dies
zutreffen, dann müssten die einschlägigen
Regelungen
des Lebensmittelgesetzes über die Rückstandshöchstwerte
entsprechend
geändert werden.
Laut EG-Verordnung Nr. 839/2008 liegt der Rückstandshöchst-
gehalt
für Pestizide in
Lebens- und Futtermitteln standardmäßig bei 0,01 mg/kg.
Dieser
Wert gilt für biologische, wie auch konventionelle Erzeugnisse, wenn
kein
spezifischer
Rückstandwert für ein Produkt
festgesetzt wurde.
Zudem
zeigte ein Review von Dangour et al. (2010) keine evidenten Hinweise über
einen positiven Einfluss von biologisch erzeugten Lebensmitteln auf die
Gesundheit
im
Vergleich mit herkömmlich produzierten Lebensmitteln (bei
gleicher
Ernährungsweise).
Vielmehr
beeinflusst die Zusammenstellung der täglichen Ernährung d.h.
das
Ernährungsverhalten
und dabei insbesondere die überhöhte Zufuhr von
Fett,
gesättigten Fettsäuren, Zucker
und Salz, die Gesundheit. Schon Schulkinder nehmen
von
den genannten Nährstoffen zu viel auf, wie der aktuelle Ernährungsbericht
belegt.
Ob diese Nährstoffe über biologische oder herkömmliche
Produkte zugeführt
werden, spielt keine Rolle. Das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) hat daher
im Sommer 2011 ernährungsphysiologische Mindeststandards für das Angebot
an
Schulbuffets
veröffentlicht. Im Rahmen der unlängst vom BMG
gestarteten Initiative
„Unser
Schulbuffet" werden in den nächsten zwei Jahren Schulbuffetbetriebe
bei der
Umsetzung
der Leitlinie individuell und für die Betriebe kostenfrei unterstützt (z.B.
durch
mobile Ernährungscoaches, eine Hotline, eine eigene Homepage als
Kommunikationsdrehscheibe,
Veranstaltungen, Marketingideen, innovative Rezepte,
Vernetzungsaktivitäten unter
Schulbuffetbetrieben, die ihr Angebot auf
gesundheitsförderlich
umstellen etc.). Die Umstellung soll Schritt für Schritt
erfolgen,
für die
Schulbuffetbetriebe praktikabel und wirtschaftlich sein und die Ess- und
Trinkvorlieben
von Kindern und Jugendlichen werden standortspezifisch
selbstverständlich berücksichtigt,
damit eine nachhaltige Veränderung des Angebots
gelingt.
Empfohlen wird in der genannten Leitlinie, bei der Auswahl von
Lebensmitteln
auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen,
insbesondere bei Obst
und
Gemüse auf regionales und saisonales Angebot zu achten. Der
Einbau von
biologischen
Produkten ist dabei möglich, jedoch keine zwingende Notwendigkeit.
Die Umstellung von Schulbuffets auf Biolebensmittel ist vordergründig eine
ökologische und
letztlich auch eine ökonomische Entscheidung und keine Frage einer
ausgewogenen,
gesundheitsförderlichen Ernährung.
Für den Bundesminister:
Petra Woller
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