SCHRIFTLICHE INFORMATION

 

Mitteilung Jugendbeschäftigung

(COM(2012) 727 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Junge Menschen in Beschäftigung bringen“ (100772/EU XXIV.GP)

 

1.    Inhalt und Ziel der Vorlage

 

·        Vorschlag der EK – allgemein

 

Die Europäische Kommission (EK) hat am 5.12.2012 die Mitteilung Junge Menschen in Beschäftigung bringen vorgelegt. Die Mitteilung und das Arbeitsdokument fassen den Umsetzungsstand der 2012 lancierten EK Initiative „Chancen für Junge Menschen“ zusammen.

Schwerpunkte der Initiative sind: Einführung von Lehrstellenprogrammen, Förderung grenzüberschreitender Mobilität und Durchführung sozialer Innovationsprojekte für Jugendliche, Analyse von Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung.

 

Im Paket sind darüber hinaus folgende Initiativen enthalten:

a) Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates über die Einführung             einer Jugendgarantie

b) gezielte EU-Initiativen im Bereich Jugendbeschäftigung

·        Qualitätsrahmen für Praktika

·        Europäische Ausbildungsallianz

·        Mobilität für Jugendliche

 

·        Vorschlag der EK im Detail

 

Die Maßnahmen der Mitgliedsstaaten (MS) unter der Initiative „Chancen für Junge Menschen“ sind 2012 angelaufen, wobei vorhandene EU-Mittel (ESF technische Hilfe, aber auch aus EFRE und Fonds für ländliche Entwicklung) umverteilt oder deren Mobilisierung beschleunigt wurde.

Vor allem in den besonders betroffenen acht „Aktionsteam-Ländern“ (das sind die MS mit den höchsten Jugendarbeitslosigkeitsquoten GR, SP, PT, IT, SK, LT, IRL, HU) wurden Maßnahmen zur Steigerung der Jugendbeschäftigung ergriffen. Insgesamt sind diesen MS in den letzten 12 Monaten durch die Strukturfonds ca. € 10 Mrd. umgeschichtet oder beschleunigt zugewiesen (u.a. SP € 292 Mio., IT € 1 Mrd., GR € 250 Mio.) und für Maßnahmen zu Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, den Ausbau des Bildungssystem, die Unterstützung der Arbeitsverwaltung usw. eingesetzt worden.


 

ad a) Empfehlung Jugendgarantie

 

Am 5.12.2012 hat die Kommission den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Einführung einer Jugendgarantie und ein dazu gehörendes Arbeitspapier vorgelegt.

Am 28.2.2013 wurde am Rat Beschäftigung und Sozialpolitik eine politische Einigung zur Empfehlung über die Einführung einer Jugendgarantie erzielt.

Jugendlichen unter 25 Jahren, die weder in Ausbildung noch in Beschäftigung sind, soll innerhalb von vier Monaten eine hochwertige Arbeitsstelle, eine Aus- bzw. Weiterbildung oder ein hochwertiger Ausbildungs-/Praktikumsplatz angeboten werden. So soll verhindert werden, dass Jugendliche lange außerhalb des Bildungs- und Ausbildungssystems bzw. des Arbeitsmarktes stehen.

 

Zur Implementierung sollen Partnerschaften genutzt bzw. aufgebaut werden
(Arbeitsverwaltungen, Berufsberatungen, Bildungseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, SozialpartnerInnen, Anlaufstellen, etc.). Sie sollen gewährleisten, dass Jugendliche alle relevanten Informationen erhalten, es sollen Arbeitsplätze, Lehrstellen und Praktikumsplätze geschaffen und Ausbildungs- und Praktikumsprogramme entwickelt und dadurch den Jugendlichen den Übergang von Arbeitslosigkeit oder Schule in das Erwerbsleben erleichtert werden. Es soll dabei möglichst frühzeitig eingegriffen und auf die individuelle Lage der Jugendlichen eingegangen werden.

Die Qualifikationen, insbesondere von SchulabbrecherInnen und Geringqualifizierten, sollen verbessert werden. Dabei soll Rücksicht darauf genommen werden, welche Qualifikationen besonders gefragt sind und auch informelle und nichtformale Qualifikationen und Kompetenzen zur Berücksichtigung kommen.

Als arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sollen Lohnnebenkosten gesenkt werden, durch gezielte Lohn- und Gehaltszuschüsse neue Arbeits-, Lehrstellen oder Praktikumsplätze geschaffen, mehr Gründungsbeihilfen bereitgestellt und die Mobilität gefördert werden.

Im nächsten Programmplanungszeitraum 2014-20 soll der Europäische Sozialfonds (ESF) bestmöglich für die Umsetzung der Jugendgarantie genutzt werden. Dazu werden derzeit technische Anpassungen der ESF Verordnung vorbereitet.

Die Implementierung von Jugendgarantieprogrammen soll im Rahmen der multilateralen Überwachung des EU-Beschäftigungsausschusses überwacht und analysiert werden und wenn notwendig länderspezifische Empfehlungen erteilt werden.

 

ad b) gezielte EU Initiativen im Bereich Jugendbeschäftigung

 

Qualitätsrahmen für Praktika

Nach einer breit angelegten ersten Konsultationsphase zu einem Qualitätsrahmen für Praktika im Rahmen des 2012 vorgelegten Beschäftigungspaktes leitet nun die Kommission auf Verlangen der Europäischen Sozialpartner die zweite Konsultationsphase nach Artikel 154 AEUV ein. Die vorliegende Mitteilung dient als Grundlage, umreißt die Problematik und stellt konkrete Fragen betreffend Geltungsbereich und Umfang eines Qualifikationsrahmens.

