VORBLATT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Ein Haushalt für „Europa 2020“
[KOM (2011) 500 endg., Teil I und II]
1. Inhalt und Ziel der Vorlage
Die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 29. Juni 2011 Ein Haushalt für „Europa 2020“ beinhaltet die Darstellung einer möglichen Ausgestaltung der EU-Politikprogramme und deren Finanzierung bis 2020. Ziel des EK-Vorschlages ist es eine Ausgangsbasis für die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 bereitzustellen.
· Geltende Rechtslage
Der MFR wird in einer eigenen Verordnung geregelt. Gemäß Art. 312 AEUV gilt:
· Der Rat erlässt einstimmig eine Verordnung (MFR-VO) zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens; die Zustimmung des EP ist erforderlich.
· Der MFR enthält neben dem reinen Zahlenwerk auch alle sonstigen für den reibungslosen Ablauf des jährlichen Haushaltsverfahrens sachdienlichen Bestimmungen (Regelungsgegenstände werden also z.T. aus der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV), die weiterhin bestehen wird, übernommen).
· Der MFR wird für mindestens 5 Jahre erstellt. Die vergangenen FR liefen über jeweils 7 Jahre (2000-2006, 2007-2013). Der aktuelle Vorschlag der EK beläuft sich ebenfalls auf 7 Jahre (2014-2020).
· Kann keine Einigung auf einen neuen MFR erzielt werden, dann gelten die Obergrenzen und Bestimmungen des letzten Jahres des vorangegangenen Finanzrahmens.
Der aktuelle MFR 2007-2013 wurde im Wege einer Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) zwischen EP, Rat und EK am 17. Mai 2006 beschlossen (= im Rahmen der Verhandlungen zur Agenda 2007).
· Vorschlag der EK – allgemein
Budgetvolumen
Am 29.6.2011 präsentierte die Europäische Kommission (EK) ihren Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020. Verpflichtungsermächtigungen iHv. 1.025 Mrd. € stehen dabei Zahlungsermächtigungen iHv. 972,2 Mrd. € gegenüber.
Außerhalb des MFR schlägt die EK Fonds und Programme iHv. 58 Mrd. € vor. Hinzu kommt noch der Globale Klima- und Artenvielfaltsfonds, der zwar vorgesehen aber noch nicht dotiert ist. Hinsichtlich der Finanzierung von EEF (Europ. Entwicklungsfonds), ITER und GMES schlägt die EK bilaterale Beiträge durch die MS vor.
· Soforthilfereserve: Aufstockung von bisher 1,78 auf 2,45 Mrd. €,
· Europäischer Globalisierungsfonds: derzeit bis zu 3,5 Mrd. €, in Zukunft 3 Mrd. €, davon bis zu 2,5 Mrd. € für Globalisierungsopfer im Bereich der Landwirtschaft,
· Europäischer Solidaritätsfonds: 7 Mrd. € (gleichbleibend),
· Flexibilitätsinstrument: Aufstockung von bisher 1,4 Mrd. auf 3,5 Mrd. €,
· Reserve für Krisen im Agrarsektor: neu, 3,5 Mrd. €,
· Globaler Klima- und Artenvielfaltsfonds: neu; Dotierung noch unbekannt,
· ITER: 2,707 Mrd. €,
· GMES: 5,841 Mrd. €,
· EEF: 30,3 Mrd. €.
Geplante Reform der Einnahmenseite
· Abschaffung der MwSt.-Eigenmittel,
· Reduzierung der Einhebungsvergütung für die traditionellen Eigenmittel (TEM) von 25% auf 10%,
· Abschaffung aller derzeitigen Rabatte: UK-Rabatt (und damit Rabatt vom Rabatt für Ö, D, NL und S), MwSt.-Reduktionen für Ö, D, NL, S, Pauschalvergütungen für NL und S,
· neue Pauschalvergütung für GB 3,6 Mrd. €, D 2,5 Mrd. €, NL 1,05 Mrd. € und S 0,35 Mrd. € (müssen auch von Ö mitfinanziert werden),
· Einführung einer Finanztransaktionssteuer und einer EU-MwSt. per 1.1.2018.
Das Finanzierungssystem des EU-Budgets soll somit radikal reformiert werden. Während ein Großteil des EU-Budgets derzeit durch direkte Zahlungen der MS geleistet wird (Beiträge gemäß relativem Wohlstand gemessen am Bruttonationaleinkommen sowie ein Anteil der MwSt. Einnahmen) soll in Zukunft ein beträchtlicher Teil des Budgets (bis 2020 ca. 40%) durch Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer (FTT) sowie einer reformierten MwSt.-Quelle generiert werden. Zusätzlich soll das bisherige Rabatt-System („UK-Rabatt“ für GB, Rabatt auf UK-Rabatt und MwSt.-Reduktion für Ö, D, NL, S sowie Pauschalvergütungen für NL und S) durch ein reines Pauschalvergütungssystem ersetzt werden.

