75/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 14.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament

1017 Wien

Wien, am 13. November 2012

Geschäftszahl:

BMWFJ-10.107/0024-IM/a/2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Bür­gerinitiative Nr. 45 betreffend "Barrierefreiheit als Pflichtfach", soweit diese Bür­gerinitiative den Zuständigkeitsbereich des Ressorts betrifft, mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

Mit freundlichen Grüßen

Beilage


 


 

Stellungnahme des Bundesministeriums für

Wirtschaft, Familie und Jugend

Betreffend die Verankerung der Vorgaben zur Barrierefreiheit, insbesondere des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, im Bereich der betrieblichen Berufs­ausbildung wird seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Ju­gend der Bundes-Berufsausbildungsbeirat ersucht werden zu prüfen, inwieweit Gleichstellungsaspekte stärker Eingang in die Ausbildungsvorschriften finden können.

Der Stoff der Meisterprüfung gemäß § 21 Abs. 4 GewO 1994 wird von der zu­ständigen Fachorganisation der Wirtschaftskammer Österreich unter Bedacht­nahme auf die für die Ausübung des Gewerbes erforderlichen charakteristischen handwerklichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch Verordnung festgelegt.

Hinsichtlich der Befähigungsprüfung für ein sonstiges reglementiertes Gewerbe hat die zuständige Fachorganisation der Wirtschaftskammer Österreich den Prü­fungsstoff und die fachlich in Betracht kommenden Ausbildungen und Prüfungen festzulegen.

Aus gewerberechtlicher Sicht ist damit schon jetzt ausreichend und umfassend gesetzlich Vorsorge getroffen, dass alle für die einzelnen Gewerbe erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten von den Fachorganisationen der Wirtschaftskammer Österreich als Prüfungsstoff festgelegt werden können.