9/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 14.08.2009
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

 

Parlamentsdirektion

L1.3 - Ausschussbetreuung NR

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Name/Durchwahl:

                                                                          RL MR Gerda Fuchs-Preiszler/5587

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.107/0006-IK/1a/2009

                                                                          Ihre Zahl/Ihre Nachricht vom:

                                                                          17020.0025/15-L1.3/2009

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung

der Geschäftszahl an die E-Mail-Adresse

post@IK1.bmwfj.gv.at richten.

 

Bürgerinitiative Nr. 7 betr. "Soziale Arbeit ist mehr wert!", Beantwortung

 

 

Bezugnehmend auf die Bürgerinitiative Nr. 7 betreffend "Soziale Arbeit ist mehr wert!" teilt das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches Folgendes mit:

 

Nach den Bestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung ist die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Kindergarten- und Hortwesens sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung als auch der Vollziehung den Ländern vorbehalten. Um den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen voranzutreiben und innovative Projekte zu unterstützen, die eine bedarfsgerechte flexible Betreuung gewährleisten, stellt der Bund seit dem Jahr 2005 jährlich Fördermittel in der Höhe von € 700.000 zur Verfügung. Es ist geplant, die Förderung auf betriebliche Kinderbetreuung und die Betreuung durch Tageseltern auszuweiten.

 

Um den Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungsangeboten decken zu können, und um die Sprachkenntnisse von Kindern aus Migrantenfamilien bereits vor Schuleintritt zu verbessern, investiert der Bund zwischen 2008 und 2010 insgesamt € 45 Mio. in den bedarfsgerechten Ausbau des Kinderbetreuungsangebots sowie € 15 Mio. für die sprachliche Frühförderung. Die Bundesländer stellen für diese Zwecke bis 2010 weitere € 60 Mio. zur Verfügung.

 

Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, wird ab dem Kindergartenjahr 2009/10 der halbtägige Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt kostenfrei und ab September 2010 verpflichtend.

 

Als Beitrag zu den daraus entstehenden Mehrkosten wird der Bund den Ländern in den Kindergartenjahren 2009/10 und 2010/11 je € 70 Mio. zur Verfügung stellen. Für die Jahre 2011 bis 2013 hat der Bund im Bundesfinanzrahmengesetz jeweils € 70 Mio. vorgesehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Wien, am 31.07.2009

Für den Bundesminister:

Gerda Fuchs-Preiszler

 

 

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