· Vorschlag der EK im Detail
Struktur- und Kohäsionspolitik
Für die struktur- und kohäsionspolitischen Maßnahmen sollen lt. Kommissionsvorschlag im Zeitraum 2014-2020 insgesamt 336 Mrd. € zur Verfügung stehen (hinzukommen 40 Mrd. € für die neue Infrastruktur-Fazilität „Connecting Europe“).
Die Förderregime bleiben nahezu unverändert. Wie in der aktuellen Programmperiode soll es auch weiterhin die Ziele „Konvergenz“ (162,6 Mrd. € für Regionen mit einem BIP < 75% des EU-Durchschnitts), „Regionale Wettbewerbsfähigkeit“ (53,1 Mrd. € für Regionen mit einem BIP > 90% des EU-Durchschnitts,) und „Territoriale Zusammenarbeit“ (11,7 Mrd. €) geben. Auf den Kohäsionsfonds (Mitgliedsstaaten mit einem P < 90% des EU-27-Durchschnitts) sollen 68,7 Mrd. € entfallen. Neu ist die Kategorie der sogenannten Übergangsregionen (38,9 Mrd. € für Regionen mit BIP zwischen 75% und 90% des EU-Durchschnitts). Diese Kategorie soll das derzeitige „phasing out“/“phasing in“-Regime ersetzen.
Im Rahmen der strategischen Programmplanung ist ein „Common Strategic Framework“, das alle Politikbereiche mit regionalem Bezug (hier vor allem Ländliche Entwicklung und Fischerei) integrieren soll, geplant. Darüber hinaus schlägt die EK „Partnership Contracts“ zwischen den einzelnen MS und EK vor. Diese sollen sich insbesondere in entwicklungsstarken MS auf wenige Themen mit klarer Ausrichtung auf Europa-2020-Ziele konzentrieren und auf eine bessere Abstimmung mit den nationalen Reformprogrammen abzielen.
Im Zuge einer geplanten stärkeren Ausrichtung auf die Programmperformance soll eine „Performancereserve“ von 5% der gesamten für die Programmperiode reservierten Mittel einbehalten werden, die nach einer Halbzeitprüfung jenen MS und Regionen zugewiesen werden, deren Programme ihre an die Ziele von EU2020 angelehnten Vorhaben erreicht haben.
Für die Kohäsionspolitik ist keine eigene Sub-Rubrik 1b mehr geplant, sondern eine gemeinsame Veranschlagung mit Horizont 2020, Galileo, „Connecting Europe Facility“ in Rubrik 1.
Die EK schlägt vor, für die Instrumente der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020 insg. 376 Mrd. € bereitzustellen.
Dieser Betrag umfasst:
• 162,6 Mrd. € für Konvergenzgebiete,
• 38,9 Mrd. € für Übergangsgebiete,
• 53,1 Mrd. € für Wettbewerbsgebiete,
• 11,7 Mrd. € für territoriale Zusammenarbeit,
• 68,7 Mrd. € für den Kohäsionsfonds
• und 40 Mrd. € für die Fazilität „Connecting Europe" (siehe Punkt 5.3.8.).
Der ESF wird ohne die Fazilität „Connecting Europe“ mindestens 25% der Kohäsionsmittel ausmachen, d.h. 84 Mrd. €.
Außerhalb des Finanzrahmens:
• 3 Mrd. € für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
• 7 Mrd. € für den Europäischen Solidaritätsfond.
Die EK schlägt vor, im Zeitraum 2014-2020 insg. 40 Mrd. € für die Fazilität „Connecting Europe" zuzuweisen, die durch weitere 10 Mrd. € an speziellen Kohäsionsfondsmitteln für damit verbundene Investitionen im Verkehrsbereich zu ergänzen wären.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 9,1 Mrd. € für den Energiesektor, 31,6 Mrd. € für den Verkehrssektor (darunter 10 Mrd. € aus dem Kohäsionsfonds) und 9,1 Mrd. € für den IKT-Sektor.
Landwirtschaft
Rund 387 Mrd. € sollen 2014-2020 in den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fließen. Die 1. Säule der GAP (282 Mrd. €) wird weiterhin Direktbeihilfen an Bauern leisten und marktbezogene Maßnahmen durchführen.
