70/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 31.10.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative

An den
Nationalratsdienst
Parlament
1017 Wien
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail
e-mail:
Stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at
Bürgerinitiative Nr. 48 betreffend „Kinderrechte“;
Stellungnahme des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst nimmt zum Ersuchen vom 4. Oktober 2012 betreffend die Bürgerinitiative Nr. 48 betreffend „Kinderrechte“ wie folgt Stellung:
Einleitend ist festzuhalten, dass von den neun Forderungen der Bürgerinitiative „Kinderrechte“ lediglich jene auf „Übernahme der gesamten Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang“ einen Bezug zum Aufgabenbereich des BundeskanzleramtesVerfassungsdienst aufweist.
Ob das Übereinkommen
über die Rechte des Kindes in Österreich Verfassungsrang erhalten
soll, ist in erster Linie eine politische Frage. Es ist allerdings daran zu
erinnern, dass der Nationalrat das Übereinkommen im Jahr 1992 gerade
deshalb unter Durchführungsvorbehalt beschlossen hat, weil dessen
Bestimmungen weitgehend nicht ausreichend bestimmt sind, um unmittelbar
vollzogen werden zu können (siehe dazu die Erläuterungen RV 413 BlgNR
XVIII. GP 26). Auch der Österreich-Konvent hat nicht eine Verankerung des
Übereinkommens im Verfassungsrang vorgeschlagen, sondern die Aufnahme
spezifischer Gewährleistungen von Kinderrechten in die Verfassung (Bericht
des Österreich-Konvents, Bd. 1, Teil 3, 88). In diesem Sinne hat der
Nationalrat erst jüngst mit dem Bundesverfassungsgesetz über die
Rechte von Kindern, BGBl. I Nr. 4/2011, die wichtigsten
Inhalte des Übereinkommens in einem eigenen Bundesverfassungsgesetz
beschlossen, das den umfangreichen sonstigen verfassungsgesetzlich und
einfachgesetzlich gewährleisteten Schutz von Kindern, insbesondere durch
die Europäische Menschenrechtskonvention, und die Gewährleistungen
des Art. 24 der EU-Grundrechtecharta ergänzt.
31. Oktober 2012
Für den Bundeskanzler:
HESSE
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