75/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 14.11.2012
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Original sind möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament
1017 Wien
Wien, am 13. November 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.107/0024-IM/a/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Bürgerinitiative Nr. 45 betreffend "Barrierefreiheit als Pflichtfach", soweit diese Bürgerinitiative den Zuständigkeitsbereich des Ressorts betrifft, mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
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Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend
Betreffend die Verankerung der Vorgaben zur Barrierefreiheit, insbesondere des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, im Bereich der betrieblichen Berufsausbildung wird seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend der Bundes-Berufsausbildungsbeirat ersucht werden zu prüfen, inwieweit Gleichstellungsaspekte stärker Eingang in die Ausbildungsvorschriften finden können.
Der Stoff der Meisterprüfung gemäß § 21 Abs. 4 GewO 1994 wird von der zuständigen Fachorganisation der Wirtschaftskammer Österreich unter Bedachtnahme auf die für die Ausübung des Gewerbes erforderlichen charakteristischen handwerklichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch Verordnung festgelegt.
Hinsichtlich der Befähigungsprüfung für ein sonstiges reglementiertes Gewerbe hat die zuständige Fachorganisation der Wirtschaftskammer Österreich den Prüfungsstoff und die fachlich in Betracht kommenden Ausbildungen und Prüfungen festzulegen.
Aus gewerberechtlicher Sicht ist damit schon jetzt ausreichend und umfassend gesetzlich Vorsorge getroffen, dass alle für die einzelnen Gewerbe erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten von den Fachorganisationen der Wirtschaftskammer Österreich als Prüfungsstoff festgelegt werden können.