Die EK teilt die folgenden inhaltlichen Änderungen mit:
Die Betriebsprämie (von der Produktion entkoppelte Direktzahlung an die landwirtschaftlichen Betriebe) soll zwischen MS angeglichen werden, indem alle MS, die weniger als 90% des Durchschnittsbetrages an Direktzahlungen erhalten, zusätzlich ein Drittel der Differenz zwischen ihrem derzeitigen Zahlungsniveau und 90% der durchschnittlichen Direktzahlungen bekommen . Diese zusätzlichen Kosten werden von jenen Staaten anteilsmäßig getragen, die Direktzahlungen über dem EU-Durchschnitt erhalten. Darüber hinaus sollen Direktzahlungen ökologisiert werden, d.h. dass künftig 30% der Zahlungen abhängig von der Einhaltung – noch zu definierender – umweltfreundlicher Praktiken sind. In Zukunft sollen Beihilfen nur aktiven Landwirten zugutekommen (d.h. Landeigentümer ohne aktive Landwirtschaft werden von den Förderungen ausgeschlossen). Nebenerwerbsbauern werden nicht ausgeschlossen. Die Direktzahlungen werden für Großbetriebe gedeckelt, die einbehaltenen Mittel aber im Mitgliedsstaat verblieben. Gleichzeitig soll für Kleinlandwirte der Zugang zu den Förderungen vereinfacht werden.
Zusätzlich sollen zwei Instrumente außerhalb des Finanzrahmens geschaffen werden: eine Krisenreserve für den Landwirtschaftssektor (3,5 Mrd. €) und bis zu 2,5 Mrd. € innerhalb des Globalisierungsfonds werden reserviert für Globalisierungsopfer im Bereich Landwirtschaft.
Der Bereich Ländliche Entwicklung, die 2. Säule der GAP, wird mit 89,9 Mrd. € dotiert und auch in Zukunft durch die MS kofinanziert.
Die EK schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 insg. 281,8 Mrd. € für die 1. Säule der GAP und 89,9 Mrd. € für die ländliche Entwicklung zuzuweisen. Diese Mittel würden durch 15,2 Mrd. € ergänzt, die sich wie folgt zusammensetzen:
• 4,5 Mrd. € für Forschungsmaßnahmen und Innovationen auf dem Gebiet der Nahrungsmittelsicherheit, für die Bio-Wirtschaft und für eine nachhaltige Landwirtschaft (gemeinsame Rahmenstrategie für Forschung und Innovation).
• 2,2 Mrd. € für die Nahrungsmittelsicherheit (Rubrik 3).
• 2,5 Mrd. € für die Nahrungsmittelunterstützung für besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen (Rubrik 1).
• 3,5 Mrd. EUR für eine neue Reserve für Krisen im Agrarsektor.
• Bis zu 2,5 Mrd. € für den Europäischen Globalisierungsfonds.
Bildung und Kultur
In Zukunft soll der Bereich Bildung und Kultur mit 16,8 Mrd. € ausgestattet sein. Der Großteil (15,2 Mrd. €) soll in das Programm „Bildung Europa“ fließen, welches die gegenwärtig getrennten Unterprogramme Lebenslanges Lernen, internationale Aspekte der Hochschulbildung sowie das Programm „Jugend in Aktion“ umfasst.
Die EK schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 insg. 15,2 Mrd. € für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie 1,6 Mrd. € für den Kulturbereich zuzuweisen.
Diese Mittel werden durch eine umfangreiche Unterstützung für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Strukturfonds ergänzt werden. Beispielsweise wurden für den Zeitraum 2007-2013 ca. 72,5 Mrd. € für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den EU-Regionen vorgesehen, und für die Zukunft ist mit Ausgaben in ähnlicher Höhe zu rechnen.
Schwerpunkte des neuen Programms ist die Förderung transnationaler Lernmöglichkeiten, Freiwilligentätigkeit sowie außerschulische und non-formale Bildung. Konkret soll so die Mobilität von ca. 800.000 EU-Bürgern jährlich gefördert werden und die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bildungseinrichtungen und Arbeitswelt ausgebaut werden. Durch ein gemeinsames Programm soll die gegenwärtige Zersplitterung der verschiedenen Programme (Erasmus, Erasmus Mundus, Leonardo) beendet werden, neu hinzu kommt eine Initiative im Bereich Sport.
Mittel iHv. 1,6 Mrd. € entfallen auf das Programm „Kreatives Europa“, das die derzeitigen Programme Kultur, Media und Media Mundus vereinen soll.
