97/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 09.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

                                                                                                                        Völkerrechtsbüro

An die

Parlamentsdirektion

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien

 

Email: NR-AUS-PETBl.Stellungnahme

@parlament.gv.at

8. April 2013

 

GZ. BMeiA-AT.8.19.11/0058-I.7/2013    

zu GZ. 17020.0025/15-L1.3/2013

vom 11. März 2013      

 

Zur oz. Mitteilung betreffend die Bürgerinitiative Nr. 57 „Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamophobie sowie gegen Homophobie" nimmt das BMeiA wie folgt Stellung:

 

Österreich arbeitet mit allen internationalen und regionalen Menschenrechtsüberwachungsorganen zusammen und hat eine generelle Einladung an die SonderberichterstatterInnen der UNO ausgesprochen. 2011 fand erstmals der Besuch einer Sonderberichterstatterin (für kulturelle Rechte) in Österreich statt. Auch im Rahmen der Menschenrechtskomitees des Europarats (Antirassismuskomitee ECRI und Antifolterkomitee CPT) finden regelmäßig Länderbesuche statt, die letzten in Österreich wurden 2009 durchgeführt. Die drei Toleranzbeauftragten der OSZE überprüften 2012 anlässlich ihres ersten Besuches in Österreich die Situation der christlichen, muslimischen und jüdischen Glaubensgemeinschaften in Österreich. Der Menschenrechtskommissar des Europarates stattete Österreich ebenfalls 2012 einen Besuch ab. Bei diesen Besuchen wurde regelmäßig die gute Zusammenarbeit bei Vorbereitung und Durchführung der verschiedenen Missionen besonders hervorgehoben.

 

Österreich kommt seinen periodischen Berichtspflichten gegenüber den menschenrechtlichen Vertragsorganen nach. Die Vor- und Nachbereitung von Berichtsprüfungen erfolgt vor allem über das Gremium der MenschenrechtskoodinatorInnen der Bundesministerien und Bundesländer. Durch eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Menschenrechtsmechanismen und der jeweiligen Umsetzungsmaßnahmen wird eine systematische Nachbearbeitung sichergestellt.

 

Die Zivilgesellschaft ist in den Umsetzungsprozess der menschenrechtlichen Verpflichtungen Österreichs und der an Österreich gerichteten menschenrechtlichen Empfehlungen eingebunden. Im Rahmen der Umsetzung der bei der Umfassenden Periodischen Überprüfung (UPR) Österreichs durch den  VN-Menschenrechtsrat abgegebenen Empfehlungen finden thematische Dialoge zwischen den zuständigen Ressorts und den NGOs statt; darüber hinaus wurde eine Steuerungsgruppe eingerichtet, die sich aus Vertretern des BMeiA/Völkerrechtsbüros, des BKA-VD und von  NGOs zusammensetzt und den Umsetzungsprozess der Empfehlungen überwacht.

 

Die in der Petition angeführten Vorschläge zur Bekämpfung von Rassismus  und Fremdenfeindlichkeit finden sich zum Teil auch in den Empfehlungen der internationalen Vertragsorgane wieder, wie z.B. in jenen des VN-Komitees zur Bekämpfung von Rassismus CERD, des VN-Antifolterkomitees CAT, des Menschenrechtskomitees aufgrund des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte HRC, und auch in den Empfehlungen im Rahmen des erwähnten UPR-Prozesses. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wird von der Regierung sehr ernst genommen und systematisch verfolgt.

 

 

Mit meinen besten Grüßen

 

 

(Botschafter Dr. Helmut Tichy)

Leiter des Völkerrechtsbüros