56/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 31.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,
B
ürgerinitiative Nr. 33 betreffend die Forderung, dass an Österreichs Schulen
ausschlie
ßlich Produkte aus biologischer Landwirtschaft angeboten werden dürfen; Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubt sich zu der übermittelten Bürgerinitiative Nr. 33 betreffend die Forderung, dass an Österreichs Schulen ausschließlich Produkte  aus biologischer Landwirtschaft angeboten werden dürfen, wie folgt Stellung zu nehmen:

Eingangs ist festzuhalten, dass die von der Bürgerinitiative getroffenen Annahmen betreffend Schulbuffets im Zusammenhang mit dem öffentlich einsehbaren Rundschreiben Nr. 53/1997, GZ 39.661/1-Präs.11/97, den tatsächlichen Sachverhalt unrichtig wiedergibt. Es handelt sich dabei um einen Erlass, der sich ausdrücklich an Bundesschulen und nicht an Schulen allgemein wendet, wie dies etwa auch durch die Wendung „… das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und die Landesschulräte als für die Schulerhaltung der Schulen des Bundes zuständige Behörden (ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Schulen) ...“, klar zum Ausdruck kommt. Bei der Fragestellung, ob und in welcher Form kleine Speisen und Getränke an Schulen angeboten werden, besteht außerhalb des Bereiches für Bundesschulen keine Kompetenz des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Durch die verkürzte Wiedergabe von komplexen Sachverhalten und die dabei getätigten Rückschlüsse könnte der Eindruck entstehen, das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur habe in der Vergangenheit derartige generelle Regelungen, über den Wirkungsbereich der Bundesschulen hinaus, im Erlassweg getroffen, was unrichtig ist.


Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist Partner des Bundesministeriums für Gesundheit im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Ernährung (NAPe). Zu den vorrangigen Maßnahmen zählt die Ausarbeitung von einheitlichen und praxisnahen Empfehlungen für den Bereich der Schulverpflegung (im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung).

 

 

Zur konkreten Forderung der Bürgerinitiative:

Der Betrieb von Schulbuffets gehört nicht zu den hoheitlichen Aufgaben. Er erfolgt auf der Grundlage von Pachtverträgen nach dem ABGB, die mit privaten Interessenten geschlossen werden. Der Abschluss derartiger Verträge ist Sache des jeweiligen Schulerhalters. Bei öffent- lichen allgemein bildenden Pflichtschulen wären das die Gemeinden, bei öffentlichen mittleren und höheren Schulen der Bund im Weg über die Landesschulräte.

Zumal der Betrieb von Schulbuffets nicht zum Gesetzesauftrag der Schule gehört, erfolgt er durch Dritte über Pachtverträge im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Wird potentiellen neuen Pächtern der ausschließliche Verkauf von BIO-Produkten zur Auflage gemacht, bedeutet das ein Verkaufsverbot für alle Produkte, die dieses Etikett nicht tragen. Und zwar auch dann, wenn sie gesundheitlich unbedenklich sind. Aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wäre dieser Schritt überschießend. Er ist auch pädagogisch fragwürdig, weil er den Eindruck erweckt, BIO-Produkte wären per se die beste Wahl. Die Schule hat aber den Gesetzesauftrag, die Bereitschaft zur sachlichen und kritischen Auseinandersetzung zu fördern, etwa auch in Umweltfragen. Schulen haben zu strittigen gesellschaftlichen Themen sowohl im Unterricht als auch in Verbindung mit ihrer öffentlich wahrnehmbaren Positionierung ausge­wogene Standpunkte zu beziehen

Rechtlich gesehen ist es Sache der Erziehungsberechtigten im Rahmen der Pflege für eine gesunde Ernährung ihrer Kinder in den Unterrichtspausen zu sorgen (§ 146 Abs. 1 ABGB). Dabei muss keinesfalls auf BIO-Produkte zurückgegriffen werden.

Hinsichtlich in Aussicht genommener Initiativen für die Zukunft sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur laufend bemüht ist, auf ein gesundes Warenangebot bei Schulbuffets einzuwirken und die Schulen in diesem Sinn auch mit konkreten Maßnahmen unterstützt werden. So sollen im Rahmen der Umsetzung des NAPe wesentliche Maßnahmen auf die Verbesserung des Angebots am Schulbuffet abzielen. Eine praxisbezogene Leitlinie Schulbuffet, die den Buffetbetreibern Anleitungen für eine schrittweise Umstellung und Verbesserung des Angebots bietet, wurde im Bundesministerium für Gesundheit erstellt. Zukünftig sollen den Schulbuffetbetreibern darüber hinaus erfahrene Beratungsteams durch das BMG zur Verfügung stehen.

Das vorrangige Anliegen des NAPe ist es, die gesündere Wahl zur leichteren zu machen". Der erste Schritt soll darin bestehen, die Konsumenten zu veranlassen, öfter zu gesünderen Produkten zu greifen, wobei es sekundär ist, ob dieses Produkt biologischer oder konventioneller Herkunft ist.

Der Wert biologischer Produkte soll nicht in Frage gestellt werden, besteht aber in erster Linie in Hinblick auf Umwelt und Nachhaltigkeit und weniger in Hinblick auf ein gesundes Warenangebot am Schulbuffet. Für den Frischbereich Obst und Gemüse besteht daher die Empfehlung für saisonale und regionale Produkte.

In Bezug auf die in der Bürgerinitiative angesprochene Schadstoffaufnahme durch Nahrungs- mittel wird zu Bedenken gegeben, dass die Schuljause nur einen kleinen Teil von etwa 10 -12 % der täglichen Energieaufnahme der Kinder und Jugendlichen ausmacht.


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein hoher Anteil an biologischen Produkten in der Ernährung unserer Kinder und Jugendlichen natürlich erstrebenswert ist, die Forderung nach biologischen Produkten jedoch nicht unbedingt der erste Schritt zur Verbesserung der Schulbuffets und des Ernährungsverhaltens unserer Schülerinnen und Schüler ist.

Wien,31. Jänner 2012

Für die Bundesministerin:

SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller

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