81/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 20.11.2012
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 20. November 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.107/0030-IM/a/2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Bürgerinitiative Nr. 48 betreffend "Kinderrechte", soweit diese Bürgerinitiative den Zuständigkeitsbereich des Ressorts betrifft, mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Beilage

 


 

 

Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend

 

 

Für die Legistik des Familienrechts ist das Bundesministerium für Justiz zuständig. Dieses hat den Entwurf für ein Kindschafts- und Namensrechts-Änderungs-gesetz 2012 (KindNamRÄG 2012) erstellt, der im Internet unter www.justiz.gv.at abrufbar ist.

 

Ad: Eine Komplettreform der Jugendwohlfahrt

Seit nunmehr vier Jahren arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend an einer Reform des Jugendwohlfahrtsrechts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die primären Zielsetzungen des neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind unter anderem die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Gefährdungsabklärung und der Hilfeplanerstellung, das Fehleinschätzungen bei der Fremdunterbringung verhindern soll.

 

Nach einem breit angelegten Diskussionsprozess zu Beginn der Verhandlungen wurde in enger Zusammenarbeit mit den Ländern ein Gesetzesentwurf erstellt, dem zwar inhaltlich alle Länder zustimmen, der aber - trotz Mitfinanzierung des Bundes - von den Ländern Oberösterreich, Steiermark und Burgenland aus Kostengründen abgelehnt wird. In gesonderten Verhandlungen mit diesen drei Ländern wird danach getrachtet werden, dass die Reform rasch umgesetzt werden kann.

 

Ad: Übernahme der gesamten Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang

Dazu ist grundsätzlich festzustellen, dass die Tatsache, dass rechtliche Garantien im Verfassungsrang stehen, für sich allein betrachtet noch keine Verbesserung der konkreten Lebenssituation von Kindern bedeutet. Die Übernahme der gesamten Kinderrechtekonvention in die Verfassung ist auch rein rechtstechnisch nicht möglich.

 

Vorrang sollte daher die Umsetzung der geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen in die Rechts- und Lebensrealität genießen.


Ad: Eine gut ausgebaute Kinderbetreuung unter Einbeziehung der Wahlmöglichkeit der Eltern

Mit der Offensive des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, für die der Bund bis 2014 insgesamt € 100 Mio. zur Verfügung stellt, liegt der Fokus auf dem Ausbau von Plätzen für Kleinkinder, der Erhöhung des Tagesmütterangebots sowie der flexiblen Ausweitung der Jahresöffnungszeiten.

 

Der Ausbau des Kinderbetreuungsangebots in Verbindung mit den unterschiedlichen Varianten des Kinderbetreuungsgeldbezuges ermöglicht volle Wahlfreiheit für die Eltern.