9/SEU XXIV GP

 

 

S T E L L U N G N A H M E

 

des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union

des Hauptausschusses des Nationalrates

vom 7. Juni 2011

 

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

KOM (11) 121 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

(48021/EU XXIV.GP)

 
 
„Die zuständige Bundesministerin wird ersucht, den Nationalrat bzw. die für 
EU-Angelegenheiten zuständigen Ausschüsse rechtzeitig vor einer österreichischen Festlegung zum gegenständlichen Vorhaben im Rat erneut zu befassen.“