Umwelt- und Klimapolitik
Dem EU-Haushalt soll in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der Förderung des Klima- und Umweltschutzes zukommen. Sowohl die Europa 2020 Strategie zur Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums, als auch die 2020 Ziele der EU (Verringerung des Treibhausgasaustoßes und des Energiebedarfs um je 20%, sowie Deckung des Energiebedarfs durch erneuerbare Energieträger zu 20%) erfordern, dass umwelt- und klimapolitische Prioritäten ab 2014 in alle Politikbereiche und Finanzierungsinstrumente eingebunden werden (beispielsweise „Grünung“ der Direktzahlungen an Landwirte und Abbau der Überfischung im Rahmen der Fischereipolitik).
Zusätzlich dazu schlägt die EK die Fortführung und finanzielle Aufwertung des Programms „Life+“ (3,2 Mrd. €) vor, welches einen klimapolitischen (800 Mio. €) und einen umweltpolitischen Teil (2,4 Mrd. €) umfasst. Life+ unterstützt u.a. private Akteure, besonders KMUs, bei der Erprobung von Pilotprojekten zur Abschwächung und Anpassung an den Klimawandel und fördert die Umsetzung von Umweltaktionsplänen wie der Habitat-Richtlinie oder Wasser-Rahmenrichtlinie.
Auswärtiges Handeln: „Europa in der Welt“
Die EK schlägt für den Bereich Auswärtiges Handeln mit 70 Mrd. € ein deutlich höheres Budget als 2007-2013 (56,8 Mrd. €) vor. Zusätzlich stehen über den außerbudgetär finanzierten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) 30,3 Mrd. € und im Rahmen der für humanitäre Hilfeleistungen an Drittländer eingerichteten Soforthilfereserve 2,45 Mrd. € zur Verfügung.
Weiters soll ein bis dato nicht bezifferter Weltklima- und Biodiversitätsfonds eingerichtet werden, der wie EEF und Soforthilfereserve außerhalb des MFR verankert sein soll. Zur Durchführung der Außenpolitik verfügt die EU schon bisher über eine Reihe von Instrumenten: Das DCI (Finanzierungsinstrument für Entwicklungszusammenarbeit, 20,6 Mrd. €) soll hinsichtlich seines geografischen und thematischen Umfangs ausgebaut werden, das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) wird auf 16,1 Mrd. € aufgestockt. Mit Mitteln des ENI soll angesichts der Umwälzungen in der arabischen Welt auch der Übergang zur Demokratie gefördert und verstärkt leistungsbasierte Kriterien bei der Mittelvergabe eingeführt werden.
Neu ist ein Partnerschaftsinstrument für ad-hoc Zusammenarbeit mit Drittländern (1 Mrd. €), mit dem u.a. Wirtschaftspartnerschaften mit strategischen Partnerländern finanziert werden sollen. Das Instrument für Heranführungshilfe (12,5 Mrd. €) soll nunmehr als einziges, alle Politikbereiche umfassendes Instrument zur EU-Beitrittsvorbereitung dienen. Mittels eines Instruments für Demokratie und Menschenrechte (1,4 Mrd. €) soll die EU schnell auf Menschrechtskrisen reagieren und Wahlbeobachtungsmissionen durchführen können.
Darüber hinaus stehen Drittländern weiterhin finanzielle Krisenbewältigungsinstrumente zur Verfügung: Das Instrument für humanitäre Hilfe soll bei humanitären Katastrophen eingesetzt werden (6,4 Mrd. €), der Fokus des Instruments für Stabilität (2,5 Mrd. €) liegt auf Konfliktprävention und Staatsaufbau, die Makrofinanzhilfe (600 Mio. €) soll bei kurzfristigem Finanzierungsbedarf in Drittländern eingesetzt werden.
Insgesamt soll eine klarere Abgrenzung zwischen den einzelnen Instrumenten zu einer Verringerung der Überschneidungen führen. Zusätzlich sollen innovative Finanzinstrumente im Bereich der Außenpolitik vermehrt zum Einsatz kommen.
Die EK schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 insg. 70 Mrd. € für externe Instrumente zuzuweisen.
