93/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 28.02.2013
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

 

 

Parlamentsdirektion

Nationalratskanzlei

Parlament

1017 Wien

per E-Mail

 

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,

Bürgerinitiative Nr. 51 "die Erhaltung und Erleichterung der freien Studienwahl";

Ressortstellungnahme

 

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nimmt zu der mit dem unten angeführten Schreiben vom 14. Dezember 2012 übermittelten Bürgerinitiative Nr. 51 bezüglich „die Erhaltung und Erleichterung der freien Studienwahl“ gegenüber dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wie folgt Stellung:

 

 

Die österreichischen Universitäten sind grundsätzlich frei zugänglich. Bei Erfüllung der allgemeinen Universitätsreife (Reifezeugnis, Studienberechtigungszeugnis, etc.) gilt, dass Studienwerber/innen ihr Studium und ihren Studienort grundsätzlich frei auswählen können.

 

Im Bereich der künstlerischen Studien ist die Ablegung von Zulassungsprüfungen erforderlich. In einigen Studien an wissenschaftlichen Universitäten ist, wenn die Anzahl der Studienwerber/innen die Anzahl der Studienplätze übersteigt, die Durchführung von Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren erforderlich. Auf diese Weise wird eine Ausbildungsqualität auf hohem Niveau gewährleistet. Dazu gehören die Studien, die vom deutschen Numerus Clausus betroffen sind (Medizin, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin) sowie einige weitere Studien (z.B. Kommunikationswissenschaft).


Daneben befindet sich, aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 29.01.2013, derzeit ein Entwurf zur Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 in parlamentarischer Behandlung, welcher die schrittweisen Implementierung einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung vorsieht. Ziel ist die Umstellung auf ein neues, transparenteres  Finanzierungssystem, das sich stärker an Leistung, Qualität und Kapazität orientiert. In diesem Zusammenhang soll den Universitäten auch die Möglichkeit von Zugangsregelungen eingeräumt werden soll, wenn die Anzahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien in einem bestimmten Studienfeld die Anzahl der mit der verfügbaren Lehrkapazität bewältigbaren Studienplätze in einem unvertretbaren Ausmaß übersteigt oder aufgrund absehbarer Entwicklungen der Studienanfänger/innen zu übersteigen droht.

 

Jedoch sind bestimmte Voraussetzungen vorgesehen, welche erfüllt sein müssen, bevor ein solches Verfahren durchgeführt werden kann. Unter anderem müssen jene Studienfelder in den gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan aufgenommen worden sein und die Zahl der Studienwerber/innen muss die Anzahl an Studienplätzen für Studienanfänger/innen  übersteigen.  Die Festlegung der Anzahl von Studienplätzen für Studienanfänger/innen pro  Universität soll – basierend auf der im gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan festgesetzten Zahl – durch die jeweilige Leistungsvereinbarung erfolgen. Dadurch soll ein wirksamer Mechanismus geschaffen werden, der eine Qualitätssteigerung in der Ausbildung der Studierenden bewirkt, ohne insgesamt die Zahl von Studienplätzen zu verringern.

 

Für bestimmte Studien sieht der Entwurf schon ab dem Studienjahr 2013/14 entsprechende Maßnahmen vor, um die Studienbedingungen ab dem kommenden Wintersemester zu verbessern. Davon sollen fünf Studienfelder (Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik, Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/Wirtschaftswissenschaft und Pharmazie)  betroffen sein.  Für diese Studienfelder ist im Entwurf eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen für Studienanfänger/innen festgesetzt, bei deren Überschreitung die einzelnen Universitäten ermächtigt sein sollen, etwaige Aufnahme- oder Auswahlverfahren vor der Zulassung durchzuführen.

 

Die Studienberatungsmaßnahmen (Studienchecker etc.) sollen Studierende auch auf jene  Studienangebote aufmerksam machen, die noch entsprechende freie Kapazitäten haben.

 

 

Wien, 27. Februar 2013

Für den Bundesminister:

i.V. Mag. Martin Thenmayer

 

 

 

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