80/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 20.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,

Bürgerinitiative Nr. 45 betreffend „Barrierefreiheit“ als Pflichtfach;

Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubt sich zu der übermittelten Bürgerinitiative Nr. 45 betreffend „Barrierefreiheit“ als Pflichtfach wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur angesprochenen Verankerung der Barrierefreiheit als Pflichtfach in allen einschlägigen Ausbildungen im Kontext des Nationalen Aktionsplans der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2012-2020 wird vorweg darauf hinge­wiesen, dass im laufenden Unterrichtsgeschehen sowohl in den facheinschlägigen Berufs­schulen als auch in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen auf die Thematik der Barrierefreiheit eingegangen und aufmerksam gemacht wird. Inhalte zum „barrierefreien Bauen“ werden für die in diesem Schuljahr modular zu gestaltenden Lehrpläne der Bautechnik (Höhere Lehranstalt, danach Fachschulen, Sonderformen) aufgenommen werden; die vorbereitenden Arbeiten dazu werden voraussichtlich bis Mitte 2013 abgeschlossen werden können.


 

Weiters wird unter Hinweis auf die in diesem Zusammenhang zu sehenden Maßnahme Nr. 112 des Nationalen Aktionsplans darauf hingewiesen, dass derzeit vom Bundesdenkmalamt im Rahmen der sukzessiven Erarbeitung von Standards der Baudenkmalpflege amtsinterne Richt­linien zur Frage der Barrierefreiheit im Baudenkmal erarbeitet werden. Darin werden Inhalte dargestellt, welche unabhängig von den Bauordnungen der Länder zur Sensibilisierung und Lösungsfindung beitragen sollen. Zur Stärkung der Beratungs- und Planungskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesdenkmalamtes sind im Anschluss an die für Mitte 2013 geplante Fertigstellung dieser Standards amtsinterne Workshops im Sinne einer berufsbegleitenden Fortbildung vorgesehen.

Weiters darf festgehalten werden, dass im Zuge von Infrastrukturmaßnahmen an Bundes­schulen für eine entsprechende Umsetzung der Vorgaben zur Barrierefreiheit Vorsorge getroffen wird und dass andererseits seit mehreren Jahren bei den einschlägigen Informations­veranstaltungen (SAM-Tagungen) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesschulräte bzw. des Stadtschulrates für Wien eine entsprechende Sensibilisierung, sowohl im baulichen als auch im organisatorischen Bereich, sichergestellt wird.

Wien, 20. November 2012

Für die Bundesministerin:

SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller

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