77/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 16.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
An die
Parlamentsdirektion
L1.3 – Ausschussbetreuung NR Wien, am 15. November 2012
Parlament
1017 Wien GZ. BMeiA-EU.3.19.04/0062-III.7a/2012
E-Mail: stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 44
Sehr geehrter Herr Michalitsch!
Zu Ihrem Schreiben vom 4. Oktober 2012 betreffend die Bürgerinitiative Nr. 44 „weitere Mitgliedschaft Österreichs bei Euratom“ darf ich Ihnen anverwahrt die gewünschte Stellungnahme des ha. Ressorts übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
(Ges. MMag. Erika BERNHARD)
Beilage
Stellungnahme des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zur Petition: “Weitere Mitgliedschaft Österreichs bei
EURATOM“
Österreich wurde am 1. Jänner 1995 Mitglied der Europäischen Union und Vertragspartner der die Union damals begründenden Verträge, nämlich des EG- Vertrags, des (damals noch in Kraft stehenden) EGKS-Vertrags und des EURATOM- Vertrags. 1995 konnte ein Beitritt zur Europäischen Union nur gemeinsam zu allen drei Gemeinschaften erfolgen. Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon (VvL) änderte nichts an dieser Rechtslage. Auch heute kann man der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft nur gleichzeitig beitreten.
Aufgrund der engen Verzahnung im institutionellen, budgetären und personellen Bereich zwischen der EU und EURATOM ist nach wie vor keine isolierte Austrittsmöglichkeit aus EURATOM gegeben. Auch der in den EURATOM-Vertrag eingefügte Verweis auf Art. 50 EUV kann nicht für ein partielles Austrittsrecht ins Treffen geführt werden; dieser soll es vielmehr aus der EU austretenden Staaten ermöglichen, gleichzeitig auch aus EURATOM auszutreten.
In finanzieller Hinsicht ist festzuhalten, dass es kein eigenständiges EURATOM- Budget gibt, das Gemeinschaftsbudget aber einzelne Budgetansätze aufweist, die ihre Rechtsgrundlage bzw. ihre Begründung teilweise oder auch zur Gänze im EURATOM-Vertrag finden. Wie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union leistet Österreich keine Beiträge zu einzelnen Haushaltslinien, sondern einen Gesamtbeitrag zum EU-Budget. Einzelne Ansätze des Gemeinschaftsbudgets haben auch "gemischte" Rechtsgrundlagen. Dies bedeutet, dass bestimmte Ausgaben ihre Rechtfertigung sowohl im EURATOM-Vertrag als auch im EU-Vertrag finden. Es gibt aber natürlich auch gemeinschaftliche Ausgaben, die EURATOM zugeschrieben werden können, wie etwa die EURATOM-Forschung oder die Finanzhilfen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Drittstaaten und zur Stilllegung von Kernkraftwerken sowie die Sicherheitskontrolle (Nicht-Weiterverbreitung von Kernwaffen). Diese vier Positionen bilden den Großteil der Ausgaben, die ihre Rechtsgrundlage im EURATOM-Vertrag haben. Diese Ausgaben sind überwiegend sicherheitsorientiert.
Neben rechtlich-institutionellen Argumenten, die gegen die Möglichkeit eines einseitigen Austritts sprechen, wäre auch aus politischer Sicht eingehend zu prüfen, ob man sich durch einen Rückzug aus der Europäischen Atomgemeinschaft aller Einflussmöglichkeiten auf die europäische Nuklearpolitik berauben sollte. Mit einem Ausscheiden aus EURATOM wäre ein den Interessen Österreichs abträglicher Verzicht auf Mitspracherechte in Fragen der Erzielung einer größtmöglichen Sicherheit atomarer Anlagen verbunden. Österreich wird daher primär eine umfassende Reform des EURATOM-Vertrags anstreben.
Österreich hat seit Beginn seiner Mitgliedschaft bei der EU die Reformbemühungen hinsichtlich des EURATOM-Vertrages unterstützt und auch selbst Initiativen zur Reform dieses Vertrages initiiert. Österreich wirkt darauf hin, dass die Aktivitäten auf Basis des Euratom-Vertrags hauptsächlich auf die Forschung zu nuklearer Sicherheit, auf Risikoforschung und Strahlenschutz ausgerichtet werden und der Förderzweck möglichst eliminiert wird. Weiters richteten sich die österreichischen Bemühungen auf eine verstärkte Einbindung des Europäischen Parlamentes in die Entscheidungsprozesse des EURATOM-Vertrages und damit auf eine Demokratisierung der Beschlussfassungsverfahren im Bereich der europäischen Atompolitik.
Auf Grund österreichischer Bemühungen im Rahmen der Regierungskonferenz 2004 haben fünf der damals 25 Mitgliedstaaten der EU (Österreich, Deutschland, Schweden, Ungarn und Irland) eine Erklärung zum Vertrag über eine Verfassung für Europa abgegeben, mit dem sie die ehest mögliche Einberufung einer Revisionskonferenz zum EURATOM-Vertrag forderten. Diese Erklärung wurde in den Vertrag von Lissabon übernommen. Österreich ist also mit seinem Anliegen, die europäische Atompolitik grundlegend neu auszurichten, nicht völlig alleine in der Union. Obwohl die für die Einberufung einer Regierungskonferenz zur Änderung des EURATOM-Vertrages erforderliche Mehrheit unter den Mitgliedstaaten derzeit nicht gegeben ist, wird die österreichische Forderung nach einer Revision des EURATOM- Vertrags weiter verfolgt werden.