70/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 31.10.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
An den
Nationalratsdienst
Parlament
1017 Wien
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail
e-mail:
Stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at
Bürgerinitiative Nr. 48 betreffend „Kinderrechte“;
Stellungnahme des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst nimmt zum Ersuchen vom 4. Oktober 2012 betreffend die Bürgerinitiative Nr. 48 betreffend „Kinderrechte“ wie folgt Stellung:
Einleitend ist festzuhalten, dass von den neun Forderungen der Bürgerinitiative „Kinderrechte“ lediglich jene auf „Übernahme der gesamten Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang“ einen Bezug zum Aufgabenbereich des BundeskanzleramtesVerfassungsdienst aufweist.
Ob das Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Österreich Verfassungsrang erhalten soll, ist in erster Linie eine politische Frage. Es ist allerdings daran zu erinnern, dass der Nationalrat das Übereinkommen im Jahr 1992 gerade deshalb unter Durchführungsvorbehalt beschlossen hat, weil dessen Bestimmungen weitgehend nicht ausreichend bestimmt sind, um unmittelbar vollzogen werden zu können (siehe dazu die Erläuterungen RV 413 BlgNR XVIII. GP 26). Auch der Österreich-Konvent hat nicht eine Verankerung des Übereinkommens im Verfassungsrang vorgeschlagen, sondern die Aufnahme spezifischer Gewährleistungen von Kinderrechten in die Verfassung (Bericht des Österreich-Konvents, Bd. 1, Teil 3, 88). In diesem Sinne hat der Nationalrat erst jüngst mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, BGBl. I Nr. 4/2011, die wichtigsten Inhalte des Übereinkommens in einem eigenen Bundesverfassungsgesetz beschlossen, das den umfangreichen sonstigen verfassungsgesetzlich und einfachgesetzlich gewährleisteten Schutz von Kindern, insbesondere durch die Europäische Menschenrechtskonvention, und die Gewährleistungen des Art. 24 der EU-Grundrechtecharta ergänzt.
31. Oktober 2012
Für den Bundeskanzler:
HESSE
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