9/SEU XXIV GP
S T E L L U N G N A H M E
des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union
des Hauptausschusses des Nationalrates
vom 7. Juni 2011
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
KOM (11) 121 endg.
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)
„Die zuständige Bundesministerin wird ersucht, den Nationalrat bzw. die für
EU-Angelegenheiten zuständigen Ausschüsse rechtzeitig vor einer österreichischen Festlegung zum gegenständlichen Vorhaben im Rat erneut zu befassen.“