Außerhalb des MFR kämen folgende Beträge hinzu:
• Europäischer Entwicklungsfonds (AKP-Länder): 30 Mrd. €
• Europäischer Entwicklungsfonds (Überseeländer und -gebiete): 321 Mio. €
• Weltklima- und Biodiversitätsfonds
• Soforthilfereserve: 2,5 Mrd. €
Gesundheit und Verbraucher
Für Gesundheits- und Verbraucherpolitik schlägt die EK für den Zeitraum 2014-2020 Mittel iHv. 2,75 Mrd. € vor, womit insgesamt drei Instrumente finanziert werden:
Mit dem neuen Programm „Gesundheit für Wachstum“ (396 Mio. €) will die EK zum einen die Gesundheit der Bevölkerung als auch den Schutz vor grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen verbessern, zum anderen Innovation und Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens fördern. Dies erfolgt beispielsweise durch die Entwicklung gemeinsamer Diagnose- und Behandlungsleitlinien. Forschungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich werden zusätzlich durch Mittel aus der Fazilität „Horizont 2020“ unterstützt (s.u.).
Mit dem Programm „Tier- und Pflanzengesundheit sowie Lebensmittelsicherheit“ (2,2 Mrd. €) soll die Ausrottung von Tierseuchen, Pflanzenschädlingen und Krankheiten, die sich grenzüberschreitend ausbreiten - wie jüngst beispielsweise der EHEC Erreger - forciert werden.
Das „Verbraucherprogramm“ (175 Mio. €) zielt auf eine weitere Harmonisierung von EU-weiten Sicherheits- und Gesundheitsstandards ab, womit zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Interessen der Verbraucher beigetragen werden soll.
Inneres
Der Bereich Inneres wird im Zeitraum 2014-2020 mit insgesamt 8,23 Mrd. € dotiert. Die bisherige Finanzierungsstruktur wird durch die Reduktion auf zwei Programme vereinfacht. Mit den Mitteln des Migrations- und Asylfonds (3,4 Mrd. €) sollen Maßnahmen im Bereich der Integration von Drittstaatsangehörigen aber auch der Bekämpfung illegaler Migration unterstützt werden. Der Fonds für innere Sicherheit (4,1 Mrd. €) wiederum dient der Finanzierung im Bereich Außengrenzen und innere Sicherheit. Zusätzlich sollen 730 Mio. € an Mitteln für den Ausbau der IT-Systeme im Bereich Inneres (wie beispielsweise der Ausbau des Schengen-Informationssystems, SIS) zur Verfügung gestellt werden.
Infrastruktur: Connecting Europe
Die EK schlägt vor, die bisherigen Infrastrukturpolitiken in einer neuen Fazilität zu bündeln: „Connecting Europe“ soll insgesamt mit Mitteln iHv. 40 Mrd. € dotiert sein, wobei 9,1 Mrd. € auf den Bereich Energie, 21,7 Mrd. € auf den Bereich Verkehr und 9,2 Mrd. € für Informations- und Kommunikationstechnologie aufgewendet werden soll. Im Rahmen der Kohäsionsfonds stehen zusätzlich 10 Mrd. € an Mittel für Verkehrsinfrastrukturen zur Verfügung.
Ziel von „Connecting Europe“ ist es, jene gesamteuropäischen Infrastrukturprojekte zu fördern, die eine Voraussetzung für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes darstellen. Um öffentliche Haushalte (einschließlich des EU-Haushalts) zu entlasten, soll die Fazilität verstärkt private Infrastrukturinvestoren anlocken (Stichwort „innovative Finanzinstrumente“, siehe unten).
Im Bereich Energie hat die EK vorrangige Korridore für den Transport von Strom, Gas und Öl identifiziert, deren Realisierungskosten die Kommission auf 200 Mrd. € schätzt, wobei 9,1 Mrd. € durch das EU-Budget zur Verfügung gestellt werden sollen.
Im Sektor Verkehr liegt der Schwerpunkt auf der Schließung bestehender (grenzüberschreitender) Lücken innerhalb des europäischen Kernnetzes. Neben der Unterstützung aus der Fazilität „Connecting Europe“ iHv. 21,7 Mrd. € werden für den ergänzenden nationalen Infrastrukturausbau Gelder aus den Strukturfonds bereitgestellt.
Im Rahmen des Ausbaus der Digitalen Netze soll der Breitbandausbau in Europa weiter voranschreiten und bis 2020 allen Europäern ein schneller Breitbandanschluss zur Verfügung gestellt werden. Durch die Entstehung eines digitalen Binnenmarktes erhofft sich die EK eine Zunahme der grenzüberschreitenden Dienstleistungen und eine Reduzierung der Transaktionskosten für Unternehmen.
