Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
„UCITS V“
A) Inhalt und Ziel
Am 3. Juli 2012 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben und Haftung der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen veröffentlicht (sog. „UCITS/OGAW V“). Dieser Vorschlag ist Teil eines umfassenderen legislativen Pakets, das darauf abzielt, ein höheres Schutzniveau und Transparenz für OGAW-Anleger sicherzustellen sowie einheitliche Standards für den Anlegerschutz festzulegen.
Mit der Änderungsrichtlinie zur OGAW-RL strebt die Europäische Kommission insbesondere folgende operative Ziele an:
· Harmonisierung der Eignungskriterien für Verwahrstellen;
· Einführung einheitlicher Regeln für die Übertragung der Verwahrung;
· Festlegung einheitlicher Haftungsstandards für Verwahrstellen;
· Gewährleistung einer transparenten und soliden Vergütungspolitik, die keine Anreize zum Eingehen von Risiken birgt;
· harmonisierte Sanktionsregelungen.
B) Verfahrensstand auf europäischer Eben
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Überarbeitung der Richtlinie 2009/65/EWG betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) wird beginnend mit 7. September 2012 im Rahmen einer Ratsarbeitsgruppe behandelt. Weitere Termine wurden durch den Rat bisher noch nicht kommuniziert.
C) Verfahrensstand auf nationaler Ebene
Der derzeitige Entwurf sieht noch keinen bestimmten Zeitpunkt zur Erlassung der in Umsetzung der Änderungsrichtlinie erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor. Ein konkreter Termin für die nationale Anwendung kann daher noch nicht angegeben werden.