S T E L L U N G N A H M E
des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union
des Hauptausschusses des Nationalrates
vom 27. September 2011
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
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KOM (11) 500 endg. Teil I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein Haushalt für "Europe 2020"
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KOM (11) 500 endg. Teil II Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein Haushalt für "Europe 2020" - Teil II: Politikbereiche im Überblick
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KOM (11) 398 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020
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KOM (11) 510 endg. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (//EG, Euratom)
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KOM (11) 403 endg. Entwurf Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung |
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 sowie damit zusammenhängender Rechtsakte dafür einzutreten, dass:
· die Finanztransaktionssteuer zur Entlastung der nationalen Haushalte und zur Vermeidung zukünftiger Krisen beiträgt und möglichst schon ab 2014 eingeführt wird;
· sich die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Budgetkonsolidierung auch auf europäischer Ebene fortsetzen, etwa durch Effizienzsteigerungen und Bürokratieabbau;
· das Personalstatut modernisiert und überholte Privilegien abgeschafft werden;
· ein allfälliges neues Rabattsystem oder Pauschalvergütungen nicht zu Lasten Österreichs gehen;
· die geplanten Ausgaben durch einen klaren europäischen Mehrwert gerechtfertigt sind, der der Erreichung der Europa 2020 – Ziele dient;
· die vorgesehenen Mittel für den gemeinsamen strategischen Forschungsrahmen im Vergleich zur Vorperiode erhöht werden;
· die Mittel der Kohäsionspolitik unter Beibehaltung der Förderungsfähigkeit aller EU-Regionen auf entwicklungsschwache Regionen in Mitgliedstaaten mit geringer Wirtschaftskraft fokussiert werden;
· der Europäische Sozialfonds insbesondere Maßnahmen zur sozialen Eingliederung fördert und stärker akzentuiert wird, sofern ESF und EFRE auch in der nächsten Finanzperiode weiterhin als Einheit dotiert werden;
· die Gemeinsame Agrarpolitik zur Verwirklichung der Europa-2020-Strategie beiträgt; um den Zielen dieser Strategie gerecht werden zu können, ist auf eine entsprechende Mittelausstattung der GAP zu achten. Die Einführung einer Obergrenze bei den Direktzahlungen wird grundsätzlich positiv betrachtet. Die Ökologisierung der 1. Säule wird nicht grundsätzlich abgelehnt - den spezifischen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten muss allerdings entsprechend Rechnung getragen werden;
· das Ziel eines europaweiten Atom-Ausstiegs auch im EU-Haushalt seinen Niederschlag findet;
· alle Vorschläge der Kommission in Richtung künftiger Finanzierungsmöglichkeiten (Stichwort: „außerbudgetäre Finanzierung“) hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem EU-Vertrag, ihrer Risiken und ihrer Auswirkung auf den EU-Haushalt müssen genau geprüft werden;
· möglichst alle Ausgaben in den Finanzrahmen integriert und umfassend dargestellt werden, um Transparenz und Budgetklarheit auf EU-Ebene zu wahren;
· vom Prinzip des Verschuldungsverbots des europäischen Haushalts nicht abgegangen wird.“