Justiz
Durch den Vertrag von Lissabon wurden neue Möglichkeiten justizieller Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen geschaffen, darüber hinaus trägt er der EU auf, in allen Politikbereichen für Gleichstellung der Geschlechter sowie gegen jegliche Form der Diskriminierung Sorge zu tragen. Bisherige Programme, die auf die Verwirklichung dieser Ziele hinwirken, sollen im Zeitraum 2014-2020 in zwei Bereiche zusammenzuführt werden: in den Programmen „Justiz“ sowie „Unionsbürgerschaft und Rechte“. Dotiert wird der Bereich Justiz mit insgesamt 802 Mio. €, wobei auf das Programm „Justiz“ 416 Mio. € entfallen und auf „Unionsbürgerschaft und Rechte“ 378 Mio. €.
Der Schwerpunkt der Programme liegt auf Juristenfortbildung, Stärkung von europaweiten NGO-Netzwerken, grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Strafverfolgung (u.a. Einrichtung eines Meldesystems für vermisste Kinder) und Informations- und Sensibilisierungskampagnen um die Bürger über ihre EU-weit garantieren Rechte aufzuklären.
Forschung und Innovation: Horizont 2020
Um die im Rahmen der EU-Strategie „Europa 2020“ bis 2020 angestrebte Erhöhung des Forschungs- und Entwicklungsanteils auf 3% des EU-BIP zu erreichen, wird dieser Politikbereich vereinfacht und ausgebaut. Dazu schlägt die EK unter dem Titel „Horizont 2020“ eine gemeinsame Strategie für Forschung und Innovation vor, in der die bisherigen drei wichtigsten Finanzierungsinstrumente, nämlich das Siebente Rahmenprogramm (RP7), das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sowie das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) zusammengefasst werden.
„Horizont 2020“ ist mit 80 Mrd. € dotiert und wird durch Mittel aus den Strukturfonds iHv. 60 Mrd. € ergänzt. Durch einen gemeinsamen strategischen Rahmen erhofft sich die EK mehr Kohärenz und weniger Fragmentierung, insbesondere in Hinblick auf nationale Forschungsprogramme.
Die Prioritäten von „Horizont 2020“ bauen auf den drei Säulen „Exzellenz in der Wissenschaftsbasis“ (Ausbildung von Forschern in Europa, stärkere Unterstützung von Pionierforschung, Ausbau von Forschungsinfrastruktur), „Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“ (u.a. sozioökonomische und geisteswissenschaftliche Forschung im Bereich Gesundheit, Bevölkerungsentwicklung und Wohlergehen, Forschung im Bereich Ernährungssicherheit, Klima und Energieeffizienz sowie Cyber-Sicherheit) und „Marktführerschaft und Wettbewerbsfähigkeit“ (strategische Investitionen in derzeitige und künftige Schlüsseltechnologien wie Mikro- und Nanoelektronik, industrielle Biotechnologie und Raumfahrtforschung) auf.
Bezüglich der Finanzierung sollen verstärkt Anreize für Privatinvestitionen (Stichwort „innovative Finanzinstrumente“ und Risikokapital) geschaffen werden, wodurch sich die EK eine größere Hebelwirkung bei der Realisierung der Projekte erhofft. Im Rahmen einer Verwaltungsreform sollen die Regeln für die Programmteilnahme, Rechnungsprüfung, Programmbegleitung, Verbreitung der Projektergebnisse und Kostenerstattung gegenüber dem bisherigen System vereinfacht werden.
Verwaltungsausgaben
Für den Zeitraum 2014-2020 schlägt die EK Verwaltungsausgaben iHv. 62,6 Mrd. € vor (+10% gegenüber 56,9 Mrd. € in den Jahren 2007-2013). Der Verwaltungshaushalt dient der Zahlung von Gehältern und Ruhegehältern sowie laufenden Kosten (Gebäudemieten, Übersetzungskosten, Geschäftsreisen etc.). Um das Wachstum der Personalkosten einzudämmen, soll der Personalstand um 5% gekürzt werden, begleitet durch eine Anhebung des Pensionsantrittsalters von 63 auf 65 Jahre und der Erhöhung der Mindestarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden pro Woche (ohne Gehaltsausgleich).
Innovative Finanzinstrumente
Angesichts eines Finanzierungsbedarfs von ca. 1.800 Mrd. € zur Umsetzung der prioritären Infrastrukturprojekte (Verkehr, Energie und Information/Kommunikation) und des nach Ansicht der EK dysfunktionalen Finanzmarkts schlägt sie die Einführung einer Schuldendeckungsgarantie (debt service guarantee) für Project Bonds vor, die zur Sicherstellung von Investitionsmitteln für vorrangige Infrastrukturprojekte dienen soll. Ein Teil des EU-Budgets soll dazu verwendet werden, die Kreditwürdigkeit von Projekten zu verbessern, um die Finanzierung Dritter anzuziehen.
