90/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 01.02.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

 


Organisationseinheit:  BMG - l/A/15 (Ministerrat)

Sachbearbeiter/in:        Elke Wyschata

E-Mail:                             elke.wyschata@bmg.gv.at

Parlamentsdirektion                                                 Telefon:                          +43 (1) 71100-4514

Parlament                                                                       Fax:

1017 Wien                                                                      Geschäftszahl:              BMG-11000/0075-I/A/15/2012

Datum:                             25.01.2013

Ihr Zeichen:

E-Mail: stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at

Bürgerinitiative Nr. 52 betreffend "Schluss mit der Zeitumstellung"

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 17.12.2012, GZ. 17020.0025/59-

L1.3/2012, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Bürgerinitiative Folgendes mit:

Die EU-Kommission schreibt in ihrem Bericht vom 23.11.2007 über die Auswirkungen der Richtlinie Nr. 84/2000/EG zur Regelung der Sommerzeit in Bezug auf Gesundheit Folgendes:

„Die möglichen Auswirkungen der Sommerzeit auf die Gesundheit
hängen überwiegend mit der Tatsache zusammen, dass der Körper sich an die Zeitumstellung im April und Oktober anpassen muss. Bei dem gegenwärtigen Stand der Forschungen und dem heutigen Wissensstand geht man davon aus, dass die meisten Störungen
von kurzer Dauer sind und keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen.“

 

Radetzkystraße 2,1031 Wien | http://www.bmg.gv.at | post@bmg.gv.at | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788

In einer Beantwortung (22.11.2011) einer diesbezüglichen Anfrage an das
Europäische Parlament wird festgehalten, dass die Kommission keine Hinweise
darauf hat, dass sich die Situation verändert hat. Die Kommission beabsichtigt daher
derzeit nicht, neue Forschungen zu diesem Thema in Auftrag zu geben.

Demgegenüber unterstützen Chronobiolog/inn/en die Bürgerinitiative zur
Abschaffung der Zeitumstellung, da die Zeitumstellung eine Belastung der
Zeitstruktur des Menschen darstellt. Prof. Dr. Roenneberg sagte im Rahmen des EU­finanzierten Projekts EUCLOCK: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass sich die menschliche circadiane Uhr nicht an den Wechsel zur Sommerzeit anpasst“.

So wie wir auch auf andere Belastungen sehr unterschiedlich reagieren, kommt es
durch die Zeitumstellung zu einer unterschiedlichen Beeinträchtigung des Befindens, psychisch alterierte Menschen sind dabei stärker betroffen.

Abschließend wird festgehalten, dass sich zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Zeitumstellung sowohl Studien finden lassen, die negative Auswirkungen, wie auch
solche, die positive oder neutrale Auswirkungen der „Sommerzeit" zeigen. Durch das uneinheitliche Bild, das die vorliegenden Studien aufweisen, gibt es keine gesicherten Belege für eine Gefährdung der Gesundheit. Unter diesen Umständen sind zurzeit Maßnahmen zur Abschaffung der Sommerzeit auf Grund eines gesundheitlichen
Risikos wissenschaftlich nicht eindeutig belegbar, es besteht jedoch noch ein großer Forschungsbedarf zu diesem Phänomen.

Für den Bundesminister:

Irene Peischl

Beilage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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