 

Zum Inhalt des vorgeschlagenen Qualitätsrahmens:

Es wird vorgeschlagen, dass ein Praktikumsvertrag, der die Lernziele, Dauer, Höhe der Bezahlung und sozialrechtliche Absicherung regelt, abgeschlossen werden soll. Wichtig ist es dabei, alle AkteurInnen einzubeziehen – die Bildungseinrichtung, den/die PraktikantIn und den/die ArbeitgeberIn. Insbesondere die sozialrechtliche Absicherung muss gewährleistet sein.

Besonders wichtig sind transparente Information über die Rechte und Pflichten der PraktikantInnen, ArbeitgeberInnen und gegebenenfalls der Bildungseinrichtungen. Auch nach den österreichischen Erfahrungen führt die mangelnde Information über eigene Rechte aus dem Praktikum immer wieder zu Problemen und erschwert die Rechtsdurchsetzung.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Einhaltung des Ziels eines Praktikums, sich Fähigkeiten anzueignen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt vergrößern zu können und dabei nicht als billige Arbeitskräfte ausgebeutet zu werden. Ein wesentlicher Faktor ist dabei die entsprechende Anerkennung von Praktika als Qualifikation.

 

Europäische Ausbildungsallianz

Das Konzept von betrieblichen (dualen) Ausbildungssystemen, wie es sie in Österreich gibt, wird von der EK als beispielhaft gelobt, da es den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtert. Daher wird die EK eine Europäische Ausbildungsallianz ins Leben rufen, um die MS bei der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen Bildung zu unterstützen, damit sowohl Quantität als auch Qualität der Lehrstellen gesteigert werden. Diese Allianz soll aus VertreterInnen von Behörden, Unternehmen und der Sozialpartner, Fachleuten für berufliche Bildung aus Wissenschaft und Praxis sowie Jugendverbänden bestehen.

 

Mobilität für Jugendliche

Die Möglichkeit für grenzüberschreitende Praktikums- und Lehrstellen soll den Zugang zur Beschäftigung erleichtern. Der jüngste EURES-Beschluss sieht eine Ausweitung des Europäischen Arbeitsvermittlungsnetzwerkes auf Lehr- und Praktikumsstellen vor. Zudem plant die EK eine Weiterentwicklung ihrer Initiative „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“. Ausgehend von den diesbezüglich geplanten Schritten wird die EK 2013 eine Initiative zum Thema öffentliche Arbeitsverwaltung zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des europäischen Arbeitsmarktes ergreifen. Weiters wird eine angemessen Mittelzuteilung des EU-Haushaltes für 2013 und die kommenden Jahre angestrebt, damit gezielte Mobilitätssysteme weiter gefördert werden können und ein Appell an die Arbeitsverwaltungen der MS gerichtet, um die EURES gestützten Programme weiter auszubauen und sie in deren normale Tätigkeit zu integrieren. Zudem wird die EK dieses Jahr prüfen, ob im Rahmen der künftigen EURES-Achse des Programmes für sozialen Wandel und Innovation ein EURES-Arbeits-vermittlungsprogramm für junge Menschen ausgearbeitet werden könnte.


 

2.    Stand des Verfahrens auf europäischer Ebene

 

Am BESO Rat am 28.2.2013 wurde eine politische Einigung zur Empfehlung zur Jugendgarantie erreicht.

 

Die zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene zum Qualitätsrahmen für Praktika findet 2013 statt.

 

Die Kommission wird eine Konsultation interessierter Kreise zur Entwicklung eines Programms „EURES-Arbeitsplätze für junge Menschen“ durchführen und eine Initiative vorlegen.

 

3.    Österreichische Position

 

Die Initiativen werden begrüßt. Österreich hat sich insbesondere für die Einführung einer Jugendgarantie eingesetzt, um schnelle Maßnahmen gegen die dramatische Jugendarbeitslosigkeit umzusetzen.

 

Der vorgelegte Qualitätsrahmen für Praktika wird als gute Diskussionsgrundlage bewertet. Grundsätzlich ist der Einschätzung der Kommission zuzustimmen, dass die größten Probleme mit Praktika am offenen Arbeitsmarkt bestehen. Auch die österreichischen Erfahrungen zeigen, dass Pflichtpraktika, die im Rahmen einer Ausbildung absolviert werden, sowohl hinsichtlich der Lerninhalte als auch der sozial- und arbeitsrechtlichen Absicherung gut geregelt sind. Eine Einschränkung des Geltungsbereichs eines etwaigen Qualitätsrahmens auf Praktika „am offenen Arbeitsmarkt“ erscheint sinnvoll. Abzulehnen sind jedoch spezifische arbeits- und sozialrechtliche Regelungen für PraktikantInnen. Das Praktikum am offenen Arbeitsmarkt ist in Form eines Arbeitsverhältnisses zu absolvieren, das heißt, dass das gesamte Arbeits- und Sozialrecht zur Anwendung zu kommen hat und keine verminderte Form. Alles andere würde nur eine weitere prekäre Beschäftigungsform schaffen ohne die grundsätzlichen Probleme zu lösen.

 

Betreffend EURES sind die Vorschläge der EK abzuwarten.

 

4.    Auswirkungen auf die österreichische Gesetzeslage

In Österreich ist die Jugendgarantie weitgehend umgesetzt.
Die Beurteilung, ob Änderungen betreffend der Qualitätsrahmen erforderlich sind, wird nach Vorliegen der Ergebnisse der aktuellen Konsultation bewertet werden können.

 

5.    Finanzielle Auswirkungen

Maßnahmen werden im Rahmen bestehender Finanzierungen umgesetzt werden können.

 

6.    Subsidiaritätsprüfung

Das Paket ist ergänzend zu den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Aktivitäten der Mitgliedstaaten zu sehen, weshalb kein Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip und zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit besteht.