Eckpunkte des EK-Vorschlags:
· Der private Projektbetreiber bzw. die Zweckgesellschaft begibt eine Anleihe zur Finanzierung eines (PPP) Projekts und die EIB unterstützt dieses Projekt in Form von Garantien oder nachrangige Darlehen (subordinated loans), welche bei einem möglichen Ausfall den „First Loss“ übernehmen.
· Durch diese EIB „Intervention“ würden die Senior Bonds, die von dem Projektbetreiber bzw. der Zweckgesellschaft begeben werden, ein A oder AA rating erlangen und sich somit für institutionelle Investoren qualifizieren.
· Private Investoren würden erst in weiterer Folge die Verluste tragen müssen (Senior Debt).
· Die von der EIB übernommene „Cover-rate“ (für Garantien und/oder Darlehen) soll rund 20% betragen.
· Die EIB würde das Restrisiko tragen, das allerdings ohne fixierte betragsmäßige Begrenzung. (Bei einem Ausfall wäre die Reihenfolge der Haftung: zuerst EU-Haushalt und dann erst EIB.)
2. Stand des Verfahrens auf europäischer Ebene
Vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde der MFR auf Vorschlag der EK vom Europäischen Rat einstimmig beschlossen und anschließend in eine sogenannte Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EK, Rat und EP überführt. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist der MFR im Primärrecht verankert (Art. 312 AEUV, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Der Rat erlässt daher einstimmig eine Verordnung (FR-VO) zur Festlegung des MFRs, dies jedoch „nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP), die mit der Mehrheit seiner Mitglieder erteilt wird“. Das EP kann den MFR zwar nur als Gesamtpaket billigen oder ablehnen und keine Änderungen vornehmen; de facto bedeutet dies jedoch, dass sich die Verhandlungsdelegationen beider Institutionen (Rat und EP) anstrengen müssen, um für das verhandelte Ergebnis die erforderliche Zustimmung zu bekommen.
Im Laufe der Verhandlungen im Rat wird die jeweilige EU-Ratspräsidentschaft daher das EP laufend zum Fortschritt der Verhandlungen informieren und in die Diskussion einbinden, um so letztendlich sicherzustellen, dass das im Rat ausverhandelte Paket auch vom EP mehrheitlich angenommen werden kann.
Zwischen den EU-Ratspräsidentschaften Polen (2.HJ 2011), Dänemark (1.HJ 2012) und Zypern (2.HJ 2012) wurde ein gemeinsames indikatives Arbeitsprogramm ausgearbeitet, das den Abschluss der Verhandlungen bis Ende 2012 vorsieht. In der zweiten Jahreshälfte 2011 wird die EK auch die Gesetzgebungsvorschläge für die einzelnen Politikfelder (z.B. Regionalpolitik: Sept. 2011, Gemeinsame Agrarpolitik: Oktober 2011) unterbreiten, die das Paket substanziell abrunden.
Um den avisierten Zeitplan einhalten zu können, ist unter PL-Vorsitz der Abschluss der vorbereitenden Verhandlungen vorgesehen, unter DK-Präsidentschaft die Einigung auf Ebene der Europäischen Rates und unter CY-Präsidentschaft die Einigung zwischen EP und Rat.
Die Sonderratsarbeitsgruppe „Freunde der Präsidentschaft“ bereitet die politische Entscheidungsfindung im Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) und im Rat Allgemeine Angelegenheiten (RAA) vor. Zentrale (Fach)-Ratsformation in den Verhandlungen zum MFR ist der RAA, der mittels politischer Aussprachen die Verhandlungen weiter vorantreibt. Vor allem in der Schlussphase der Verhandlungen werden der COREPER und der RAA bestimmte politisch sensible Punkte (z.B. Beitragskürzungen, Mittelverteilung zwischen den Mitgliedstaaten) für die Entscheidungsfindung im Europäischen Rat und damit für die Staats- und Regierungschefs vorbereiten.
Wird bis Ende 2013 keine Einigung erzielt, werden die Obergrenzen von 2013 auch für 2014 gelten (plus 2% Inflationsausgleich). Allerdings könnten ohne neue Rechtsgrundlagen und zugehörige finanzielle Rahmenvorgaben keine Mittel für Mehrjahres-Programme gebunden werden, da deren Rechtsgrundlage 2013 ausläuft.
