73/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 07.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur

Parlamentsdirektion
Parlament
1017 Wien
per E-Mail
Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,
Bürgerinitiative Nr. 48 betreffend Kinderrechte; Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubt sich zu der übermittelten Bürgerinitiative Nr. 48 betreffend Kinderrechte unter Bedachtnahme auf den Wirkungsbereich des Ressorts wie folgt Stellung zu nehmen:
Die zuletzt genannten Punkte betreffend „Kinderbetreuung“ und „Bildungsreform“ bekräftigen wichtige Leitprojekte des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur: Mit dem Ausbau der schulischen Tagesbetreuung wird der vorletzten, mit all den Projekten rund um Individualisierung und Kompetenzorientierung wie etwa Neue Mittelschule oder Oberstufe Neu der letzten Forderung Rechnung getragen.
Analog zum Regierungsprogramm hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Anzahl an qualitativ hochwertigen Plätzen in der schulischen Tagesbetreuung von rund 104.000 im Schuljahr 2010/11 auf 160.000 im Schuljahr 2015/16 anzuheben. Inklusive der Hortplätze sollen dann 210.000 hochwertige Plätze in schulischer Tagesbetreuung angeboten werden. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der schulischen Tagesbetreuung wird - neben der Zuteilung im Rahmen eines zweckgebundenen Zuschlags im Stellenplan der Länder (basierend auf § 8d des Schulorganisationsgesetzes werden für eine fiktive Gruppengröße von 15 Schülerinnen und Schülern fünf Jahreswochenstunden Lehrerinnen- und Lehrerpersonalressourcen zugeteilt) - auch auf die Initiative zum Ausbau des ganztägigen Angebotes und die mit den Ländern abgeschlossene Art. 15a B-VG Vereinbarung zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung, BGBl. I Nr. 115/2011, verwiesen. Der Bund investiert hier EUR 80 Mio. jährlich bis 2015.
An weiteren vom Gesetzgeber beschlossenen
Maßnahmen wird auf das Paket zur Neuen Mittelschule, BGBl. I
Nr. 36/2012, hingewiesen. Damit
ist die Neue Mittelschule seit
1. September 2012 Regelschule, die bestmögliche Chancen für alle
Schülerinnen und Schüler bietet. Bis 2015/16 entwickeln sich mittels
Stufenplan alle Hauptschulen zu Neuen Mittelschulen. Individuelle Zuwendung und
Fördern sind die Säulen dieser gemeinsamen Schule der 10- bis
14-Jährigen mit einer neuen leistungsorientierten Lehr- und Lernkultur.
Auf Basis der Erfahrungen aus Schulversuchen wurde gemäß den Zielen des Regierungsprogramms ein Modell der neuen Oberstufe mit semesterweiser Lehrstoffverteilung entwickelt. Mit dem Gesetzespaket zur Oberstufe Neu, BGBl. I Nr. 9/2012, wird das Ziel verfolgt, allen Schülerinnen und Schülern ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen ein Bündel an Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung (auch von Begabungen) zur Verfügung zu stellen. Schullaufbahnen sollen so kurz und effizient wie nur möglich gestaltet werden. Schulstufenwiederholungen sollen reduziert werden. Neben zahlreichen anderen Instrumenten der Förderung bildet die „individuelle Lernbegleitung“ einen zentralen Schwerpunkt zur Steigerung der Leistungsmotivation, zur Stärkung von Eigenständigkeit und Selbstverantwortung sowie zur Verbesserung des Zeitmanagements (insbesondere auch als Vorbereitung auf die Anforderungen des tertiären Bereichs). Ab dem Schuljahr 2013/14 ist das schrittweise Umstellen durch Schulversuche vorgesehen. Ab 1. September 2017 gilt die Oberstufe Neu an allen österreichischen AHS und BMHS.
Das in parlamentarischer Behandlung befindliche Bundesfinanzgesetz 2013 soll die Umsetzung der gesetzlich fixierten Schwerpunkte der Bildungsreformen ermöglichen. Alle wichtigen Projekte vom Ausbau der schulischen Tagesbetreuung über die schulische Sprachförderung bis hin zum flächendeckenden Ausbau der Neuen Mittelschule sind darin abgebildet. Dies betrifft - wie bereits vorstehend erwähnt - den gezielten Ausbau des Angebots der schulischen Tages- betreuung, für die jährlich rund EUR 80 Mio. zur Verfügung stehen. In den flächendeckenden Ausbau der Neuen Mittelschule werden im Vollausbau (Schuljahr 2018/19) rund EUR 230 Mio. p.a. investiert. Für die Verlängerung der schulischen Sprachförderung stehen zusätzlich rund EUR 23,9 Mio. zur Verfügung. Für das Nachholen von Pflichtschulabschluss und Basisbildung sind 2013 EUR 9,2 Mio. vorgesehen. Bundesweit sollen im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung bis 2014 insgesamt 12.400 Menschen gefördert werden. Fast 10.000 junge Menschen profitieren derzeit vom Projekt „Lehre mit Matura“, für das im Jahr 2013 EUR 12,4 Mio. Euro vorgesehen sind.
Wien, 7. November 2012
Für die Bundesministerin:
SektChef Mag. Wolfgang
Stelzmüller
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