Schriftliche Information gemäß §6 EU-InfoG

 

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

 

Arbeitsprogramm der Kommission für 2013

COM(2012) 269 final

 

 

1. Inhalt des Vorhabens

 

 

Die EK legt jeweils am Ende des Jahres eine Mitteilung über die im nächsten Jahr geplanten Vorhaben vor. In ihrem im November 2012 veröffentlichten Arbeitsprogramm nennt die EK insbesondere die Bewältigung der Wirtschaftskrise sowie die Wiederherstellung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum als die weiterhin vorrangigen Prioritäten.

 

Im Mittelpunkt soll dabei die weitere Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion - mit einer funktionsfähigen Banken- und Fiskalunion - stehen. Die EK ist diesbezüglich bestrebt, ein Follow-up zu ihrem im November 2012 vorgelegtem Blueprint, welcher ein Konzept für eine „echte“ Wirtschafts- und Währungsunion enthält, durchzuführen. Außerdem möchte sie dazu beitragen, dass die neuen Regeln der wirtschaftspolitischen Steuerung (Europäisches Semester, Sixpack, Fiskalpakt) konsequent umgesetzt und die Verhandlungen zum Twopack rasch abgeschlossen werden.

 

Im Hinblick auf das Ziel einer integrierten Finanzdienstleistungspolitik plant die EK weitere Legislativvorschläge, um die Stabilität, Transparenz und den Konsumentenschutz im Finanzsektor weiter zu stärken. Beispielhaft nennt sie in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Verringerung von Systemrisiken im Nichtbanken- und Schattenbanksektor; außerdem soll im Laufe des Jahres 2013 ein Vorschlag für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus für die am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmenden Mitgliedstaaten vorgelegt werden.   

 

Im steuerlichen Bereich will die EK ihren Fokus auf den Kampf gegen Steuerbetrug und -hinterziehung legen, und dabei insbesondere auch Initiativen gegen Steueroasen setzen.  

 

Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit hat die EK mit der Binnenmarktakte II bereits 12 konkrete Vorschläge zur Vertiefung des Binnenmarktes vorgelegt. Durch die Einführung einer standardisierten MwSt-Erklärung sowie einer elektronischen Rechnung für das öffentliche Auftragswesen und einem verbesserten Zugang von KMU zur langfristigen Finanzierung sollen derzeit geltende Regeln vereinheitlicht und Kosten reduziert werden.

 

Um die EU auf internationaler Ebene weiter zu stärken, möchte die EK schließlich dazu beitragen, dass die verschiedenen Politikfelder und Instrumente noch besser aufeinander abgestimmt werden und die EU bei wichtigen internationalen Fragen „mit einer Stimme“ spricht. Mit wichtigen Wirtschaftspartnern sollen umfassende Handels- und Investitionsabkommen ausgearbeitet werden; die EU-Nachbarschaftspolitik soll weiterhin einen auf Anreizen beruhenden Ansatz verfolgen, wonach finanzielle Unterstützungen konsequent mit politischen und wirtschaftlichen Fortschritten verknüpft werden.

 

2. Stand des Verfahrens

 

Das Arbeitsprogramm wurde von der EK am 22. Jänner dem ECOFIN-Rat präsentiert und von diesem zur Kenntnis genommen.  

 

3. Auswirkung auf die österreichische Gesetzgebung  

 

Aus der EK-Mitteilung ergibt sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf für die österreichische Gesetzgebung.

 

4. Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

 

Eine diesbezügliche Beurteilung kann erst nach Vorlage konkreter Legislativvorschläge erfolgen.

 

5. Position des BMF

 

Vom BMF werden die im Arbeitsprogramm skizzierten Prioritäten grundsätzlich unterstützt; aufgrund der weiterhin bestehenden Abwärtsrisiken ist es wichtig, dass  die Mitgliedstaaten ihre Budgetdefizite und Verschuldungsquoten möglichst rasch wieder auf einen nachhaltigen Pfad zurückführen und gleichzeitig Maßnahmen zur Wachstums- und Beschäftigungsförderung umsetzen. Ferner ist eine weitere Stärkung der WWU-Architektur notwendig, wobei hier aus Sicht des BMF der Fokus vor allem auf der Umsetzung bereits beschlossener Reformen (z.B. Six Pack) bzw. auf der Finalisierung noch in Verhandlung befindlicher Reformvorhaben (z.B. Two Pack, Aufsichtsmechanismus) liegen muss. Auch steht das BMF einer weiteren Vertiefung der Wirtschafts- und Fiskalintegration mit dem Ziel einer besseren und engeren Abstimmung der nationalen Politiken grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings müssen dabei zahlreiche finanzielle, rechtliche und institutionelle Fragen vorweg geklärt werden, um einen kohärenten Gesamtrahmen sicherzustellen und Moral Hazard zu vermeiden.