3. Positionen
· Position des EP
Das EP hat bereits am 8.Juni 2011, also noch vor Veröffentlichung des EK-Vorschlages, eine Entschließung zum Mehrjährigen Finanzrahmen verabschiedet. In dieser wird festgestellt, dass eine Erhöhung des EU-Haushaltes um 5% (gegenüber 2013) auf 1,11% des BNE nötig sein wird um alle gemeinsam vereinbarten Ziele zu erreichen.
Bei einer Einfrierung des EU-Budgets fürchten die Parlamentarier insbesondere Einsparungen im Bereich Forschung und Entwicklung, Infrastruktur sowie in der Außen- und Erweiterungspolitik. Nach Ansicht des EP soll das Ausgabenniveau für Regional- und Agrarpolitik auf dem aktuellen Ausgabenniveau gehalten werden. Außerdem soll für Regionen mit einem Pro-Kopf-Einkommen zwischen 75% und 90% des EU-BIP in der nächsten Haushaltsperiode eine Zwischenkategorie eingeführt werden um diesen einen klaren Status und mehr Planungssicherheit zu geben. Weiters fordert das EP höhere Investitionen in die Energieinfrastruktur. Bei den Verwaltungskosten der EU könnte hingegen - etwa durch die Festlegung auf nur einen Sitz des Parlaments - gespart werden.
· Österreichische Position
Eine erste Bewertung aus budgetärer Sicht:
De Anstrengungen auf nationaler Ebene zur Budgetkonsolidierung müssen auch auf EU-Ebene umgesetzt werden.
Aus Gründen der Haushaltsdisziplin müssen ausgehend vom aktuellen Budget die künftigen Zahlungen und Verpflichtungen im EU-Haushalt stabil bleiben.
Tatsächlich plant die EK jedoch eine Steigerung der Ausgaben um rund 30%, wenn man ihren Vorschlag mit den Budgeterfolgen des aktuellen MFR und laufenden und nicht in konstanten 2011 Preisen vergleicht (die Beiträge der MS werden schließlich auch in laufenden und nicht in konstanten Preisen geleistet).
Aus österreichischer Sicht muss das vorgeschlagene Budgetvolumen daher erheblich gekürzt werden.
Kritisiert wird auch die intransparente Darstellung des EK-Vorschlags: Die sogenannte „reale Stabilisierung“ des Budgets kommt nur unter Zuhilfenahme von „Rechentricks“ zustande, z.B. Veranschlagung eines Teils der künftigen Ausgaben außerhalb des MFR, Finanzierung vorgeschlagener Maßnahmen durch bilaterale Beiträge der MS, Nichteinbeziehung der Ausgaben für den geplanten Globaler Klima- und Artenvielfaltfonds usw..
Diese Intransparenz ist einer offenen Diskussion nicht zuträglich und führt zu Verunsicherung der Steuerzahler.
Einnahmenseitig wird Österreich v.a. durch den ersatzlosen Wegfall seiner bisherigen Rabatte schlechter gestellt Die EK sieht – im Gegensatz zu GB, D, NL und S – keine Pauschalvergütung mehr für Österreich vor.
Hinsichtlich der Einführung „innovativen Instrumente“ besteht allgemeine Skepsis gegenüber EK-Vorschlag: Österreich würde aus diesem Instrument keine Mittel lukrieren. Grund: Projekt Bonds und damit die von der EK vorgeschlagene Schuldendeckungsgarantie kommen erst ab einer gewissen Projektgröße (laut Bankenvertreter ab 200 Mio. €) zur Anwendung. Diese Größe ist bei den österreichischen Infrastrukturprojekten – mit Ausnahme vom Brenner-Projekt, das allerdings nicht mittels PPP umgesetzt wird – nicht gegeben. Die Nutznießer dieses Instruments wären daher primär MS mit großen PPP-tauglichen Projekten (wie z.B. Frankreich oder Spanien)
4. Auswirkungen auf die österreichische Gesetzeslage
Aus der EK-Mitteilung ergibt sich keine unmittelbare Auswirkung auf die österreichische Gesetzeslage.
5. Finanzielle Auswirkungen
Die EK-Mitteilung hat keine finanziellen Auswirkungen. Hingegen hat der darin thematisierte Legislativvorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 [KOM(11)398 endg.] Auswirkungen auf die Höhe des österreichischen EU-Beitrags. Die Auswirkungen auf die Beitragszahlungen Österreichs hängen aber auch maßgeblich von der Ausgestaltung der EU-Eigenmittel ab.
6. Subsidiaritätsprüfung
Es liegt eine EK-Mitteilung vor und somit kein Gegenstand für die Anwendung der Subsidiaritätsregel.
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